Rechtsmissbrauch? Abmahnung von Lothar Fürst ausgesprochen durch Rechtsanwalt S.

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Und wieder liegt uns eine Abmahnung des Herrn Lothar Fürst zur Prüfung vor. Bereits in der Vergangenheit haben wir von Abmahnungen des Herrn Lothar Fürst aus Goch berichtet.

Nach eigenen Angaben ist Herr Fürst Inhaber des Modelabels „MH My Musthave“ verkaufe europaweit über Webshops, Handelsplattformen und Boutiquen Taschen jedweder Art, Mode-Accessoires sowie Damen und Herren-Oberbekleidung.

In den Abmahnungen ausgesprochen durch Herrn Rechtsanwalt S. aus Berlin wird immer wieder der gleichen Punkt abgemahnt. Dem eBay-Verkäufer wird vorgeworfen, er hätte keinen anklickbaren Link zur OS-Plattform.

In der Abmahnung werden die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert sowie die Zahlung von Rechtsanwaltskosten nach einem Streitwert von 3.000 €.

Unsere Empfehlung:

Nicht ungeprüft unterschreiben. Nicht zahlen!

Das weitere Vorgehen sollte gut überlegt sein, da mit der Abgabe einer Unterlassungserklärung hohe Vertragsstrafen verbunden sind.

Wir haben unsere Zweifel, ob die Abmahnungen des Herrn Fürst tatsächlich berechtigt sind.

§ 8 Abs. 4 UWG lautet wird folgt:

„Die Geltendmachung der in Absatz 1 bezeichneten Ansprüche ist unzulässig, wenn sie unter Berücksichtigung der gesamten Umstände missbräuchlich ist, insbesondere wenn sie vorwiegend dazu dient, gegen den Zuwiderhandelnden einen Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen oder Kosten der Rechtsverfolgung entstehen zu lassen.“

Rechtsmissbrauch liegt etwa vor, wenn die Anzahl der Abmahnungen in keinem Verhältnis zu der gewerblichen Tätigkeit des Abmahnenden stehen, vgl. LG München I, Urteil vom 22.12.2014, Az. 4 HKO 8107/14.

Haben auch Sie eine Abmahnung von Herrn Lothar Forst erhalten? Wir helfen Ihnen!

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