Marken Abmahnung - Nobilis Group GmbH durch Kanzlei Lubberger Lehment

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Update Januar 2024

Erneut wurde uns eine Abmahnung der Nobilis Group GmbH zur Überprüfung vorgelegt. Das Unternehmen wird weiter von der Kanzlei Lubberger Lehment vertreten. In dem aktuellen Fall wird dem betroffenen Online Händler vorgeworen mit Duftvergleichslisten zu werben. Dies stellt eine Markenverletzung dar. Weiter werden auch Verstöße gegen die Kosmetikverordnung geltend gemacht, da die Parfums nicht ordnungsgemäß gekennzeichnet werden.

Wiederum wird  folgrndes gefordert: 

  • Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung
  • Umfassende Auskunft
  • Anerkennung eines Schadenersatzanspruchs
  • Erstattung der entstandenen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 3020,34 €

Die Abmahnung sollte sehr ernst genommen werden. Gerne prüfen wir die Abmahnung auf Ihre Berechtigung hin und helfen Ihnen Ihren Shop rechtssicher zu machen.

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Sie haben eine Abmahnung der Nobilis Group GmbH. Ihnen wird eine Markenrechtsverletzung vorgeworfen? Jetzt richtig handeln.

Die Nobilis Group GmbH gehört nach eigenen Angaben zu den führenden Distributoren im Bereich Luxus- Und Prestige Düfte. Sie vertreibt insoweit zahlreiche Markenparfums exklusiv in Deutschland. So etwa die Marken Creed, Aventus, Green Irish Tweed, Silver Montain Water, Millesime, Baccarad Rouge 540 und Oud Satin Mood.

Vertreten wird die Nobilis Group GmbH durch Kanzlei Lubberger Lehment aus Berlin. Diese Anwaltskanzlei ist auch für andere bekannte Markeninhaber tätig.

Den Abgemahnten wird vorgeworfen, unter einem Zeichen, was mit einer Marke der Nobilis Group GmbH identisch oder ähnlich sei, Parfumprodukte anzubieten und/oder zu vertrieben zu haben.

Dies stelle nach Auffassung der Kanzlei Lubberger Lehment eine Markenrechtsverletzung dar.

Zudem stelle die Bewerbung eine  unzulässige vergleichende Werbung und damit auch eine Wettbewerbsverletzung dar.

In der Abmahnung der Nobilis Group GmbH werden folgende Ansprüche geltend gemacht

  • Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung
  • Umfassende Auskunft
  • Anerkennung eines Schadenersatzanspruchs
  • Erstattung der entstandenen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 3020,34 €

Achtung! Nicht jede Abmahnung ist berechtigt. Teils werden bei solchen Abmahnung auch überzogene Forderungen geltend gemacht

Unsere Empfehlung:

  • Ruhe bewahren
  • Fristen beachten
  • Keinen Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen
  • Einen auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt mit der Prüfung beauftragen

Gerne sind wir Ihnen behilflich. Wir sind seit über 15 Jahren auf das Markenrecht spezialisiert und wissen woraus es ankommt. Senden Sie uns einfach die Abmahnung per Mail an kanzlei[at]dr-schenk.net oder rufen Sie uns an unter 0421- 56638780



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