Mehr Sicherheit im Alter: Alles, was Sie über die betriebliche Altersversorgung wissen müssen

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Die betriebliche Altersversorgung (bAV) gewinnt in Zeiten des demografischen Wandels zunehmend an Bedeutung. Sie stellt eine wichtige Ergänzung zur gesetzlichen Rente dar und ermöglicht es Arbeitnehmern, zusätzliche finanzielle Absicherungen für den Ruhestand aufzubauen. Gleichzeitig profitieren auch Arbeitgeber von der bAV, da sie ein wertvolles Instrument zur Mitarbeiterbindung und -motivation darstellt. Doch die rechtlichen Rahmenbedingungen der bAV sind komplex und erfordern sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber ein fundiertes Verständnis der verschiedenen Durchführungswege, steuerlichen Auswirkungen und gesetzlichen Pflichten.

Was ist eine betriebliche Altersversorgung?

Die bAV wird in der Regel vom Arbeitgeber mitfinanziert und als Entgeltumwandlung gestaltet, bei der der Arbeitnehmer einen Teil seines Bruttogehalts in die Altersversorgung einzahlt.

Arten der betrieblichen Altersversorgung

Es gibt verschiedene Durchführungswege der bAV, die rechtlich unterschiedlich ausgestaltet sind:

Direktzusage (Pensionszusage): Der Arbeitgeber verpflichtet sich, dem Arbeitnehmer im Rentenalter eine bestimmte Leistung zu zahlen. Diese Form ist für den Arbeitnehmer sehr attraktiv, stellt aber für den Arbeitgeber eine direkte finanzielle Verpflichtung dar.

Unterstützungskasse: Eine externe, rechtlich selbstständige Einrichtung übernimmt die Versorgung der Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber zahlt Beiträge an die Unterstützungskasse, die dann die Rentenleistungen übernimmt.

Direktversicherung: Der Arbeitgeber schließt eine Rentenversicherung zugunsten des Arbeitnehmers ab. Hier wird oft die Entgeltumwandlung genutzt, bei der der Arbeitnehmer einen Teil seines Bruttolohns in die Direktversicherung einzahlt.

Pensionskasse: Eine Pensionskasse ist eine Versorgungseinrichtung, die von mehreren Unternehmen getragen werden kann und der staatlichen Versicherungsaufsicht unterliegt.

Pensionsfonds: Diese Form ermöglicht es, das angesparte Kapital flexibler und teilweise gewinnorientierter anzulegen. Der Pensionsfonds unterliegt strengen aufsichtsrechtlichen Regelungen.

Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Vorteile

Die bAV bietet für Arbeitnehmer und Arbeitgeber steuerliche Anreize. Beiträge zur bAV sind bis zu bestimmten Grenzen steuer- und sozialversicherungsfrei. Insbesondere bei der Entgeltumwandlung wird der Beitrag direkt vom Bruttogehalt abgezogen, was die Steuerlast reduziert. Im Rentenalter müssen die Leistungen aus der bAV jedoch versteuert werden und es fallen Krankenversicherungsbeiträge an.

Gesetzlicher Anspruch auf Entgeltumwandlung

Gemäß § 1a BetrAVG (Betriebsrentengesetz) hat jeder Arbeitnehmer das Recht, einen Teil seines Bruttogehalts in eine betriebliche Altersversorgung umzuwandeln. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, diese Entgeltumwandlung zu ermöglichen. Es gibt zudem eine Verpflichtung für den Arbeitgeber, einen Zuschuss von 15 % des umgewandelten Gehaltsanteils zu leisten, sofern durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge eingespart werden.

Haftung des Arbeitgebers

Im Falle einer Direktzusage oder bei der Nutzung einer Pensionskasse bzw. Unterstützungskasse trägt der Arbeitgeber ein erhebliches Haftungsrisiko. Sollte der Arbeitgeber insolvent werden, greift jedoch der Pensions-Sicherungs-Verein (PSV), der im Rahmen des Insolvenzschutzes einspringt und die Rentenansprüche der Arbeitnehmer sichert.

Portabilität

Seit der Einführung des „Betriebsrentenstärkungsgesetzes“ wurde die Übertragbarkeit der bAV weiter erleichtert. Bei einem Wechsel des Arbeitgebers kann das angesparte Kapital unter bestimmten Bedingungen auf den neuen Arbeitgeber übertragen werden. Hierbei ist es wichtig, die Details des jeweiligen bAV-Vertrags zu prüfen, da nicht alle Durchführungswege gleichermaßen flexibel sind.

Rechtstipp 

Ein erfahrener Anwalt kann bei der Überprüfung von Verträgen und Vereinbarungen zur bAV helfen und sicherstellen, dass sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer rechtlich auf der sicheren Seite sind. Ratlicher Rat ist daher sinnvoll.

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Foto(s): pixabay


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