4.322 Anwälte für Auflage | Seite 181

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Profil-Bild Rechtsanwalt Daniel Harfst
Anwaltskanzlei Harfst, Heringsbrunnengasse 9-11, 55118 Mainz 6806.8765031738 km
Fachanwalt Sozialrecht • Arbeitsrecht • Verwaltungsrecht • Versicherungsrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Medizinrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Auflage steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Daniel Harfst gerne zur Verfügung
aus 9 Bewertungen Sachlich, schnell. Gerne wieder. (22.10.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Fachanwalt f. Erbrecht Peter Warnke
sehr gut
Warnke -Rechtsanwaltskanzlei -, Bahnhofstraße 39, 17489 Greifswald 6883.1807733722 km
Fachanwalt Erbrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Auflage bietet Herr Rechtsanwalt Fachanwalt f. Erbrecht Peter Warnke
aus 25 Bewertungen Herr Warnke hat mir von Anfang ein Gefühl gegeben, dass ich kompetent beraten werde. Auf meine Fragen antwortete er … (31.03.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Auflage

Fragen und Antworten

  • Auflage: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Auflage umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Auflage und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Auflage: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Auflage sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.

Mit einer Auflage kann dem Adressaten ein bestimmtes Handeln, Dulden oder Unterlassen auferlegt werden, wobei es sich bei der Auflage um einen selbstständigen Verwaltungsakt oder eine Nebenbestimmung zu einem Verwaltungsakt gemäß § 36 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) handeln kann. Die Unterscheidung der Auflagenformen spielt beim Rechtsschutz eine Rolle.

Denn bei einer Auflage als Nebenbestimmung ist die Anfechtung der Auflage im Regelfall selbst möglich, ohne dass dies auf die Wirksamkeit von dem Verwaltungsakt Einfluss hätte. Sie liegt vor, wenn der zugrunde liegende Verwaltungsakt eine begünstigende Wirkung hat, die Auflage für den Adressaten jedoch eine Belastung darstellt. Beispiele: Eine Baugenehmigung - also mit begünstigender Wirkung - wird von der Baubehörde mit der Auflage verbunden, den Rauchabzug an der Decke des Treppenhauses zu vergrößern; eine Gaststättenerlaubnis wird erteilt und mit der Auflage verbunden, nach 23 Uhr keine Musik mehr zu spielen.

Eine Auflage, die nicht mit einer Begünstigung verbunden ist oder eine solche einschränkt, ist dagegen als eigener Verwaltungsakt zu qualifizieren. Beispiele: Fahrtenbuchauflage, Auflage bei einer angemeldeten Demonstration, eine bestimmte Straße nicht zu benutzen.

Auflagen können nicht nur von der Behörde, sondern auch von den Gerichten erteilt werden, finden sich beispielsweise im Strafrecht, etwa im Jugendstrafrecht und im Zivilrecht.

(WEL)

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