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Vertragsfreiheit: Bedeutung und Grenzen im Überblick

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Vertragsfreiheit: Bedeutung und Grenzen im Überblick

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Die Vertragsfreiheit ist ein Kernprinzip des deutschen Rechts, das im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in § 311 Abs. 1 vorausgesetzt wird. Demnach steht es jeder Person frei, Verträge abzuschließen und dabei den Inhalt sowie die Parteien des Vertrags selbst zu bestimmen.  

Dieser Grundsatz gibt den Parteien die Möglichkeit, ihre eigenen Interessen und Bedingungen in einem Vertrag festzulegen, solange sie nicht gegen gesetzliche Vorschriften oder die guten Sitten verstoßen. Als Ausdruck der allgemeinen Handlungsfreiheit, wird die Vertragsfreiheit grundrechtlich durch Artikel 2 Abs. 1 Grundgesetz (GG) geschützt.

Was umfasst die Vertragsfreiheit?

Die Vertragsfreiheit umfasst sowohl die Freiheit, einen Vertrag abzuschließen – positive Abschlussfreiheit – oder auch nicht abzuschließen – negative Abschlussfreiheit –, als auch die Freiheit, einen Vertrag inhaltlich frei zu gestalten. Abschlussfreiheit meint also die Freiheit, sich für oder gegen den Abschluss eines Vertrags zu entscheiden. Weder Verbraucher noch Unternehmen können – außer in seltenen Ausnahmefällen – zu Vertragsabschlüssen gezwungen werden. Die Abschlussfreiheit gibt den Parteien die Möglichkeit, ihre eigenen Entscheidungen zu treffen und Verträge nur dann einzugehen, wenn sie damit einverstanden sind. Generell ermöglicht die Vertragsfreiheit den Verbrauchern, ihre Rechte und Bedürfnisse bei Vertragsverhandlungen zu wahren. Sie können die Vertragsbedingungen aushandeln und auf ihre individuellen Bedürfnisse zuschneiden. Dieser Grundsatz trägt zur Förderung des Wettbewerbs bei und ermöglicht den Verbrauchern, aus einer Vielzahl von Angeboten das für sie günstigste auszuwählen. 

Daneben umfasst die Vertragsfreiheit auch die Vertragsbeendigungs- oder Vertragsaufhebungsfreiheit. Das heißt, die Parteien können sich von einem Vertrag, der bereits geschlossen wurde, grundsätzlich auch wieder lösen, vorausgesetzt, es gibt ein Kündigungsrecht. Ein solches kann sich aus der vertraglichen Vereinbarung oder aus dem Gesetz ergeben. 

Die Vertragsfreiheit beinhaltet auch die Formfreiheit, das heißt, die Freiheit der Parteien, den Vertrag in der von ihnen gewählten Form abzuschließen. Grundsätzlich können Verträge mündlich, schriftlich oder konkludent – sprich durch schlüssiges Verhalten – abgeschlossen werden. Es gibt jedoch bestimmte Verträge, für die das Gesetz eine besondere Form vorschreibt, um Rechtssicherheit zu gewährleisten. Beispielsweise müssen Grundstückskaufverträge notariell beurkundet werden, um wirksam zu sein. 

Vertragsfreiheit anhand von Beispielen erklärt

Das Grundprinzip der Vertragsfreiheit erstreckt sich auf verschiedene Bereiche des täglichen Lebens. Am besten lässt sich dies anhand konkreter Anwendungsbeispiele aus der Praxis verdeutlichen: 

Vertragsfreiheit im Kaufvertragsrecht 

Beim Kauf von Produkten oder Dienstleistungen haben Verbraucher das Recht, die Vertragsbedingungen auszuhandeln. Dies umfasst den Preis, die Zahlungsbedingungen, Garantien und andere Vertragsklauseln.  

Es spielt keine Rolle, ob es sich um einen Kaufvertrag mit einem Unternehmer oder einer Privatperson handelt. Der Grundsatz der Vertragsfreiheit gilt für alle Kaufverträge gleichermaßen. 

Vertragsfreiheit im Mietvertragsrecht 

Bei der Anmietung einer Wohnung oder eines Hauses können Mieter und Vermieter die Mietbedingungen verhandeln. Dazu gehört die Mietdauer, die Höhe der Miete, Nebenkosten und Reparaturpflichten. Es gibt aber insbesondere im Wohnungsmietrecht zum Schutz des Mieters auch Grenzen der Vertragsfreiheit, die es zu beachten gilt (§§ 549 f. BGB). 

Vertragsfreiheit im Arbeitsrecht 

Beim Abschluss von Arbeitsverträgen ermöglicht die Vertragsfreiheit Arbeitgebern und Arbeitnehmern, die Bedingungen ihrer Beschäftigung auszuhandeln. Dies umfasst Gehalt, Arbeitszeit, Urlaubsanspruch und Kündigungsfristen. Auch im Arbeitsrecht gibt es jedoch Beschränkungen der Vertragsfreiheit, die sich unter anderem aus den Regelungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) ergeben. 

Grenzen der Vertragsfreiheit

Obwohl die Vertragsfreiheit ein wichtiges Prinzip ist, unterliegt sie bestimmten Einschränkungen. Die Freiheit der Vertragsparteien bei der Gestaltung von Verträgen wird in der Praxis aufgrund gesetzlicher Regelungen begrenzt, um die Interessen der Allgemeinheit zu schützen und unfaire Verträge zu verhindern. Einschränkungen der Vertragsfreiheit gibt es beispielsweise in den folgenden Fällen: 

Gesetzliche Verbote 

Verträge, die gegen geltendes Recht verstoßen, sind nichtig und nicht durchsetzbar. Das Prinzip der Vertragsfreiheit gilt in solchen Fällen nicht. 

Unzulässige AGB-Klauseln 

Bestimmte Klauseln in Verträgen, die gegen das AGB-Recht verstoßen oder den Verbraucher unangemessen benachteiligen, sind unwirksam. Solche Klauseln können beispielsweise eine unangemessen hohe Haftung des Verbrauchers, eine einseitige Kündigungsmöglichkeit des Vertragspartners oder die Beschränkung der Gewährleistungsrechte des Verbrauchers beinhalten. Auch hier ist die Vertragsfreiheit im Hinblick auf die inhaltliche Gestaltungsfreiheit eingeschränkt. 

Zwingende gesetzliche Vorschriften 

In einigen Fällen gibt es zwingende gesetzliche Regelungen, die die Vertragsfreiheit beschränken, um bestimmte Schutzinteressen zu wahren. Beispielsweise gibt es im Mietrecht gesetzliche Vorgaben zur Zulässigkeit von Mieterhöhungen, die nicht einseitig verhandelbar sind. Auch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) enthält Beschränkungen im Hinblick auf das Prinzip der Vertragsfreiheit. 

Allgemeine Grundsätze des Rechts 

Die Vertragsfreiheit findet ihre Grenzen darüber hinaus in allgemeinen Grundsätzen des Rechts, wie beispielsweise dem Schutz vor sittenwidrigen Verträgen oder der Treuepflicht der Vertragsparteien. Grenzen der Vertragsfreiheit können sich zudem aus dem Verbot der Diskriminierung aus Artikel 3 Abs. 3 S. 1 Grundgesetz (GG) ergeben. 

Besonderheiten bei der Vertragsfreiheit im Arbeitsrecht

Im Arbeitsrecht gilt der Grundsatz der Vertragsfreiheit ebenfalls, allerdings mit einigen Besonderheiten. Arbeitsverträge unterliegen bestimmten arbeitsrechtlichen Bestimmungen und Kollektivvereinbarungen, die den Schutz der Arbeitnehmerinteressen gewährleisten sollen. Einige wichtige Ausnahmen der Vertragsfreiheit im Arbeitsrecht, die es zu beachten gilt, sind: 

Mindestarbeitsbedingungen 

Es gibt gesetzliche Mindestvorgaben zu Arbeitszeit, Urlaubsanspruch, Kündigungsfristen und Mindestlohn, die nicht unterschritten werden dürfen. 

Kollektivvereinbarungen 

In bestimmten Branchen oder Unternehmen werden Tarifverträge zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften abgeschlossen. Diese Vereinbarungen können die Vertragsfreiheit der Einzelnen einschränken, da sie die Arbeitsbedingungen für eine größere Gruppe von Arbeitnehmern festlegen. 

Kündigungsschutz 

Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) schränkt die Vertragsfreiheit im Hinblick auf Kündigungen ein. Es gibt bestimmte Kündigungsfristen und Kündigungsgründe, die eingehalten bzw. geltend gemacht werden müssen, um eine rechtmäßige Kündigung durchzuführen. 

Es gibt zahlreiche weitere Gesetze zum Schutz von Arbeitnehmern, die eine Vielzahl von Ausnahmen im Hinblick auf das ansonsten geltende Grundprinzip der Vertragsfreiheit enthalten. Zu nennen sind insbesondere: 

Fazit: Im Zweifelsfall rechtlichen Rat einholen

Egal, um welchen Vertrag es sich handelt: Vertragsparteien sollten die Bedingungen und Klauseln sorgfältig prüfen, um sicherzustellen, dass ihre Interessen angemessen berücksichtigt werden und der Vertrag fair und ausgewogen ist. Bei komplexeren Verträgen oder in Zweifelsfällen kann es ratsam sein, rechtlichen Rat einzuholen, um potenzielle Risiken zu erkennen und zu minimieren. 

Insbesondere ist es wichtig zu beachten, dass die Vertragsfreiheit durch rechtliche Rahmenbedingungen und den Schutz der Allgemeinheit begrenzt ist. Bei Fragen oder Unsicherheiten im Zusammenhang mit Verträgen sollten Verbraucher und Unternehmer sich anwaltlich beraten lassen, um eine rechtssichere Vertragsbeziehung einzugehen. 

Foto(s): ©Adobe Stock/AntonioDiaz

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Rechtstipps zu "Vertragsfreiheit" | Seite 8

  • 27.06.2014 Rechtsanwalt Robin Schmid
    „… sollte. Dies insbesondere dann, je höher der Unterschied der jeweiligen Versorgungsanwartschaften ist. Grenzen der Vertragsfreiheit Zu beachten ist generell, dass Grenzen zum Grundsatz …“ Weiterlesen
  • 26.06.2014 Sandra Voigt, anwalt.de-Redaktion
    „… gilt in Deutschland der Grundsatz der Vertragsfreiheit – Käufer und Verkäufer können also den Kaufpreis generell frei bestimmen. Dabei ist aber zu beachten, dass der Käufer natürlich einen möglichst …“ Weiterlesen
  • 24.04.2014 Sandra Voigt, anwalt.de-Redaktion
    „… der Frau zurück. Schließlich gibt es den Grundsatz der Vertragsfreiheit, wonach man Verträge abschließen kann, aber nicht muss – wer dennoch schon vor Vertragsabschluss Aufwendungen tätigt, handelt …“ Weiterlesen
  • 21.10.2020 Rechtsanwältin Julia Dehnhardt
    „… an das Gerichts- und Notarkostengesetz gebunden. Die Vertragsfreiheit bei der Gestaltung von Eheverträgen hat allerdings Grenzen. Der Ehevertrag muss einer gerichtlichen Inhaltskontrolle standhalten, also …“ Weiterlesen
  • 04.11.2013 Rechtsanwalt Dr. Hannes Wiesflecker
    „Im Allgemeinen unterliegt die Vereinbarung und Ausformulierung von AGB, die zwischen Unternehmern zum Einsatz kommen, einer relativ weitgehenden Vertragsfreiheit. Auch für „Unternehmer-AGB" werden …“ Weiterlesen
  • 25.09.2013 Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte
    „… mit den Kreditnehmern ausgehandelt worden und daher von der Vertragsfreiheit umfasst. Das ist natürlich scheinheilig. Bei Kreditsummen im Millionenbereich mag dies vielleicht der Fall …“ Weiterlesen
  • 22.08.2013 Avukat Melis Ersöz Koca LL.M.
    „… sind. - Der Grundbuchbeamte überprüft nicht, ob der Kaufpreis überteuert ist. Hier gilt Vertragsfreiheit, d.h. alles, was sich im rechtlichen Rahmen hält, kann vereinbart werden. - Sind Ausländer am Kauf …“ Weiterlesen
  • 26.06.2013 Rechtsanwalt Kanzlei Kai Behrens
    „… bestehe Vertragsfreiheit. Bereits das Landgericht Hechingen hatte die Vertragsstrafen Regelung für unwirksam erklärt. Diesem hatte sich das Oberlandesgericht angeschlossen. Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 20.03.2013 Aktenzeichen: 3 U 177/12“ Weiterlesen
  • 27.02.2013 anwalt.de-Redaktion
    „… bestimmen wie die Größe und Zahl der Teilnehmer. Bei der Auswahl von Ausstellern gibt es vor allem zwei Ausnahmen vom sonst gültigen Grundsatz der Vertragsfreiheit: In §§ 20, 33 Gesetz gegen …“ Weiterlesen
  • 31.01.2013 anwalt.de-Redaktion
    „… die Zusatzgebühr und bekam damit vor dem Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf in einer ersten Entscheidung recht. Vertragsfreiheit gilt nicht überall Was eine Taxifahrt kostet, ist von Ort zu Ort verschieden …“ Weiterlesen
  • 18.01.2013 Rechtsanwalt Arnd Burger
    „… durch Aufhebungsverträge beendet. Dabei können die Parteien aufgrund der bestehenden Vertragsfreiheit auch die Zahlung einer Abfindung vereinbaren. Allerdings sollten sich beide Parteien für diesen Fall zuvor dringend …“ Weiterlesen
  • 16.10.2012 Rechtsanwalt Alexander Bredereck
    „… die Bestimmungen der Zielart sowie die Gewichtung einzelner Ziel der Vertragsfreiheit. Es wird vertreten, dass die Sittenwidrigkeit dann gegeben ist, wenn der Bonus 30 Prozent der Gesamtvergütung überschreitet …“ Weiterlesen
  • 19.09.2012 Rechtsanwalt Alexander Bredereck
    „… der Vertragsfreiheit, ist jedoch einer Inhaltskontrolle zu unterziehen. 4. Jede Änderung in den Personen der Geschäftsführer sowie die Beendigung der Vertretungsbefugnis eines Geschäftsführers …“ Weiterlesen
  • 04.09.2012 Pia Löffler, anwalt.de-Redaktion
    „… eine angemessene Gegenleistung zu erhalten, sei in diesem Zusammenhang wegen der Vertragsfreiheit möglich und - bis zur Grenze des Rechtsmissbrauchs - auch nicht wegen Sittenwidrigkeit zu beanstanden. (BAG, Urteil v. 29.08.2012, Az.: 10 AZR 499/11) (LOE)“ Weiterlesen
  • 03.09.2012 Christian Günther, anwalt.de-Redaktion
    „… das nicht. Vertragsfreiheit heißt, jeder kann selbst entscheiden, wann er mit wem Verträge schließt. Es bedeutet aber nicht, dabei beliebig vorgehen zu können. Denn sowohl zum Schutz vor übereilten …“ Weiterlesen
  • 17.08.2012 Sandra Voigt, anwalt.de-Redaktion
    „… Belangen des Kunden angemessen Rechnung tragen". Das gilt aber nicht für Privatbanken, deren Vertragsfreiheit sonst unzulässig eingeschränkt werden würde. Im Übrigen setzten die AGB der Privatbank …“ Weiterlesen
  • 24.07.2012 Christian Günther, anwalt.de-Redaktion
    „… an. Aus seiner Sicht waren sie rechtswidrig. Dem beklagten Unternehmen zufolge war die Nichtnutzungsgebühr dagegen eine gerichtlich nicht zu beurteilende Preisgestaltung. Hier gelte die Vertragsfreiheit. Eine Erhöhung …“ Weiterlesen
  • 13.06.2012 Sandra Voigt, anwalt.de-Redaktion
    „… auch hier, dass der Beratervertrag erst abgeschlossen werden darf, wenn die KfW ihre Zusage zur Förderung erteilt hat. Wichtige Einzelfälle 1. Die Vertragsfreiheit gilt auch bei dem Beratungsvertrag. Die Parteien können …“ Weiterlesen
  • 08.05.2012 VON RUEDEN – Partnerschaft von Rechtsanwälten
    „… auch gegen die Preisangabenverordnung verstoße. Sachverhalt: Die beklagte Elektronikmarktkette bewarb in einem ihrer Werbeprospekte unter der Rubrik „vertragsfreie Handys" neben den Smartphone Geräten …“ Weiterlesen
  • 09.03.2012 Sandra Voigt, anwalt.de-Redaktion
    „… , obwohl ihnen der Betrag zu hoch erscheint, geschieht das auf eigenes Risiko; schließlich hätten die Parteien aufgrund der Vertragsfreiheit die Höhe der Pauschale noch vor der Vereinbarung beliebig …“ Weiterlesen
  • 31.01.2012 Rechtsanwältin Astrid Weinreich
    „… , den Ehevertrag bereits vor der Ehe, aber auch nach der Heirat zu schließen. Bei Verlobten tritt die Wirksamkeit des Ehevertrages mit ihrer Eheschließung ein. Es besteht zwar grundsätzlich Vertragsfreiheit …“ Weiterlesen
  • 18.01.2012 Sandra Voigt, anwalt.de-Redaktion
    „… des Gesetzgebers, Erholungsurlaub zu nehmen, entgegenwirke, vgl. §§ 1, 7 III BUrlG. Solange die Regelung daher nicht vom BUrlG abweiche oder den Arbeitnehmer benachteilige, können aufgrund der Vertragsfreiheit …“ Weiterlesen
  • 12.01.2012 Christian Günther, anwalt.de-Redaktion
    „… der Vertragsfreiheit, die grundsätzlich das Recht verleihe, selbst zu entscheiden, ob man vertragliche Bindungen eingeht oder nicht. Das Gericht betonte außerdem, dass der nun arbeitslose Kläger …“ Weiterlesen
  • 12.01.2012 Christian Günther, anwalt.de-Redaktion
    „… habe mangels Unterschrift noch gar nicht bestanden. Infolgedessen konnte er auch nicht verletzt werden. Die Ablehnung der Unterzeichnung dürfe aufgrund der herrschenden Vertragsfreiheit …“ Weiterlesen