Welche Folgen hat eine Urheberrechtsverletzung und wie schützen Sie sich davor?
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Inhaltsverzeichnis
- Die wichtigsten Fakten
- Wissenswertes zum Urheberrecht
- Welche Werke sind urheberrechtlich geschützt?
- Was müssen Sie bei einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung wissen?
- So reagieren Sie richtig bei einer urheberrechtlichen Abmahnung
- Was ist unter einer Urheberrechtsverletzung durch Filesharing zu verstehen?
- Wie kann man sich vor einer urheberrechtlichen Abmahnung schützen?
- Welchen Anspruch haben Geschädigte bei einer Urheberrechtsverletzung?
Die wichtigsten Fakten
- Persönliche geistige Werke, wie beispielsweise Bücher, Videos, Filme, Songtexte und Computerprogramme, sind vom Urheberrecht geschützt.
- Es ist von großer Bedeutung, die Zustimmung des Urhebers, also dem Schöpfer des Werkes, einzuholen, wenn dessen geistiges Eigentum genutzt wird.
- Anderenfalls liegt eine Urheberrechtsverletzung vor. Damit gehen eine Abmahnung und die Zahlung einer Geldstrafe oft einher.
Wissenswertes zum Urheberrecht
Grundsätzlich muss ein Werk eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen, damit es Urheberrechtsschutz genießt. Der Urheber ist der Schöpfer des Werks. Das heißt, nur diejenige Person, die das Werk persönlich geschaffen hat, bekommt hierfür das Urheberrecht zugesprochen.
Handelt es sich um ein Werk im Auftrag oder für den Arbeitgeber, erhält auch in diesem Fall der Urheber das Urheberrecht. Haben mehrere Personen gemeinsam ein Werk erschaffen und dieses lässt sich nur einheitlich verwerten, gelten diese als sogenannte Miturheber.
Das Urheberrecht muss nicht – anders als ein Design oder Patent – angemeldet werden. Außerdem ist es nicht auf weitere Personen übertragbar. Darüber hinaus besteht das Urheberrecht über den Tod des Schöpfers hinaus.
Das Urheberrecht ist vererblich. Erben des Urhebers haben die Möglichkeit, bis zu 70 Jahre nach dessen Tod das Urheberrecht geltend zu machen.
Welche Werke sind urheberrechtlich geschützt?
§ 2 Urheberrechtsgesetz (UrhG) definiert die Werke, die dem Schutz des Urheberrechts unterliegen. Dazu zählen folgende Werke:
Werke | Beispiele |
---|---|
Sprachwerke | Romane, journalistische Beiträge, Briefe, Interviews, öffentliche Reden und Computerprogramme |
Musikwerke | Kompositionen und Lieder |
pantomimische Werke | Tänze, Choreografien und Schauspiel |
Lichtbildwerke | Fotografien |
Werke der bildenden Künste | Zeichnungen, Gemälde, Designs, Skulpturen und Grafiken von Computerspielen |
Filmwerke | Kurzfilme und Filme |
wissenschaftliche und technische Werke | Pläne, Zeichnungen, Karten, Skizzen und plastische Darstellungen |
Folgende Werke genießen keinen Urheberrechtsschutz:
- amtliche Werke, beispielsweise Gesetze, Verordnungen und amtliche Bekanntmachungen
- wissenschaftliche Erkenntnisse, Lehren und Theorien
- reine Ideen
- mathematische Konzepte
Was müssen Sie bei einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung wissen?
Wurden die Rechte des Urhebers beeinträchtigt, das heißt, wurde sein Werk beispielsweise unerlaubt verwendet, geändert, bearbeitet oder kopiert, liegt eine Urheberrechtsverletzung vor. Die Folge einer Urheberrechtsverletzung ist eine Abmahnung, die dem Schädiger vonseiten des Geschädigten ausgesprochen wird.
In der Regel liegt der Abmahnung eine sogenannte Unterlassungserklärung bei. Jedoch sollten Sie Folgendes nicht außer Acht lassen: Unterschreiben Sie die Unterlassungserklärung, verpflichten Sie sich, der in der Unterlassungserklärung angegebenen Forderung nachzukommen.
Unterschreiben Sie die Unterlassungserklärung, verstoßen jedoch weiterhin gegen sie, droht Ihnen die Zahlung einer hohen Vertragsstrafe.
Geben Sie als Abgemahnter die Unterlassungserklärung nicht oder wie verlangt ab, müssen Sie mit einer sogenannten einstweiligen Verfügung rechnen. Mit dieser lässt sich die Abgabe der Unterlassungserklärung vor Gericht durchsetzen. Aus diesem Grund sollten Sie stets auf die Abmahnung reagieren.
So reagieren Sie richtig bei einer urheberrechtlichen Abmahnung
- Nehmen Sie die Abmahnung ernst.
- Bleiben Sie ruhig.
- Kontaktieren Sie nicht vorschnell den Abmahner.
- Unterschreiben Sie eine etwaig angefügte Unterlassungserklärung nicht vorschnell und auch nur dann, wenn Sie sicherstellen können, dass Sie die Bedingungen auch tatsächlich einhalten können.
- Überweisen Sie nicht die vom Abmahner geforderte Geldsumme.
Ziehen Sie bei einer Abmahnung und einer damit verbundenen Unterlassungserklärung am besten die Rechtsberatung eines Anwalts für Urheberrecht zurate.
Was ist unter einer Urheberrechtsverletzung durch Filesharing zu verstehen?
Unter dem Begriff Filesharing ist eine technische Möglichkeit zu verstehen, Dateien im Internet zu tauschen – entweder auf legalem oder illegalem Weg. Filesharing ist legal, wenn
- die Zustimmung des Rechteinhabers vorliegt,
- es sich um lizenzfreie Werke handelt.
Illegales Filesharing liegt vor, wenn Werke, wie Musikalben, Filme oder Lieder, online über Tauschbörsen ohne die beiden genannten Voraussetzungen angeboten werden. In den meisten Fällen ist in den Tauschbörsen voreingestellt, dass Dateien, die heruntergeladen werden, gleichzeitig automatisch für weitere Nutzer zum Download freigegeben werden. Folglich wird aus dem Herunterladen von Dateien ein illegales Anbieten – auch unter dem Begriff Upload bekannt.
Illegales Filesharing wird grundsätzlich mit einer Abmahnung sowie mit der Forderung, eine Unterlassungserklärung abzugeben, geahndet. Im Fall einer gewerblich motivierten Urheberrechtsverletzung ist zusätzlich mit einem Strafverfahren zu rechnen.
Wie kann man sich vor einer urheberrechtlichen Abmahnung schützen?
Es gibt mehrere Möglichkeiten, sich beim Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung vor einer urheberrechtlichen Abmahnung zu schützen.
Von großer Wichtigkeit ist es, die Lizenz des Rechteinhabers zu erwerben, wenn Sie beispielsweise Videos oder Tonaufnahmen benötigen. Außerdem sollten Sie, wenn Ihnen unter anderem ein Video oder eine Grafik zu Ihrer eigenen Verwendung überlassen wird, die dazugehörigen Lizenzen überprüfen.
Möchten Sie beispielsweise Links auf externe Inhalte veröffentlichen, ist es ratsam, die Inhalte, auf die Sie verweisen, sorgfältig zu prüfen. Es kann vorkommen, dass Sie aufgrund der Verlinkung haften müssen, wenn sich auf der betreffenden Webseite urheberrechtliche Verstöße befinden.
Geht es wiederum um die Publikation eines Bildes, sollte stets die Quelle genannt werden.
Welchen Anspruch haben Geschädigte bei einer Urheberrechtsverletzung?
Geschädigte haben im Zuge einer Urheberrechtsverletzung Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich in Form von Schadensersatz. Damit können vom Rechtsverletzer die durch die Urheberrechtsverletzung entstandenen finanziellen Einbußen zurückgefordert werden.
Um Schadensersatz zu erhalten, muss der Geschädigte nachweisen können, dass der Schädiger vorsätzlich und fahrlässig gehandelt hat. Wie hoch der finanzielle Schaden ausfällt, kann nicht pauschal festgelegt werden.
Es gibt insgesamt drei Möglichkeiten, Schadensersatz zu erhalten:
- Erstattung des entgangenen Gewinns
Ist der Urheber eines Werks durch eine Urheberrechtsverletzung von einer Vermögenseinbuße betroffen, kann ihm sein entgangener Gewinn erstattet werden. Das heißt, dem Schädiger wird der entsprechende Betrag in Rechnung gestellt. Hierfür muss der Geschädigte offenlegen, welchen Betrag er tatsächlich verdient hätte.
- Zahlung einer Lizenzgebühr
Durch die Lizenzgebühr errechnet sich der Schadensersatzanspruch auf der Grundlage des Betrages, den der Schädiger als Vergütung hätte bezahlen müssen, wenn er sich die Erlaubnis zur Nutzung des verletzen Urheberrechts vorab eingeholt hätte. Der Lizenzvertrag bildet die Grundlage für die Lizenzgebühr.
- Herausgabe des Gewinns
Einnahmen, die der Schädiger durch das unerlaubte Nutzen eines urheberrechtlich geschützten Werkes erhalten hat, können diesem im Nachhinein wieder abgesprochen werden. Diesen sogenannten Schädigergewinn muss der Schädiger an den Geschädigten in Form von Schadensersatz auszahlen.
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16.01.2017 Rechtsanwalt Markus Brehm„… oder Zahlung der Gesamtsumme, insbesondere wenn die vermeintliche Urheberrechtsverletzung durch Dritte begangen wurde, welche zur konkreten Tatzeit Zugriff auf den Internetanschluss hatten. Sie haften …“ Weiterlesen
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