Thomas-Cook-Insolvenz und Kreditkarten-Chargeback: Welche Fristen laufen?

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Thomas-Cook-Geschädigte, die ihre Reise per Visa oder Mastercard bezahlt haben, haben mit dem sogenannten Chargeback die Möglichkeit, sich den Reisepreis erstatten zu lassen. Dazu müssen Sie sich an ihre Bank wenden, die Ihnen die Kreditkarte gegeben hat, damit diese dann das Chargeback-Verfahren einleiten kann.

Achtung: Andere Kreditkarte, andere Fristen

Dabei müssen allerdings je nach Kreditkartenfirma unterschiedliche Fristen eingehalten werden, die in den – nur in englischer Sprache verfügbaren – Chargeback-Bedingungen von Mastercard und Visa geregelt sind.

Nach unserem Verständnis gilt hiernach bei Visa eine Frist von 120 Tagen, gerechnet ab dem Tag, ab dem die abgesagte Reise eigentlich hätte stattfinden sollen, wobei eine Begrenzung auf maximal 540 Tage ab dem Datum der Kreditkartentransaktion festgelegt ist. Dabei spielt es für diese Fristen keine Rolle, ob es sich um eine Pauschalreise oder um einzelne Reiseleistungen handelte.

Bei Mastercard sieht das etwas anders aus. Hier muss man bei den Chargeback-Fristen zwischen Pauschalreisen und Einzelleistungen wie reinen Flug- oder Hotelbuchungen unterscheiden. So beträgt die Frist für Mastercard-Kunden bei Pauschalreisen unseres Erachtens 240 Tage ab dem ersten Tag der abgesagten Reise. Bei einzelnen Reiseleistungen sehen wir eine Frist von 120 Tagen ab dem Tag der ausgefallenen Leistung.

Wichtig: Fristen müssen auch eingehalten werden!

Diese Fristen sind unbedingt einzuhalten, um zu verhindern, dass die Erstattung des gezahlten Reisepreises allein wegen eines Fristversäumnis scheitert. Schon weil es sich um Fristen handelt, die von der kartenausgebenden Bank beachtet werden müssen, sollten diese Fristen auch nicht ausgeschöpft werden. Wir raten daher betroffenen Thomas-Cook-Kunden, nicht abzuwarten und möglichst frühzeitig auf ihre Bank zuzugehen, damit diese alles Weitere in die Wege leiten kann.

Mehr Infos auch in unserem Video.

Über die Kanzlei Mutschke:

Die Mutschke Rechtsanwaltsgesellschaft mbH berät sowohl private Mandanten als auch Unternehmen. Die Kanzlei ist deutschlandweit sowie international tätig und unterhält Büros in Düsseldorf und Bielefeld.



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