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Sehr gutes Deutsch als Einstellungsvoraussetzung?

  • 1 Minuten Lesezeit
Sandra Voigt anwalt.de-Redaktion

[image]Das Landesarbeitsgericht (LAG) Nürnberg hat klargestellt, dass ein Bewerber mit Migrationshintergrund nicht schon dann eine Entschädigung für eine zu besetzende Stelle eine hohe Kommunikationsfähigkeit voraus, ist es gerechtfertigt, wenn der Arbeitgeber „sehr gutes Deutsch" vom potenziellen Arbeitnehmer verlangt. nachteiligung wegen seiner ethnischen Herkunft verlangen kann, wenn laut Stellenanzeige sehr gute Deutschkenntnisse verlangt werden.

Der Bewerberin wurde eine Absage erteilt

Eine gebürtige Russin bewarb sich bei einem renommierten Unternehmen in Nürnberg als Spezialistin für Softwareentwicklung. Laut Stellenanzeige mussten die Bewerber unter anderem sehr gute Deutschkenntnisse haben, um sich beispielsweise mit Bereichen wie der Entwicklung abstimmen und Präsentationen halten zu können. Nach einer erteilten Absage klagte die Bewerberin auf Zahlung einer Entschädigung, weil sie wegen ihrer ethnischen Herkunft benachteiligt worden sei. Das Unternehmen stritt eine Diskriminierung ab; immerhin habe die Hälfte ihrer Mitarbeiter einen Migrationshintergrund. Im Übrigen sei die Absage wegen fehlender fachlicher Qualifikationen erteilt worden.

Kein Entschädigungsanspruch der Bewerberin

Das LAG lehnte einen Entschädigungsanspruch der Bewerberin gemäß § 15 II AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) ab. Es sei nicht feststellbar, dass die Bewerberin wegen ihrer ethnischen Herkunft nicht eingestellt wurde. Immerhin wurden nur sehr gute Deutschkenntnisse verlangt, nicht jedoch, dass die Muttersprache Deutsch sein müsse. Im Übrigen bestehe die Hälfte der Belegschaft bereits aus Arbeitnehmern mit Migrationshintergrund, sodass davon auszugehen sei, dass die ethnische Herkunft für das Unternehmen keine Rolle spiele. Des Weiteren setze die Tätigkeit nicht nur Fähigkeiten als Programmierer voraus: Die Bewerberin hätte auch deutschlandweit Präsentationen halten und sich mit anderen Bereichen im Unternehmen abstimmen müssen, was aber eine hohe Kommunikationsfähigkeit voraussetze. Das sei ein legitimer Grund für einen Arbeitgeber, vom Arbeitnehmer auch sehr gute Deutschkenntnisse zu verlangen.

(LAG Nürnberg, Urteil v. 05.10.2011, Az.: 2 Sa 171/11)

(VOI)
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