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Kurz und knapp 50 (Rentenversicherungsrecht, Familienrecht, Kaufrecht, Schmerzensgeldrecht)

  • 1 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

Vier Entscheidungen zu verschiedenen Rechtsthemen aus dem anwalt.de-Notizbuch:

 
Frührentner dürfen mehr hinzuverdienen

Mit Rückwirkung zum 1. Januar 2008 dürfen Frührentner unter 65 Jahren nun zu ihrer Rente mehr hinzuverdienen. Die Hinzuverdienstgrenze wurde für sie von 355,- Euro auf 400,- Euro angehoben und gilt für vorgezogene Altersrenten, Erwerbsminderungs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten. 

Gemäß § 34 Absatz 2 SGB VI kann zweimal pro Jahr die Hinzuverdienstgrenze sogar bis zum Doppelten (800,- Euro) überschritten werden, ohne dass eine Rentenkürzung zu befürchten ist.

 
Namensverzicht im Ehevertrag

Der Bundesgerichtshof hat kürzlich entschieden, dass in einem Ehevertrag verbindlich ein Verzicht auf den Ehenamen vereinbart werden kann. Eine solche Vereinbarung ist insbesondere nicht sittenwidrig. 

Die Karlsruher Richter begründeten ihr Urteil damit, dass geschiedene ein Interesse daran haben können, dass der Ex-Partner ihren eigenen Namen nicht an einen neuen Ehepartner weitergibt, wobei auch finanzielle Gründe eine Rolle spielen können. (Az.: XII ZR 185/05)

 
Kleine Lackschäden am Neuwagen

Geringe Lackschäden berechtigen den Käufer eines Neuwagens nicht zum Rücktritt vom Kaufvertrag. Der Käufer kann dann allenfalls Nachbesserung verlangen. Dies hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden.

Ein Neuwagen hatte am Heck eine kleine Stelle an der die Oberflächenlackierung unsauber war. Nach Ansicht der Richter handelt es sich bei dieser so genannten Orangenhaut lediglich um einen unerheblichen Mangel, der nicht zum Rücktritt berechtigt. (Az.: 5 U 684/07)

 
Höheres Schmerzensgeld bei Vorsatz

Wird ein Verkehrsunfall vorsätzlich verursacht und dabei jemand verletzt, so steht dem Opfer ein höheres Schmerzensgeld zu. Denn es bemisst sich dann nicht nur nach den erlittenen Schäden, sondern soll auch eine gewisse Genugtuungsfunktion erfüllen. 

Nach einem Streit wurde ein Radfahrer von einem Autofahrer vorsätzlich mehrere Meter mitgeschleift und schwer verletzt. Das OLG Saarbrücken sprach ihm 25.000 Euro Schmerzensgeld zu. (Az.: 4 U 276/07 – 93)

(WEL)


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