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Mit Flip-Flops Auto fahren – ist das erlaubt?

  • 3 Minuten Lesezeit
Mit Flip-Flops Auto fahren – ist das erlaubt?
Christian Günther anwalt.de-Redaktion
  • Grundsätzlich gibt es in Deutschland keine gesetzliche Regelung, die das Autofahren mit Flip-Flops verbietet.
  • Außerdem ist das Autofahren mit High Heels, Sandalen, Plateauschuhen, Socken oder barfuß gesetzlich nicht ausdrücklich untersagt.
  • Kommt es zu einer Verkehrskontrolle durch die Polizei, droht folglich kein Bußgeld wegen falscher Fußbekleidung. Bei einem Unfall sieht die Gesetzeslage jedoch anders aus.
  • Auch in den meisten europäischen Ländern existiert kein Gesetz, das das Tragen von Flip-Flops oder High Heels am Steuer verbietet.
  • Sportschuhe eignen sich am besten zum Autofahren.

Unfallrisiko erhöht sich durch das Tragen von Flip-Flops

Flip-Flops zählen zu den ältesten Schuhformen der Welt. Bereits die Ägypter trugen Vorgänger der beliebten Sandalen. Pedale zum Steuern eines Autos sind dagegen vergleichsweise jung. Verwendet man beide miteinander, treffen zwei Dinge aufeinander, die nicht unbedingt füreinander geschaffen sind. 

Insbesondere, wenn sich die Riemen der Flip-Flops entweder unter der Automatte oder im Gas- bzw. Bremspedal des Autos verfangen, ist der Kontrollverlust über das Fahrzeug vorprogrammiert. Außerdem ist das Treten der Pedale schwieriger. Dadurch kann sich der Bremsweg verlängern, wenn ein abruptes Bremsen nötig ist. Ein Unfall ist in solchen Fällen oft nicht mehr zu vermeiden.

Versicherungen zeigen sich entgegenkommend

Eine der am häufigsten gestellten Fragen in diesem Zusammenhang lautet: Muss die Kfz-Versicherung zahlen?

Die Versicherer sehen es zwar nicht gern und raten beim Fahren stets zu festem Schuhwerk – wie beispielsweise zu Sportschuhen – beim Fahren. Die Haftpflichtversicherungen leisten aber dennoch. Ein Vollkaskoversicherer könnte zwar auf die Idee kommen, den Schaden wegen grober Fahrlässigkeit nicht oder nur teilweise zu übernehmen. Bisher kamen die Vollkaskoversicherungen den Versicherungsnehmern aber immer entgegen. 

Mit Flip-Flops oder Plateauschuhen Auto zu fahren, wiegt folglich nicht so schwer wie das Fahren unter Alkoholeinfluss oder die Teilnahme an einem illegalen Straßenrennen. 

Rechtliche Folgen bei einem Autounfall mit Flip-Flops

Es gibt zwar kein konkretes Flip-Flop-Verbot in Deutschland. Kommt es jedoch zu einem Verkehrsunfall, bei dem ungeeignetes Schuhwerk eine Rolle spielt, kann es sich um eine sogenannte Verletzung der allgemeinen Sorgfaltspflicht handeln. 

§ 1 Abs. 2 Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt, dass der Verkehrsteilnehmer sich so zu verhalten hat, dass keine andere Person geschädigt, gefährdet, behindert oder belästigt wird. 

Passiert also ein Unfall und hat der Verursacher Flip-Flops getragen, droht diesem ein Bußgeld von 35 Euro oder mehr. Kommen Personen zu Schaden, kann außerdem eine strafrechtliche Verfolgung die Folge sein. 

Berufskraftfahrer müssen festes Schuhwerk tragen

Anders sieht es bei Berufskraftfahrern aus. Die Unfallverhütungsvorschriften schreiben Berufskraftfahrern bei ihrer Arbeit Schuhwerk vor, das den Fuß fest umschließt. Wer diese Vorschriften nicht einhält, riskiert ein Bußgeld

Unternehmer, die es zulassen, dass ihre Angestellten mit ungeeignetem Schuhwerk fahren, können von der Berufsgenossenschaft bei einem Arbeitsunfall in Regress genommen werden. Im schlimmsten Fall drohen strafrechtliche Konsequenzen.

Ist es erlaubt, barfuß Auto zu fahren?

Weder in Deutschland noch in anderen europäischen Ländern gibt es eine gesetzliche Regelung, die das Autofahren ohne jegliches Schuhwerk, also barfuß, verbietet. 

Doch unterschiedliche durchgeführte Autopraxistests haben bewiesen: Barfuß kann man nicht schnell genug den erforderlichen Druck auf das Gas- und Bremspedal ausüben. Der Kontrollverlust über das Fahrzeug kann die Folge sein. 

Somit gilt: Als Autofahrer sollten Sie stets vermeiden, barfuß oder mit Flip-Flops am Steuer zu sitzen.

(GUE/KKA)

Foto(s): ©Adobe Stock/PiyawatNandeenoparit

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