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Kurz und knapp 77 (Medienrecht, Steuerrecht, Mietrecht, Nachbarrecht)

  • 1 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

Vier Entscheidungen zu verschiedenen Rechtsthemen aus dem anwalt.de Notizbuch:

Bitte recht freundlich

Wegen Hausfriedensbruch und Verletzung der Persönlichkeitsrechte wurde ein Fernsehsender zu 5.000 Euro Schadensersatz verurteilt. Und das obwohl der Kläger seine Zustimmung zur Ausstrahlung gegeben hatte.

Jedoch war der Mann zum Zeitpunkt der Einverständnisserklärung so verschlafen, dass er gar nicht in der Lage war, angemessen zu reagieren, so zumindest die Meinung des Landgerichts München. Der Vorfall hatte sich im Zuge eines Reality-Formates ereignet. (Az.: 9 O 18165/07)

Steuerfrei für Studenten

Von Studenten, die im Haushalt ihrer Eltern gemeldet sind, aber wegen eines Studiums noch eine Wohnung in einer anderen Stadt angemietet haben, kann keine Zweitwohnsteuer verlangt werden.

Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz gab einem Studenten damit recht, denn er hat weder eine rechtliche Verfügungsgewalt über die Erstwohnung noch kann eine besondere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit bei dem Studenten zu vermuten. (Az.: 6 A 11354/07 OVG)

Kein Laden für Thor Steinar

Wer dem Vermieter verschweigt, dass er vorhat, in einem Geschäft Kleidung der Marke Thor Steinar zu vertreiben, der musst mit der wirksamen Anfechtung des Mietvertrags durch den Vermieter rechnen und diese auch hinnehmen.

Das Oberlandesgericht Naumburg sah durch dieses Verschweigen den Tatbestand der arglistigen Täuschung gegeben. Der Mieter hätte den Vermieter, auch ohne dessen Nachfrage, informieren müssen. (Az.: 9 U 39/08)

Sichtschutzwand muss entfernt werden

Weil sie eine dauerhafte Veränderung des Gemeinschaftseigentums und des Aufteilungsplans darstellt, muss ein Wohnungseigentümer nun eine Trennwand zwischen seinem und dem Balkon des Nachbarn entfernen.

Die Richter des Landgerichts Itzehoe gaben dem Nachbarn Recht, der sich von der Sichtschutzwand gestört fühlte und deren Entfernung forderte, da aufgrund der Teilungserklärung, beim Wohnungskauf, der ursprüngliche Zustand wiederherzustellen sei. (Az.: 1 S(W) 1/07)

(WEL)


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