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Zustellung eines Schriftsatzes per Kurierdienst

  • 1 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

Im Rechtsverkehr ist für die Wirksamkeit einer Erklärung der Zugang beim Empfänger entscheidend. Bis dahin trägt der Absender das Risiko, dass die Erklärung rechtzeitig zugeht. In einem Gerichtsprozess gelten zum Schutz der Prozessbeteiligten jedoch besondere Regeln. Ihnen dürfen Verzögerungen bei der Briefbeförderung nicht als Verschulden angerechnet werden. In diesem Zusammenhang hat der Bundesgerichtshof Stellung bezogen, welche Folgen es hat, wenn ein für einen Prozess relevanter Schriftsatz durch einen privaten Kurierdienst zugestellt wird.

Vertrauen auf rechtzeitigen Zugang

Grundsätzlich gilt: Wird ein Schriftsatz werktags aufgegeben, so kann der Absender darauf vertrauen, dass er am folgenden Werktag ausgeliefert wird.

Im konkreten Fall ging es darum, ob eine Berufungsbegründung fristgemäß beim Gericht eingegangen ist. Ein Anwalt hatte einen privaten Kurierdienst mit der Zustellung der Berufungsbegründung beauftragt, der bis dahin immer regelmäßig die Schriftsätze rechtszeitig dem Gericht zugestellt hatte. Die Berufungsbegründung ging jedoch erst zwei Tage später beim zuständigen Oberlandesgericht ein.

Vertrauen gilt auch bei privatem Kurier

Nachdem das Oberlandesgericht die Berufung und Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand abgelehnt hatte, musste schließlich der Bundesgerichtshof entscheiden. Er urteilte zugunsten des Mandanten. Prozessbeteiligten dürfen nicht unnötigen Zugangrisiken ausgesetzt werden, wenn sie ihre Rechte gerichtlich geltend machen wollen. Gibt es keinerlei konkrete Anhaltspunkte, dass der Kurierdienst in der Vergangenheit unzuverlässig gearbeitet hat, muss der Beteiligte nicht mit einer längeren Postlaufzeit rechnen. Das gilt auch, wenn der Schriftsatz durch einen privaten Kurierdienst zugestellt wird. (Az.: XII ZB 155/07)

(WEL)


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