InsO - Insolvenzordnung

Die wichtigsten Fragen zum InsO

  • Was ist die InsO?
    Die Insolvenzordnung soll für eine faire Aufteilung des restlichen Vermögens eines Schuldners an seine Gläubiger sorgen.
  • Welche Aufgaben hat der Insolvenzverwalter?
    Der Insolvenzverwalter verwertet das Vermögen des Schuldners.
  • Wann ist ein Schuldner gemäß InsO von seinen Schulden befreit?
    Nach der Wohlverhaltensphase kann der Schuldner in der Regel von all seinen Schulden im Wege der Restschuldbefreiung befreit werden.
  • Für wen gilt die InsO?
    Die InsO gilt sowohl für Menschen als auch für Unternehmen.

Über das InsO

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Insolvenzordnung (InsO) regelt das Verfahren, wenn Personen zahlungsunfähig sind, also nicht mehr ihre Rechnungen bezahlen können.
  • Die Gläubiger sollen gleichmäßig mit dem restlichen Vermögen bedacht werden.
  • Der Schuldner ist nach Abschluss des Insolvenzverfahrens und einer gewissen Frist schuldenfrei.
Was ist die InsO?

Die Insolvenzordnung (kurz: InsO) regelt, was passiert, wenn eine Person zahlungsunfähig ist, also nicht mehr ihre Rechnungen bezahlen kann. Diese Person wird Schuldner genannt; die Personen, die das Geld erhalten sollen, nennt man Gläubiger. Die InsO legt das Verfahren fest, in dem das noch verbliebene Vermögen des Schuldners ermittelt wird. Dieses ermittelte Vermögen ist die Insolvenzmasse, das gesamte Verfahren nennt man Insolvenzverfahren.

Den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann sowohl der Schuldner als auch ein Gläubiger stellen. Für den Gläubiger kann dies z. B. sinnvoll sein, wenn seine Rechnung nicht bezahlt wurde und der Schuldner ihm mittgeteilt hat, dass er die Rechnung auch nicht bezahlen könne. Alle Gläubiger des Schuldners, die sich am Verfahren beteiligen, bekommen am Ende grundsätzlich einen gleichen Anteil an der Insolvenzmasse.

Mit der InsO soll also sichergestellt werden, dass nicht nur die Rechnung einzelner Gläubiger bezahlt wird und dann für die restlichen Gläubiger kein Geld mehr da ist. Stattdessen soll eine faire Aufteilung des restlichen Vermögens des Schuldners erfolgen. Dafür sorgt der sogenannte Insolvenzverwalter.

Der Insolvenzverwalter verwertet das Vermögen des Schuldners. Das heißt, vorhandenes Geld wird direkt verwendet und wertvolle Gegenstände gegebenenfalls verkauft oder Verträge gekündigt. Auch auf laufende Einnahmen, z. B. das Gehalt des Schuldners, oberhalb eines Freibetrages darf der Insolvenzverwalter zugreifen. Damit wird aber gleichzeitig das notwendige Einkommen des Schuldners, das dieser für seinen Lebensunterhalt braucht, gesichert.

Nach Abschluss des Verfahrens und Ablauf einer gewissen Frist (bis zu 6 Jahre ab Eröffnung des Verfahrens) kann der Schuldner in der Regel von all seinen Schulden befreit werden (sogenannte Restschuldbefreiung). Diese Befreiung gilt auch für die Schulden von Gläubigern, die sich nicht am Verfahren beteiligt haben. Damit soll dem Schuldner ein neues, schuldenfreies Leben ermöglicht werden.

Die InsO gilt sowohl für Menschen als auch für Unternehmen. Arbeitnehmer und kleine selbstständige Betriebe erhalten ein vereinfachtes Verfahren.

Übrigens: Der Staat und die meisten öffentlichen Träger können nicht insolvent gehen. Zumindest ist ein Insolvenzverfahren für sie nicht vorgesehen.