Was tun bei Erhalt einer Abmahnung oder einstweiligen Verfügung?

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1. Abmahnung (Gewerblicher Rechtsschutz)

Eine Abmahnung ist eine Aufforderung, ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen. In vielen Fällen wird die Abmahnung von einem Wettbewerber des Abgemahnten mit Hilfe eines Rechtsanwalts ausgesprochen, unter bestimmten Umständen auch durch Zusammenwirken eines Rechtsanwalts und eines Patentanwalts. Abmahnungsberechtigt sind auch sog. qualifizierte Einrichtungen, etwa Verbraucherverbände, die Wettbewerbszentrale oder die Industrie- und Handelskammern.

Die Unterlassungsaufforderung ist in der Regel mit einer Geldforderung für den dem Abmahner mit der Abmahnung entstandenen Aufwand verbunden, sie muss es aber nicht. Teilweise enthält die Unterlassungsaufforderung auch sog. Annexansprüche (z. B. Auskunft, Anerkennung der Schadensersatzpflicht dem Grunde nach).

2. Einstweilige Verfügung

Die einstweilige Verfügung dient der Erlangung vorläufigen Rechtsschutzes durch ein Gericht, z.B. um die Wiederholung eines Wettbewerbsverstoßes, einer Urheberrechtsverletzung oder einer Markenverletzung „einstweilen” zu unterbinden. Die endgültige Sicherung des jeweiligen Unterlassungsanspruchs erfolgt dann durch ein Hauptsacheverfahren, also eine ordentliche Klage, die sog. Unterlassungsklage, soweit der Gegner die einstweilige Verfügung nicht gleich einem rechtskräftigen Urteil anerkennt. Die einstweilige Verfügung wird von dem Gericht in einem „summarischen Verfahren” erlassen. Der Richter orientiert sich in diesem Verfahren bei seiner Entscheidung für oder gegen den Erlass der einstweiligen Verfügung lediglich an den vom Antragsteller vorgelegten Unterlagen und an geltendem Recht.

3. Wie kann ein Rechtsanwalt helfen?

Haben Sie eine Abmahnung oder einstweilige Verfügung erhalten, ist rechtsanwaltlicher Rat empfehlenswert.

Ein fachlich versierter Rechtsanwalt kann prüfen, ob es sich überhaupt um eine legitime Abmahnung handelt und wie die Aussichten einer Verteidigung sind. Auch bei berechtigten Abmahnungen kann Ihnen ein Rechtsanwalt helfen, die für Sie günstigste Lösung – sowohl finanziell als auch den Grad Ihrer Verpflichtung betreffend – zu finden.

Das Ignorieren einer Abmahnung oder einstweiligen Verfügung oder das Unterschreiben einer vom Gegner vorbereiteten Erklärung kann im Nachgang häufig zu weit höheren Kosten führen als eine anwaltliche Beratung. Eine Unterlassungserklärung enthält in der Regel die Verpflichtung zu einer Vertragsstrafe, welche, wenn die Unterlassung nicht eingehalten wird, oft bei nur einem Verstoß bereits mehrere tausend Euro betragen kann. Ein Verstoß gegen eine (nicht sorgfältig formulierte) Unterlassungserklärung kann, gerade bei Verstößen im Internet, auch ohne Zutun des Unterlassungsschuldners schnell passieren, so dass dieser sich horrenden Forderungen ausgesetzt sieht.

Auch das Nichtstun nach Erhalt einer einstweiligen Verfügung („stillschweigendes Akzeptieren“) kann zu weiteren Kosten führen, da die Gegenseite dann noch gehalten ist, ein Hauptsacheverfahren zur endgültigen Sicherung des Anspruchs zu betreiben.

4. Warum wir?

Das Marken-, Patent-, Wettbewerbs- und Urheberrecht gehören in den Bereich „Gewerblicher Rechtsschutz“. Alle Rechtsanwälte unserer Kanzlei Dr. Damm & Partner sind Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz. Dr. jur. Ole Damm hat zudem im Bereich Gewerblicher Rechtsschutz promoviert. Wir haben über 10 Jahre Erfahrung im Umgang mit Abmahnungen im Gewerblichen Rechtsschutz und haben mehrere Verfahren bis zum Bundesgerichtshof begleitet. Auf unserer Kanzleiseite finden Sie über 7.000 Urteile und Beiträge zum Bereich Gewerblicher Rechtsschutz/IT-Recht, die werktäglich um neue Einträge ergänzt werden.

Rechtsanwalt

Dr. jur. Ole Damm

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwältin

Katrin Reinhardt

Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz



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