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Kündigung in der Probezeit - was Sie wissen und beachten müssen!

  • 6 Minuten Lesezeit
anwalt.de-Redaktion

Die wichtigsten Fakten

  • Grundsätzlich besteht für Arbeitgeber keine gesetzliche Pflicht, eine Probezeit zu vereinbaren.
  • Laut § 622 Abs. 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) darf die Probezeitdauer maximal sechs Monate betragen.
  • Die Kündigungsfrist der Probezeit beträgt 14 Tage. Das gilt sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber.
  • Arbeitnehmer verfügen in der Regel während der Probezeit über keinen Kündigungsschutz. Schwangere haben hingegen Sonderkündigungsschutz.

Was ist eine Probezeit?

Eine Probezeit wird zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer zu Beginn eines unbefristeten oder eines befristeten Arbeitsverhältnisses vereinbart, um die gemeinsame Zusammenarbeit zu erproben. Im Arbeitsvertrag muss die Vereinbarung der Probezeit festgehalten werden, wie zum Beispiel:

„Die ersten sechs Monate des Arbeitsverhältnisses gelten als Probezeit.“

Der Arbeitgeber entscheidet grundsätzlich selbst, ob er bei einem neuen Mitarbeiter eine Probezeit vereinbart oder nicht. Ein Tarifvertrag sowie ein Ausbildungsvertrag schreiben ausdrücklich eine Probezeit vor.

Gemäß § 622 Abs. 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) darf die Dauer der Probezeit maximal sechs Monate betragen.

Welche Kündigungsfrist gilt während der Probezeit?

Die Kündigungsfristen in der Probezeit fallen im Vergleich zu einem festen Arbeitsverhältnis kürzer aus. Bei einer vereinbarten Probezeit von nicht länger als einem halben Jahr kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden. Geregelt ist dies in § 622 Abs. 3 BGB. Diese Kündigungsfrist besteht sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer.

Besteht ein Tarifvertrag, kann ebenso eine längere Kündigungsfrist während der Probezeit vereinbart werden, wie in § 622 Abs. 4 BGB festgelegt ist. Gemäß § 622 Abs. 5 BGB kann ebenso einzelvertraglich eine kürzere Kündigungsfrist vereinbart werden.

Befristeter Arbeitsvertrag

Haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer einen befristeten Arbeitsvertrag geschlossen, ist das Unternehmen nicht verpflichtet, dem Arbeitnehmer explizit zu kündigen.

Das Arbeitsverhältnis endet automatisch nach der vereinbarten Frist. Haben sich beide Parteien dazu entschieden, das Arbeitsverhältnis nach der Probezeit weiterzuführen, wird ein neuer Arbeitsvertrag aufgesetzt.

Unbefristeter Arbeitsvertrag

Liegt ein unbefristeter Arbeitsvertrag vor, ist aus arbeitsrechtlicher Sicht der Ausspruch einer Kündigung – entweder während oder nach der Probezeit – notwendig. Das gilt sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber.

Bei einem unbefristeten Arbeitsvertrag und einer Probezeit von bis zu einem halben Jahr beträgt die Kündigungsfrist 14 Tage. Im Zuge dessen ist es nicht nötig, dass die Kündigung entweder zum Ende des Kalendermonats oder zum 15. des Monats erfolgt. Das Arbeitsverhältnis endet auf den Tag genau zwei Wochen nach Ausspruch der Kündigung.

Wurde eine längere Probezeit, also mehr als sechs Monate, vereinbart, verlängert sich die Kündigungsfrist von zwei auf insgesamt vier Wochen.

Anzahl der Erwerbstätigen mit befristeten und unbefristeten Arbeitsverträgen in Deutschland von 2005 bis 2017 (in Millionen) (Quelle: Statista 2019)

Welche Kündigungsgründe gibt es?

Es existieren verschiedene Möglichkeiten, warum Arbeitgeber ihren Mitarbeitern in der Probezeit die Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses aussprechen.

Außerordentliche Kündigung nur mit wichtigem Grund

Eine außerordentliche Kündigung setzt zunächst einmal einen schwerwiegenden Vertrauensbruch zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber voraus.

Wird dem Arbeitnehmer während der Probezeit außerordentlich gekündigt, muss hierfür ein wichtiger Grund vorliegen. Des Weiteren muss zunächst entweder eine oder mehrere Abmahnungen gegen den Mitarbeiter ausgesprochen werden. Ansonsten ist die Kündigung unwirksam.

Im Falle von Straftaten muss vorab keine Abmahnung erfolgen. Dazu zählt zum Beispiel

  • Diebstahl im Arbeitsverhältnis
  • Alkohol- und Drogenkonsum während der Arbeitszeit
  • sexuelle Belästigung
  • Körperverletzung von Kollegen
  • schwere Beleidigung von Vorgesetzten

Personenbedingte Kündigung

Einem Arbeitnehmer wird eine personenbedingte Kündigung ausgesprochen, wenn er dauerhaft nicht mehr in der Lage ist zu arbeiten. Der häufigste personenbedingte Kündigungsgrund ist eine schwere Krankheit. Folglich spricht man in diesem Fall von einer krankheitsbedingten Kündigung.

Der Arbeitgeber muss dem Angestellten nachweisen können, dass er seine bisherige Arbeit nicht mehr verrichten kann. Zudem muss eine Störung des Arbeitsablaufes im Unternehmen durch die Krankheit vorliegen.

Betriebsbedingte Kündigung

Kommt es in einem Unternehmen zu betrieblichen Einsparungen oder zu Umstrukturierungen wie beispielsweise der Schließung des Betriebs, spricht der Arbeitgeber eine sogenannte betriebsbedingte Kündigung aus.

Beschäftigten, die sich zu diesem Zeitpunkt in der Probezeit befinden, droht zuallererst die Kündigung. Davon ausgenommen sind beispielsweise Schwangere. Sie haben laut § 9 Mutterschutzgesetz (MuSchG) einen besonderen Kündigungsschutz.

Verhaltensbedingte Kündigung

Wird dem Arbeitnehmer in der Probezeit verhaltensbedingt gekündigt, liegt eine Arbeitspflichtverletzung vor. Wird der Arbeitnehmer zum Beispiel trotz Krankschreibung beim Feiern in der Diskothek angetroffen, kommt er regelmäßig unentschuldigt nicht oder zu spät zur Arbeit, muss er mit einer verhaltensbedingten Kündigung rechnen. Zuvor muss eine Abmahnung vonseiten des Arbeitgebers ausgesprochen werden.

Egal um welche Kündigungsart es sich handelt – verfügt das Unternehmen über einen Betriebsrat, muss dieser zunächst bezüglich der Kündigung angehört werden. Das gilt gemäß § 102 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ebenso für Kündigungen während der Probezeit.

Hat der Arbeitnehmer die Kündigung seines Arbeitsverhältnisses erhalten, hat er in der Regel keinen Anspruch auf eine Abfindung. Dennoch muss er für die geleisteten Arbeitstage entlohnt werden.

Wann ist die Kündigung während der Probezeit unwirksam?

Grundsätzlich besteht zwar kein Kündigungsschutz während der Probezeit. Dennoch muss der Arbeitgeber bestimmte Voraussetzungen erfüllen, damit die Kündigung wirksam ist. Andernfalls hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, rechtlich gegen die Kündigung in Form einer Klage vor dem Arbeitsgericht vorzugehen.

Eine Kündigung ist unwirksam, unter anderem wenn

  • die Kündigung per Fax, WhatsApp oder per E-Mail zugestellt wurde
  • die persönliche Unterschrift eines zur Kündigung berechtigten Vorgesetzten nicht vorhanden ist
  • die Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde
  • entweder die sexuelle Orientierung oder politische bzw. gewerkschaftliche Tätigkeiten des Arbeitnehmers eine Rolle spielen
  • der Betriebsrat des Unternehmens von der Kündigung nicht unterrichtet wurde

Was müssen Auszubildende beachten?

Grundsätzlich wird die Probezeit im Berufsausbildungsvertrag festgelegt. Sie muss mindestens vier Wochen und maximal vier Monate betragen.

Gemäß § 22 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz (BBiG) müssen während der Probezeit weder Auszubildende noch Ausbilder eine Kündigungsfrist einhalten. Das bedeutet, der Ausbilder hat die Möglichkeit, seinem Auszubildenden unverzüglich die Kündigung auszusprechen. Der Auszubildende kann ebenso während seiner Probezeit kündigen, ohne dabei auf eine bestimmte Frist zu achten. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

Ist der Auszubildende zum Zeitpunkt der Kündigung noch minderjährig, benötigt er die vorherige Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters. Spricht hingegen das Unternehmen die Kündigung aus, muss diese dem gesetzlichen Vertreter vorgelegt werden.

Auszubildende und schwanger in der Probezeit

Eine Auszubildende, die während ihrer Probezeit schwanger wird, muss ihren Arbeitgeber nicht über ihre Schwangerschaft informieren. Es sei denn, sie ist in einem Betrieb beschäftigt, der eine Gefahr für das ungeborene Kind und die werdende Mutter darstellt.

Für eine schwangere Auszubildende gilt der Sonderkündigungsschutz auch bereits während der Probezeit. Wird ihr jedoch in diesem Zeitraum die Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses ausgesprochen, muss sie innerhalb von 14 Tagen ihren Betrieb davon in Kenntnis setzen. Denn nur auf diese Weise kann der Kündigungsschutz greifen.

Wie ist der Kündigungsschutz in der Probezeit geregelt?

Während der sechsmonatigen Probezeit haben Arbeitnehmer, so auch Auszubildende, in der Regel keinen Kündigungsschutz. Für bestimmte Personengruppen existiert hingegen bereits in der Probezeit ein Sonderkündigungsschutz. Dazu zählen beispielsweise Schwangere.

Grundsätzlich genießen sowohl Schwangere als auch Mütter bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Geburt des Kindes einen Sonderkündigungsschutz. Das bedeutet, eine Kündigung während der Schwangerschaft ist unzulässig.

Anders verhält es sich bei schwerbehinderten Arbeitnehmern. Sie verfügen über einen besonderen Kündigungsschutz, jedoch erst nach dem Ende der Probezeit. Entsprechende Regelungen sind in § 90 Abs. 1 Nr. 1 Sozialgesetzbuch (SGB IX) Neuntes Buch enthalten.

Foto(s): © Shutterstock/wavebreakmedia

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Rechtstipps zu "Kündigung in der Probezeit" | Seite 20

  • 29.11.2013 Rechtsanwältin Sandra Flämig
    „Ein Arbeitgeber hatte mit einer Frau ein auf zwei Jahre befristetes Arbeitsverhältnis abgeschlossen. Im Arbeitsvertrag waren Probezeit und Kündigungsmöglichkeit ausdrücklich vereinbart …“ Weiterlesen
  • 07.10.2013 Rechtsanwälte Brandt, Weinreich & Abel
    „Gemäß § 22 Abs. 2 Nr. 1 BBiG kann das Berufsausbildungsverhältnis nach der Probezeit vom Ausbilder nur aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden. Eine Kündigung aus wichtigem Grund …“ Weiterlesen
  • 27.09.2013 Rechtsanwalt Alexander Bredereck
    „… in der Probezeit mit Abmahnungen beginnen, in der Regel ohnehin nach relativ kurzer Zeit. Vor diesem Hintergrund sollte unbedingt geprüft werden, ob die Kündigung nicht noch innerhalb des ersten halben …“ Weiterlesen
  • 05.07.2013 Rechtsanwalt Mathias Wenzler
    „Eine ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses muss unter Einhaltung der Kündigungsfrist erklärt werden. Die Kündigungsfrist ergibt sich zunächst aus dem Arbeitsvertrag; das Gesetzt bestimmt …“ Weiterlesen
  • 03.07.2013 Rechtsanwalt Dr. Hartmut Breuer
    „… . Innerhalb einer vereinbarten Probezeit beträgt die Kündigungsfrist 2 Wochen (§ 622 Abs. 3 BGB). Je nach Dauer Ihres bestehenden Beschäftigungsverhältnisses hat der Arbeitgeber bei einer Kündigung längere …“ Weiterlesen
  • 01.07.2013 Rechtsanwalt Dr. Hartmut Breuer
    „Das Recht der Kündigung steht Ihnen und Ihrem Vertragspartner, regelmäßig Ihrem Arbeitgeber, zu. Für die Kündigung durch Ihren Arbeitgeber gelten jedoch strengere Voraussetzungen. Mit der Kündigung …“ Weiterlesen
  • 05.06.2013 Rechtsanwalt Torsten Klose
    „Das Arbeitsgericht Saarlouis hat eine Kündigung in der Probezeit für unwirksam erklärt. Die Klägerin wurde in einem Vorstellungsgespräch mit dem Arbeitgeber gefragt, ob sie rauche und auch darauf …“ Weiterlesen
  • 04.06.2013 Rechtsanwalt Olaf Haußmann
    „Das Arbeitsgericht Saarlouis hat eine Kündigung in der Probezeit für unwirksam erklärt. Die Klägerin hatte sich im März 2012 als Bürokraft bei der Beklagten beworben und zunächst einen halben Tag …“ Weiterlesen
  • 31.05.2013 Rechtsanwalt Michael Timpf
    „… des Kündigungsgrundes erklärt werden. Danach ist die außerordentliche Kündigung unwirksam. Während einer Probezeit (von maximal sechs Monaten) kann eine Kündigungsfrist von zwei Wochen vereinbart …“ Weiterlesen
  • 28.05.2013 Rechtsanwältin Birgit Schmutz
    „Der Kläger bezog Hartz IV und nahm eine neue Beschäftigung auf. Bereits nach wenigen Tagen erhielt er eine fristlose Kündigung. Das Jobcenter verhängte eine 30 % Sanktion wegen verschuldeter …“ Weiterlesen
  • 23.05.2013 Rechtsanwalt Hans-Georg Rumke
    „A. Kündigungserklärung Die Kündigung während des Ausbildungsverhältnisses hat schriftlich zu erfolgen (§ 22 Abs. 3 BBiG). Nach Ablauf der Probezeit sind auch die Kündigungsgründe mitzuteilen …“ Weiterlesen
  • 30.04.2013 Rechtsanwälte AWK - Alexander | Welter | Kollegen
    „1. Im Krankenschein darf nicht gekündigt werden Diese weitverbreitete Vorstellung ist falsch: Auch im Krankenschein darf der Chef Ihnen die Kündigung überreichen. Darüber hinaus kann auch unter …“ Weiterlesen
  • 15.03.2013 anwalt.de-Redaktion
    „… , dass die Kündigung wirksam sein soll. Dafür wurde der Kläger in einem anderen Bereich wieder eingestellt. Die Neueinstellung erfolgte ohne Probezeit und mit Anrechnung der bisherigen Betriebszeiten …“ Weiterlesen
  • 04.03.2013 KBM Legal Bauer Sommer Partnerschaftsgesellschaft mbB Rechtsanwälte
    „Erleidet ein Arbeitnehmer während der Probezeit einen schweren Arbeitsunfall, ist eine Kündigung nicht schon wegen der damit einhergehenden Arbeitsunfähigkeit treuwidrig und damit unwirksam …“ Weiterlesen
  • 14.02.2013 Rechtsanwalt Dr.jur. Horst Metz
    „… setzt eine gewisse Mindestdauer des Dienstvertrages voraus. Dabei ist eine unter Fremden übliche Probezeit eines Geschäftsführers nachzuweisen, die mit 2-3 Jahren als ausreichend erachtet …“ Weiterlesen
  • 08.02.2013 Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller
    „Viele neu abgeschlossene Arbeitsverträge sehen eine sogenannte Probezeit vor. Sie dient dazu, dass der Arbeitgeber die Arbeitsleistung seines neuen Mitarbeiters besser einschätzen kann. Stellt …“ Weiterlesen
  • 24.01.2013 Rechtsanwalt Alexander Bredereck
    „… Kündigung unwirksam (Ausnahme: behördliche Genehmigung). Dies gilt auch in kleinen Betrieben. Anders als allgemein angenommen, gilt der Kündigungsschutz auch während der Probezeit. Nur …“ Weiterlesen
  • 08.05.2017 Sandra Voigt, anwalt.de-Redaktion
    „Greift das Kündigungsschutzgesetz nicht, kann der Arbeitgeber ohne Vorliegen eines Grundes kündigen. Das gilt auch, wenn er zuvor den Mitarbeiter als seinen „besten Arbeitnehmer“ bezeichnet hat. Will …“ Weiterlesen
  • 11.01.2013 Rechtsanwalt Alexander Bredereck
    „… Arbeitszeit - Dauer der Probezeit (mind. 1 höchsten 4 Monate) - Dauer des Urlaubs - Ein Hinweis auf Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die auf das Berufsausbildungsverhältnis anzuwenden …“ Weiterlesen
  • 10.01.2013 Kanzlei Ruskov & Kollegen
    „… ausführlich reguliert. Es besteh die Möglichkeit für eine Probezeit, die maximal 6 Monate betragen kann. Während der Probezeit kann in der Regel jede der Vertragsparteien (falls die Klausel zugunsten …“ Weiterlesen
  • 10.01.2013 Rechtsanwalt Alexander Bredereck
    „… das Ausbildungsverhältnis kündigen, wenn er die Ausbildung aufgeben oder eine andere Ausbildung aufnehmen möchte. In der Probezeit gelten diese Regelungen nicht, hier kann das Ausbildungsverhältnis von beiden …“ Weiterlesen
  • 12.12.2012 Esther Wellhöfer, anwalt.de-Redaktion
    „… Monaten Kurzarbeit angeordnet war. Der Bewerber sollte in der Abteilung Vertrieb beschäftigt werden. In der Probezeit beendete der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis. Seine gegen die Kündigung …“ Weiterlesen
  • 10.12.2012 Rechtsanwalt Alexander Bredereck
    „Soweit der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis selbst kündigen will, muss er die arbeitsvertraglich, tarifvertraglich oder gesetzlich vorgesehenen Kündigungsfristen beachten. Grundsätzlich hat …“ Weiterlesen
  • 15.11.2012 Rechtsanwalt Alexander Bredereck
    „1. Bei einer ordentlichen Kündigung ist immer die nach Arbeitsvertrag, Gesetz (§ 622 BGB) oder Tarifvertrag für den Arbeitnehmer günstigste (also längste) Kündigungsfrist zu beachten. 2. Nach § 622 …“ Weiterlesen