Markenrecht: Marken-Abmahnung durch Kanzlei Lubberger Lehment wegen VW-Emblem-Logo (3D Marke)

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Die Volkswagen AG spricht aktuell, vertreten durch die Anwälte Lubberger Lehment aus Berlin, markenrechtliche Abmahnungen aus. 

Die Kanzlei ist uns bereits für entsprechende Markenabmahnungen u. a. für Skoda bekannt, wir berichteten:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/markeng-abmahnung-skoda-auto-a-s-mahnt-durch-kanzlei-lubberger-lehment-wegen-markenrecht-ab_163984.html

Zum Hintergrund

Die Volkswagen AG ist u.a. Inhaberin diverser Wortmarken, wie z.B.:


"VW"

"Volkswagen"

"Käfer"

"Beetle"

"Bulli"

und auch 3D Marken für "Käfer 3D" und "Bulli3D", bei welchen die Form des jeweiligen Autos geschützt ist.

Gegenstand der aktuellen Abmahnung ist u. a. der online Vertrieb von Felgendeckeln, Türschlossabdeckungen und Ventilkappen, die mit dem typischen Markenzeichen von VW gekennzeichnet sind. Mangels entsprechender Lizenz zur Nutzung dieses markenrechtlich geschützten Emblems, verstoße der Betroffene gegen Markenrechts der VW AG.

Gefordert wird Auskunftserteilung zur Berechnung eines etwaigen Schadensersatzes, Vernichtung des vorhandenen Lagerbestandes, Unterzeichnung einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung, welche für jeden zukünftigen Verstoß gegen die Erklärung die Zahlung einer Vertragsstrafe i. H. v. 5.100,- Euro an VW vorsieht und zu guter Letzt, die Erstattung der Rechtsanwaltsgebühren ausgehend von einem Streitwert i. H. v. 250.000,- Euro (!), mithin 2.948,90 Euro.

Unsere Einschätzung, wenn auch Sie betroffen sind

Markenrechtliche Abmahnungen sind grundsätzlich ernst zu nehmen, da diese oftmals mit hohen finanziellen Folgen verbunden sind.

Die mitgeschickte Unterlassungserklärung sollte – auch wenn sich der Vorwurf bewahrheitet – nicht ungeprüft unterschrieben werden, da diese Erklärung einem abstrakten Schuldanerkenntnis gleichkommt und 30 Jahre lang Gültigkeit entfaltet. Auch ist der Unterlassungstatbestand unserer Meinung nach zu weit gefasst – dies kann schnell existenzielle Folgen haben.

Ignorieren Sie hingegen die Forderung, können schnell gerichtliche Schritte drohen, die mit weiteren erheblichen Kosten verbunden sein werden.

Es dürften weiterhin gute Chancen bestehen die geltend gemachten Anwaltsgebühren zu reduzieren, da der Streitwert hier unseres Erachtens zu hoch bemessen sein dürfte.

Hier kann bares Geld gespart werden!

Schaffen Sie Waffengleichheit und lassen Sie sich anwaltlich beraten. 


Update vom 30.08.2020:

Ein weitere Mandant von uns handelte mit Merchandise-Artikelt, wie T-Shirts, die u.a. den beliebten VW-Bulli oder Käfer abbildeten. 

Hierdurch seien sowohl die Wort- als auch die 3D-Marken der Volkswagen AG verletzt worden. 

Wir helfen Ihnen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls vor. 

Gerne nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf.

Kontaktformular: https://e-commerce-kanzlei.de/kontakt.html

Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)



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