Marke VAS für Diagnosegerät verwendet – Abmahnung von VW und Lubberger Lehment

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Die Nutzung der Marke VAS für Diagnosegeräte, Diagnosefunkköpfe und Diagnosedongles nimmt zu. Dabei werden immer mehr Diagnosegeräte unter Verwendung des Zeichens „VAS“ angeboten. Übersehen wird dabei, dass es sich bei VAS um eine Marke der Volkswagen AG handelt.

Es ist daher nur der Firma Volkswagen AG in Deutschland erlaubt, das Zeichen für Diagnosegeräte zu verwenden. Anbieter, die eine Diagnosegerät, welches nicht von VW stamm unter Angabe der Marke „VAS“ im Internet anbieten, müssen daher mit einer Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung rechnen. 

Eine solche Abmahnung von VW und der Kanzlei Lubberger Lehment wurde uns erneut vorgelegt. Wir kennen die Abmahnung aus unzähligen Fällen und bieten betroffenen Unternehmen eine kostenlose Ersteinschätzung der Abmahnung durch einen Fachanwalt an. Wenn Sie eine Abmahnung von Lubberger Lehment und Volkswagen oder z. B. Skoda erhalten haben, können Sie uns die Abmahnung via Fax oder E-Mail übersenden. Wir melden uns umgehend bei Ihnen.

Was ist Gegenstand der aktuellen Abmahnung von Volkswagen?

Wie bereits angedeutet geht es um die Marke VAS des Volkswagen Konzerns. „VAS“ ist als Unionsmarke (UM 014521942) europaweit geschützt. Die Marke VAS ist Waren und Dienstleistungen der Klassen 7, 8, 9, 37 geschützt. Darunter fallen auch Diagnosegeräte, Diagnosefunkköpfe und Diagnosedongles.

Im Rahmen der Abmahnung von Lubberger Lehnment wird behauptet, der Anbieter habe das Zeichen VAS im geschäftlichen Verkehr für Diagnosegeräte verwendet, die nicht von VW stammen. Es wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Erstattung von Rechtsanwaltskosten aus einem Gegenstandswert von 250.000 € verlangt. Überdies soll der Anbieter Auskunft erteilen. Die Auskunft dient der Vorbereitung möglicher weiterer Schadensersatzzahlungen.

Welche Reaktion auf eine solche Abmahnung wird empfohlen?

Betroffene Unternehmen sollten die Abmahnung ernst nehmen. Keinesfalls sollte die Unterlassungserklärung unterzeichnet werden. Auch von einer Zahlung an die Gegenseite raten wir.

Lassen Sie die Abmahnung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt prüfen. Dr. Wallscheid, LL.M. ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und IT-Recht und als Anwalt für Markenrecht auf die Abwehr markenrechtlicher Abmahnungen spezialisiert. Wir kennen die Gegner bereits und raten dem Empfänger einer markenrechtlichen Abmahnung, folgende Grundregeln zu beachten:

  • Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten
  • keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite
  • Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen

Wir kennen den Gegner und haben bereits viele Mandanten in diesen Fällen vertreten:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-der-volkswagen-ag-und-lubberger-lehment-wegen-markenrechtsverletzung_150241.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-der-volkswagen-ag-durch-kanzlei-lubberger-lehment_151518.html

Anwalt für Markenrecht: Dr. Wallscheid & Drouven

Haben Sie oder Ihr Unternehmen eine Abmahnung, eine Klage, eine einstweilige Verfügung oder einen Mahnbescheid von Volkswagen oder Lubberger Lehment erhalten, stehen Ihnen die Anwälte von Dr. Wallscheid & Drouven bundesweit zur Verfügung. Unsere Anwälte verfügen über Erfahrung aus vielen tausend Abmahnverfahren aus den Bereichen des Markenrechts, Urheberrechts sowie Wettbewerbsrechts. Ihr Vorteil ist unsere Spezialisierung:

  • erfahrene Fachanwälte beraten Sie bundesweit
  • durchgehend persönliche Ansprechpartner
  • Kostentransparenz von Anfang an durch Vereinbarung eines Pauschalhonorars
  • unkomplizierte und schnelle Kommunikation, auf Wunsch via E-Mail

Weitere Informationen zum Markenrecht finden Sie unter: https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/abmahnung-markenrecht-10-punkte-die-sie-kennen-sollten/



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