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sehr gut
Rechtsanwältin Kathja Sauer
RA0711 | Rechtsanwälte Stuttgart Sauer + Partner, Kornbergstr. 36, 70176 Stuttgart 6929.5046889245 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Erbrecht
Frau Rechtsanwältin Kathja Sauer ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Auflage
aus 38 Bewertungen Sehr kompetente Beratung, schnelle Reaktion auf Anfragen. Immer freundlicher Kontakt. (22.08.2023)
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Rechtsanwalt Dr. Christoph Friedrichs
DR. FRIEDRICHS KANZLEI FÜR WIRTSCHAFTSRECHT UND ERBRECHT, Lüpertzender Strasse 19, 41061 Mönchengladbach 6629.5185719717 km
Ausgegliederte Rechtsabteilung , Verständnis für wirtschaftl. Zusammenhänge, Kenntnis "der Denke" in familiengeführten Unternehmen + mein Bestreben, tunlichst als Prozessvermeidungsanwalt zu dienen.
Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Erbrecht • Wirtschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Markenrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Schiedsgerichtsbarkeit
Herr Rechtsanwalt Dr. Christoph Friedrichs ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Auflage
aus 7 Bewertungen Hr. Dr. Friedrichs ist ein äußerst kompetenter und und Notlagen stehts kurzfristig erreichbarer Anwalt mit einem … (04.04.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Auflage

Fragen und Antworten

  • Auflage: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Auflage umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Auflage und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Auflage: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Auflage sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.

Mit einer Auflage kann dem Adressaten ein bestimmtes Handeln, Dulden oder Unterlassen auferlegt werden, wobei es sich bei der Auflage um einen selbstständigen Verwaltungsakt oder eine Nebenbestimmung zu einem Verwaltungsakt gemäß § 36 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) handeln kann. Die Unterscheidung der Auflagenformen spielt beim Rechtsschutz eine Rolle.

Denn bei einer Auflage als Nebenbestimmung ist die Anfechtung der Auflage im Regelfall selbst möglich, ohne dass dies auf die Wirksamkeit von dem Verwaltungsakt Einfluss hätte. Sie liegt vor, wenn der zugrunde liegende Verwaltungsakt eine begünstigende Wirkung hat, die Auflage für den Adressaten jedoch eine Belastung darstellt. Beispiele: Eine Baugenehmigung - also mit begünstigender Wirkung - wird von der Baubehörde mit der Auflage verbunden, den Rauchabzug an der Decke des Treppenhauses zu vergrößern; eine Gaststättenerlaubnis wird erteilt und mit der Auflage verbunden, nach 23 Uhr keine Musik mehr zu spielen.

Eine Auflage, die nicht mit einer Begünstigung verbunden ist oder eine solche einschränkt, ist dagegen als eigener Verwaltungsakt zu qualifizieren. Beispiele: Fahrtenbuchauflage, Auflage bei einer angemeldeten Demonstration, eine bestimmte Straße nicht zu benutzen.

Auflagen können nicht nur von der Behörde, sondern auch von den Gerichten erteilt werden, finden sich beispielsweise im Strafrecht, etwa im Jugendstrafrecht und im Zivilrecht.

(WEL)

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