Impressum, Datenschutzerklärung und AGB – Was braucht ein Online-Shop?
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Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Wer einen Webshop eröffnen und damit Geld verdienen will, sollte daher nicht nur die technischen, sondern auch rechtliche Bedingungen vorher klären.
Zunächst einmal sind die gleichen Punkte zu beachten wie bei der Eröffnung eines anderen Ladengeschäfts auch. Das betrifft beispielsweise die Gewerbeanmeldung, Umsatzsteuerpflicht und vieles mehr, was ein Unternehmen eben beachten muss.
Natürlich dürfen auch in Onlineshops keine unerlaubten Artikel, wie beispielsweise illegale Drogen, verkauft werden. Ein häufig anzutreffendes Problem ist dabei gefälschte Markenware. Aber auch ohne bösen Willen selbst produzierte Produkte können gegen bestehende Urheber- oder Patentrechte bzw. Gebrauchs- oder Geschmacksmuster verstoßen und damit zum Problem werden.
Es gibt aber auch Unterschiede zwischen On- und Offlineläden: So wird für einen reinen Webshop kein Mietvertrag über klassische Verkaufsräume geschlossen. Dafür sind Verträge bezüglich Domain, Webhosting etc. erforderlich. Ist das alles geklärt, stellt sich die weitere Frage, welche Inhalte auf der Website veröffentlicht werden dürfen und müssen, um das junge Unternehmen nicht durch Rechtsverstöße gleich wieder zu gefährden.
Impressum mit Pflichtangaben
Einen „Impressumsparagrafen“, der alles zur Impressumspflicht regelt, gibt es nicht. Dafür stehen an mehreren Stellen in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen einzelne Vorschriften, wer wo welche Pflichtangaben machen muss. Notwendig sind diese Informationen insbesondere, damit Besucher einfach in Erfahrung bringen können, wer für etwaige Rechtsverstöße auf der Webseite verantwortlich gemacht werden kann.
Gemäß § 5 Telemediengesetz (TMG) sind unter anderem Angaben wie Name, Anschrift, Rechtsform, Vertretungsberechtigung, Kontaktmöglichkeiten, Registereinträge, eine vorhandene Umsatzsteueridentifikationsnummer und einiges mehr zu machen. Die konkret anzugebenden Daten können sich dabei je nach Unternehmensform, Branche etc. erheblich unterscheiden.
Enthält die Seite redaktionelle Inhalte, ist außerdem ein Verantwortlicher gem. § 18 Abs. 2 Medienstaatsvertrag (MStV) anzugeben. Dazu gibt es noch branchenspezifische Pflichtangaben, z. B. für Online-Apotheken. Zudem ist regelmäßig noch ein Hinweis auf die EU-Online-Streitbeilegungsplattform erforderlich, es sei denn, der Online-Shop wendet sich ausschließlich an Geschäftskunden und nicht an Privatpersonen.
Ein sogenannter Impressum-Generator aus dem Internet kann mittels einer Eingabemaske relevante Daten abfragen und dann als Impressum zusammenstellen, das auf die eigene Webseite übernommen werden kann. Blind darf man sich auf ein solches Automatenergebnis allerdings nicht verlassen, da der jeweilige Onlineshop-Betreiber für etwaige Fehler in seinem Shop-Impressum verantwortlich bleibt.
Datenschutzerklärung
Wer mit personenbezogenen Daten arbeitet, muss das geltende Datenschutzrecht beachten, das sich unter anderem aus der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ergibt.
Schon beim erstmaligen Zugriff auf die Webseite des Onlineshops wird mindestens die IP-Adresse übertragen. Bei Bestellungen werden viele weitere Kundendaten wie E-Mail-Adressen, Lieferanschriften, Kreditkartennummern etc. erhoben, verarbeitet und gespeichert. Dazu kommen ggf. Cookies, Tracking-Tools und nahezu täglich neue Technologien. Ob und unter welchen Bedingungen die zulässig sind, beispielsweise erst nach Bestätigung eines “Cookie-Banners”, sollte vorab geprüft werden. Mindestens muss der Webseitenbetreiber seine Besucher über die Datenverarbeitung in einer Datenschutzerklärung informieren.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Online-Shops
Viele Unternehmer halten AGB für das Wichtigste, was ein Webshop braucht, dabei könnte man auf sie durchaus auch verzichten. Dann allerdings müsste man alles, was man mit seinen Kunden regeln will, mit jedem von ihnen einzeln aushandeln und vereinbaren.
Daher ist es sinnvoll, bestimmte oft auftretende Punkte – wie beispielsweise Zahlungs- und Lieferbedingungen, Haftungs- und Garantiefragen – quasi vor die Klammer zu ziehen. Bei den einzelnen Vertragsschlüssen mit den jeweiligen Shopkunden genügt dann eine Einbeziehung dieser fertigen AGB.
Aber Vorsicht, viele AGB-Klauseln sind unwirksam, weil sie beispielsweise Kunden unangemessen benachteiligen. An der Erstellung wirksamer und vor allem für das individuelle Unternehmen passender und sinnvoller AGB sollte daher nicht gespart werden.
Bestellprozess, Widerrufsbelehrung und mehr
Da bei Onlineshops – anders als im kleinen Ladengeschäft um die Ecke – die Ware nicht unmittelbar geprüft und gegen Bargeld übergeben werden kann, bieten auch die Bestellprozesse zahlreiche Fallstricke.
So gilt für Onlinekäufe regelmäßig ein gesetzliches Widerrufsrecht, auf welches jeder Käufer korrekt per Widerrufsbelehrung hingewiesen werden muss. Dazu muss der Kunde gemäß § 312i Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) eine angemessene Möglichkeit haben, seine Eingaben vor Absendung der Bestellung auf etwaige Fehler zu überprüfen und zu korrigieren. Der Eingang einer Bestellung ist unverzüglich per E-Mail oder Ähnlichem zu bestätigen. Andererseits können auch E-Mails vom Shop leicht als unerlaubte Werbung zu Ärger führen.
Eine Unternehmung wie die Eröffnung eines Online-Shops will daher gut geplant sein. Wer glaubt, sich anfängliche rechtliche Beratung sparen zu können, zahlt nach Beschwerden, Abmahnungen und gerichtlichen Auseinandersetzungen oft ein Vielfaches von dem, was er anfangs vermeintlich gespart hat.
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