Prämie vom Arbeitgeber für das gesund bleiben?
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Die Diskussion um Prämien für Mitarbeiter, die selten krank sind, ist in der jetzigen Zeit ein heißes Thema. Die Kieler Verkehrsgesellschaft zahlt ihren Mitarbeitern bis zu 1000 Euro, wenn sie wenig bis gar nicht krank sind. Diese Prämien sollen dazu dienen, die Motivation der Mitarbeiter zu steigern und den Krankenstand zu reduzieren. Doch nicht alle sind von dieser Praxis begeistert.
Verdi, die Gewerkschaft der Verkehrsgesellschaften, lehnt solche Gesundheitsprämien ab. Sie halten dies für eine „Bestrafung der Kranken“ und sind der Meinung, dass dies nicht zielführend ist. Stattdessen fordern sie, dass Unternehmen sich bemühen sollten, die Arbeitssituation ihrer Mitarbeiter zu verbessern, um Krankheiten und Fehlzeiten vorzubeugen. Eine bessere Organisation der Arbeit könnte dabei helfen, den Krankenstand zu senken.
Auch in NRW gibt es ähnliche Modelle wie in Kiel. Die Kölner Verkehrsbetriebe (KVB) zahlen ihren Mitarbeitern eine jährliche Prämie, wenn bestimmte betriebliche Kriterien erfüllt sind. Dabei wird auch der Krankenstand berücksichtigt, und die Höhe der Prämie kann bei häufigen Krankmeldungen reduziert werden. Dies soll dazu dienen, Mitarbeiter zu motivieren, seltener krank zu werden.
Nicht alle Unternehmen in NRW verfolgen jedoch diesen Ansatz. Vodafone, Henkel und die Telekom zahlen keine finanziellen Belohnungen für geringe Fehlzeiten. Sie möchten sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter sich nicht unter Druck gesetzt fühlen, krank zur Arbeit zu kommen. Stattdessen belohnen sie gute Leistungen mit Einmalzahlungen oder Prämien, um die Motivation der Mitarbeiter zu steigern.
Die Diskussion um Gesundheitsprämien zeigt, dass es verschiedene Ansätze gibt, um den Krankenstand in Unternehmen zu reduzieren. Während einige Unternehmen auf finanzielle Anreize setzen, möchten andere lieber durch eine bessere Arbeitsorganisation und Unterstützungsprogramme für die Gesundheit der Mitarbeiter sorgen. Letztendlich ist es wichtig, dass Unternehmen ihre Mitarbeiter gesund und motiviert halten, um die Produktivität und Zufriedenheit im Unternehmen zu gewährleisten.
Rechtsanwalt & Fachanwalt für Arbeitsrecht Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. von der kanzlei JURA.CC bearbeitet im Schwerpunkt das Kündigungsschutzrecht im Arbeitsrecht. Der Fachanwalt für Arbeitsrecht vertritt Mandanten außergerichtlich bei Aufhebungsverträgen und Abwicklungsverträgen bei der Kündigung des Arbeitsvertrages durch den Arbeitgeber. Soweit erforderlich erfolgt eine gerichtliche Vertretung bei der Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht mit dem Ziel für den Arbeitnehmer eine angemessene und möglichst hohe Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes, ein sehr gutes Arbeitszeugnis für zukünftige Bewerbungen oder auch die Rücknahme der Kündigung und die Weiterbeschäftigung zu erzielen.
Mehr Informationen unter www.JURA.CC oder per Telefon: 0221-95814321
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