Zierhut IP Markenabmahnung erhalten - Was tun?

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Die Kanzlei Zierhut IP aus München versendet seit Jahren für diverse Markeninhaber Abmahnungen wegen Markenrechtsverletzungen. Die Markenabmahnungen betreffen auch Marken, die mittlerweile als Gattungsbegriff verwendet werden oder die aus Namen von Künstler bestehen. So versendet die Kanzlei Zierhut IP u.a. Abmahnungen wegen der Verletzung von Marken wie „Hula Hoop“, „Hacky Sack“, oder „Frida Kahlo“ bzw. „Frida“. Eine Markenabmahnung ist schon ärgerlich. Noch unschöner und vor allem teurer wird es, wenn Abgemahnte durch Ignorieren der Abmahnung oder die voreilige Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung noch größeren Schaden verursachen. Was sollten Abgemahnte unbedingt beachten?

Für wen mahnt Zierhut IP welche Marken ab? 

FRIDA Kahlo Corporation: Marken “FRIDA KAHLO“ und “FRIDA” 

Bekannt ist die Kanzlei Zierhut IP vor allem wegen Markenabmahnungen für die Frida Kahlo Corporation (Panama City). Diese hat sich – so sie selbst - der Aufgabe verschrieben, die Erinnerung an das Wirken der bekannten Malerin Frida Kahlo zu bewahren und ihre Kunst zu erhalten. Für die Frida Kahlo Corporation sind zahlreiche Marken „Frida Kahlo“ bzw. „Frida“ mit Schutz in der EU für diverse Waren (z. B. Bekleidung, Schuhe, Schmuck, Uhren, Bettwäsche, Kosmetik, Parfüm, Druckereierzeugnisse, Taschen, Getränke) eingetragen.

Abgemahnt werden Onlinehändler, die „Frida Kahlo“ oder „Frida“ in der Artikelüberschrift oder Artikelbeschreibung verwenden. Betroffen sind vor allem Anbieter von Bekleidung, Taschen, Wandbildern und Tapeten.

Wham-O Holding Ltd.: Marken “Hula Hoop” und “Hacky Sack”

Auch einige unserer Manantin haben bereits Abmahnungen von Zierhut IP im Auftrag der Wham-O Holding Ltd. (Hongkong) erhalten. Diese vermarktet Spielzeug. Zahlreiche Ideen und Produkte floppten, einige wurden jedoch Kassenschlager, so „Hula Hoop“, "Frisbee" und "Hacky Sack".

Für die Wham-O Holding Ltd. sind zahlreiche Marken in Klasse 28 (Spiele, Spielzeuge, Turn- und Sportartikel) eingetragen, z.B. Hula Hoop, Frisbee, Hacky Sack, Boogie, Snowball, Superball und Snowboogie und zahlreiche weitere Begriffe.

Diese Marken verteidigt sie auch durch Abmahnungen. Abgemahnt werden z.B. Onlinehändler, die „Hula Hoop“ in Angeboten für Fitnessreifen oder "Hacky Sack" in Angeboten für Footbags in der Artikelüberschrift oder Artikelbeschreibung nutzen.

Inka Mininno: Marken "EMBRACE" 

Seit kurzem mahnt die Kanzlei Zierhut IP auch im Auftrag von Frau Inka Mininno Verletzungen der Marke „Embrace“ ab. Frau Moninno betreibt unter www.embrace-fashion.com einen Onlineshop für Bekleidung und Accessoires, vor allem Schals und Tücher.

Abgemahnt werden Onlinehändler, die Schuhe, Bekleidung und Taschen anbieten und dabei das Zeichen "EMBRACE" in der Artikelüberschrift oder Artikelbeschreibung benutzen.

Was fordert Zierhut IP in den Markenabmahnungen?

Die Abgemahnten werden von der Kanzlei Zierhut IP - wie bei Markenabmahnungen üblich - aufgefordert,

  • eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben,
  • für Zwecke der Bezifferung von Schadensersatz Auskunft zu erteilen,
  • ihre Schadensersatzpflicht dem Grunde nach anzuerkennen sowie
  • Abmahnkosten (berechnet nach Streitwerten bis zu 150.000 EUR) zu erstatten.

Reagieren oder nicht ? Wie ?

Abgemahnte sollten die Abmahnung keinesfalls ignorieren und hoffen, dass sie so "davon" kommen. Denn sollte die Abmahnung berechtigt sein, drohen weitere Anwalts- und Gerichtskosten. So besteht die Gefahr einer einstweiligen Verfügung. Gegen diese kann man zwar Widerspruch einlegen. Aufgrund des vor den Landgerichten herrschenden Anwaltszwangs müssten Sie spätestens hierfür jedoch Anwälte beauftragen.

Eine außergerichtliche Stellungnahme auf die Abmahnung kann den Abmahner ggf. von der Einleitung gerichtlicher Schritte abhalten. Auf jeden Fall muss der Abmahner eine außergerichtliche Stellungnahme auf die Abmahnung dem Gericht mit seinem Eilantrag vorlegen. Möglicherweise weckt die Stellungnahme jedenfalls beim Gericht Bedenken an der Berechtigung der Abmahnung, so dass es die Eilverfügung nicht erlässt oder erst einmal eine mündliche Verhandlung anberaumt.

Aber ... eigene Anwälte sind teuer!

Ja. Auch Anwälte auf Seiten der Abgemahnten wollen bezahlt werden. Aber: Die Abmahnung ist womöglich unberechtigt.

Wichtig: Ist die Markenabmahnung unberechtigt, müssen Sie keine Abmahnkosten und Schadensersatz zahlen. Vielmehr muss der Abmahner Ihnen Ihre Anwaltskosten ersetzen. 

Die Abmahnung sollte daher unbedingt auf ihre Berechtigung geprüft werden. Und zwar durch Anwälte, die auf das Markenrecht spezialisiert sind. 

Nicht nur für juristische Laien, sondern auch für im Markenrecht nicht bewanderte Anwälte ist es schwierig zu sagen, ob tatsächlich eine Markenrechtsverletzung vorliegt. So ist insbesondere zu prüfen, ob die jeweiligen Zeichen in dem beanstandeten Angebot tatsächlich "markenmäßig" benutzt wurde. Nicht jede Nutzung eines als Marke geschützten Zeichens ist eine "markenmäßige" Benutzung.

Sollte die Abmahnung berechtigt sein, gilt es auf jeden Fall, noch größeren Schaden zu vermeiden. So sollte keine zu weite Unterlassungserklärung, sondern ggf. eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden. 

Achtung: Unbedingt Vertragsstrafen vermeiden!

Das weitaus größere finanzielle Risiko steckt zudem in Vertragsstrafen. Fachkundige anwaltliche Beratung zahlt sich spätestens beim "Aufräumen" aus.

Da die Unterlassungserklärung strafbewehrt sein muss, drohen Vertragsstrafen. Vertragsstrafen können mehrere Tausend EUR betragen. Vor Abgabe der Unterlassungserklärung muss daher gründlich "aufgeräumt" werden. Hierfür genügt nicht, nur das Angebot von der Webseite zu entfernen.

Was kann ich für Sie tun?

Haben auch Sie eine Markenabmahnung von der Kanzlei Zierhut IP wegen Verletzungen von Marken, z.B. "Hula Hoop", "Frida Kahlo", "Hacky Sack" oder "EMBRACE“ erhalten? 

Dann können Sie mir die Abmahnung gerne per E-Mail zusenden (d.himburg@ra-himburg-berlin.de). Im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung erläutere ich Ihnen kurz die Rechtslage und zeige Ihnen Möglichkeiten des weiteren Vorgehens auf.

Ich berate und vertrete bereits zahlreiche von der Kanzlei Zierhut IP abgemahnte Unternehmen. Bisher wurden diese nicht mit Klagen überzogen.

Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Denise Himburg – Ihre Markenanwältin mit mehr als 20 Jahren Praxiserfahrung im Markenrecht.   

Foto(s): Bild von Ravi Shahi auf Pixabay

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