OLG Frankfurt a. M.: Influencerin muss Verlinkungen auf Instagram als Werbung kennzeichnen

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Mit einem Beschluss vom 24.10.2019 (6 W 68/19) stellte das Oberlandesgericht Frankfurt a. M. fest, dass die Influencerin „Sonny Loops“ rechtswidrig handelt, wenn sie auf ihrem Instagram-Account Produkte nebst Links zum Produktanbieter veröffentlicht, ohne diese Posts als Werbung zu kennzeichnen.

Worum geht es?

Die Influencerin Sonny Loops hat einen persönlichen Account auf Instagram mit über 600.000 Followern. Über ihren Instagram-Account postet sie regelmäßig Fotos von sich mit verschiedenen Produkten und Dienstleistungen und setzt dabei auch teilweise Links zu den Anbietern/Unternehmen der von ihr erwähnten und gezeigten Produkten und Dienstleistungen unter ihre Posts. Dabei machte die Influencerin die Posts nicht als Werbung kenntlich. Gleichzeitig veröffentlichte sie aber Texte, in denen sie sich bei zwei von ihr genannten Unternehmen für die Einladungen zu Reisen bedankte.

Was hat das Gericht entschieden?

Gegen die Influencerin ging ein Verlag im Wege eines einstweiligen Verfügungsverfahrens vor und beantragte zunächst vor dem Landgericht Frankfurt a. M. Unterlassung wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens, allerdings erfolglos. Vor dem OLG Frankfurt a. M. war der Verlag mit seinem Unterlassungsantrag gegen die Influencerin erfolgreich.

Nach Ansicht des OLG Frankfurt a. M. ist das Verhalten der Influencerin unlauter im Sinne des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (u. a. § 5a Abs. 6 UWG), da ihr Instagram-Account eine geschäftliche Handlung darstelle, aber der kommerzielle Zweck nicht kenntlich gemacht wurde. Dies gelte unabhängig davon, ob die Influencerin für jeden einzelnen „Tag“ eine Gegenleistung erhalten oder erwartet habe. Da die Influencerin ihre Reichweite auf Instagram zur Bewerbung ihrer eigenen Produkte nutze (z. B. für ihr Buch), sei der Instagram-Account insgesamt schon als kommerziell zu beurteilen.

Welche Konsequenzen hat die Entscheidung?

Die Entscheidung zeigt einmal mehr, dass bei der Gestaltung des Social Media-Auftritts von Influencern sehr streng auf die korrekte Kennzeichnung von Posts und andere generelle Pflichten (Impressumspflicht etc.). geachtet werden sollte.

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