Kurz und knapp 30 (Vertragsrecht, Steuerrecht, Nachbarrecht, Sozialrecht)
- 1 Minuten Lesezeit
Vier Entscheidungen zu verschiedenen Rechtsthemen aus dem anwalt.de Notizbuch:
Wenn der Neuwagen mehr verbraucht
Entspricht bei einem Neuwagen der vom Hersteller angegebene Kraftstoffverbrauch nicht dem tatsächlichen, so kann dies einen Sachmangel darstellen, der den Käufer zum Rücktritt berechtigt. Allerdings reicht eine nur geringfügige Abweichung von den Herstellerangaben nicht aus.
Der BGH schließt bei einer Gesamtabweichung unter 10 Prozent einen Rücktritt aus. Dies gilt auch, wenn der Verbrauch nur in einem Bereich um 11 Prozent erhöht ist, etwa im Stadtverkehr. (Az.: VIII ZR 19/05)
Kein Steuergeheimnis für Arbeitsagentur
Grundsätzlich hat das Finanzamt das Steuergeheimnis zu beachten und darf niemanden offenbaren, welche Kenntnisse es von Einkünften des Steuerpflichtigen bei der Prüfung der Steuererklärung oder Betriebsprüfung erlangt.
Doch nach einem Beschluss des Bundesfinanzhofs darf das Finanzamt Informationen an die Agentur für Arbeit weitergeben, wenn sie entscheiden muss, ob zu Unrecht bezogenes Arbeitslosengeld zurückzufordern ist oder nicht. (Az.: VII B 110/07)
Bäume an der Grundstücksgrenze
Häufig geraten Nachbarn wegen Bäumen an der Grundstücksgrenze in Streit. So auch in einem Rechtstreit, über den das Oberlandesgericht Saarbrücken zu entscheiden hatte. Der Nachbar wollte die Beseitigung von 15 bis 20 Meter hohen Fichten einklagen. Seine Klage wurde abgewiesen.
Denn die Bäume waren nach dem äußerlichen Eindruck gesund und die jedem Baum anhaftende Gefahr, bei einem Orkan (Windstärke 8) umzustürzen, rechtfertigt allein nicht den Beseitigungsanspruch. (Az.: 8 U 77/06-19)
Keine Kur allein wegen Übergewicht
Nur Übergewicht begründet noch keinen Anspruch auf Finanzierung einer Kur durch die gesetzliche Rentenversicherung, entschied das Sozialgericht Dresden. Dies kommt nur bei einer erheblichen Gefährdung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit durch Krankheit in Frage. Außerdem muss die Kurz geeignete Abhilfe bieten können.
Die Richter hielten aber eine 27-jährige arbeitslose Näherin, trotz ihres Gewichts von 158 Kilo für voll arbeitsfähig. (Az.: S 33 R 2012/05)
(WEL)
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