Markenabmahnung der Luxnote Evolution GmbH für Computerhardware "Luxnote"
- 1 Minuten Lesezeit
Uns lag eine Markenabmahnung der Luxnote Evolution GmbH wegen der Verwendung des Begriffs „Luxnote“ zur Prüfung vor.
Wenn auch Sie betroffen sind, erfahren Sie hier, wie zu reagieren ist.
Zum Hintergrund
Die Luxnote Evolution GmbH aus Hannover betreibt u. a. einen Onlineshop für Notebooks (Thinkpads) und Zubehör. Die GmbH hält die (EUIPO) Markenrechte an dem Begriff „Luxnote“ (Registernr.: 0164158049) in Klassen 9 (u.a. Ladegeräte, Datenträger etc.), 35 (Werbung) und 37 (u. a. Reparatur).
Dem Betroffenen wird die unrechtmäßige markenmäßige Nutzung „Luxnote“ für Computerhardware vorgeworfen.
Gefordert wird die Abgabe einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung von Abmahnkosten ausgehend von einem Streitwert i. H. v. 50.000,- Euro.
Unser Rat
Hier ist genau zu prüfen. ob tatsächlich eine markenmäßige Verwendung vorliegt. Dazu sollte man sich an einen spezialisierten Rechtsanwalt wenden.
Unterschreiben Sie keinesfalls die beigefügte Unterlassungserklärung ungeprüft, da diese oftmals deutlich zu weit gefasst ist und so schnell existenzielle Folgen haben kann. Insoweit gilt es zu prüfen, ob im Bedarfsfall eine eingeschränkte – sogenannte modifizierte – Unterlassungserklärung abgegeben werden kann.
Wir helfen Ihnen!
Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls vor.
Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit gern zur Verfügung.
Kontaktformular: https://e-commerce-kanzlei.de/kontakt.html
Ihr Sebastian Günnewig
Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)
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