Sparkasse Oder-Spree, Märkisch-Oderland u.a. – Kündigung Prämiensparvertrag – Zinsberechnung prüfen!

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Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 14. Mai 2019 haben viele Sparkassen langfristige Sparverträge gekündigt. Die Verträge – teils als Prämiensparen flexibel oder Vorsorgesparen bezeichnet – haben oft Laufzeiten von 15 Jahren und mehr. Neben der Kündigungsberechtigung ist hier oft auch die Frage zu prüfen, ob die Zinsberechnung korrekt erfolgt ist oder, ob sich ggf. noch eine Zinsanpassung erreichen lässt.

Eine Kündigung seitens der Sparkasse ist nach der Rechtsprechung nur dann zulässig, wenn bereits die höchste Prämienstufe erreicht ist. Dies ist bei manchen Verträgen schon nach 15 Jahren, bei anderen jedoch erst nach 20 oder mehr Jahren der Fall.

Allein im September bzw. Oktober 2019 haben u. a. folgende Sparkassen zahlreiche Prämiensparverträge gekündigt:

  • Weser-Elbe-Sparkasse
  • Stadt- und Kreissparkasse Erlangen Höchstadt Herzogenaurach
  • Stadtsparkasse Magdeburg
  • Sparkasse Spree-Neiße
  • Sparkasse Rotenburg Osterholz
  • Sparkasse Oder-Spree
  • Sparkasse Nienburg
  • Sparkasse Uelzen Lüchow-Dannenberg

Auch wenn in vielen Fällen die höchste Prämienstufe bereits erreicht ist, lohnt sich oft unter mehreren Gesichtspunkten eine Überprüfung.

So haben manche Sparkassen die Prämiensparverträge mit einer deutlich längeren Laufzeit von bis zu 99 Jahren bzw. 1188 Monaten beworben, was teils auch in den Verträgen selbst vermerkt ist. In solchen Fällen ist die Berechtigung einer Kündigung weiterhin zweifelhaft. Das genannte BGH-Urteil betraf einen solchen Fall nicht. Hier sollte die kündigende Sparkasse weiterhin zur Einhaltung des Vertrages aufgefordert werden.

Unabhängig von der Frage der Berechtigung der Kündigung ist bei vielen Sparverträgen die Zinsberechnung der Sparkasse angreifbar. Denn die gängigen Zinsberechnungsklauseln in den Verträgen sind nach den Vorgaben der höchstrichterlichen Rechtsprechung unwirksam. Meist wurden auf dieser Grundlage deutlich zu niedrige Zinsen berechnet. Zur Klärung dieser Frage hat die Verbraucherzentrale Sachsen Musterfeststellungsklagen gegen die Sparkasse Leipzig und die Erzgebirgssparkasse erhoben. Verbraucherzentralen haben bei der Prüfung von Sparverträgen teils eine Zinsanpassung in Höhe von mehreren Tausend Euro pro Vertrag als berechtigt erachtet.

Rechtsanwalt Dethloff vertritt als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zahlreiche Sparer, die von einer Kündigung betroffen sind und eine Anpassung der Zinserträge fordern.



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