4.494 Anwälte für Blitzer | Seite 188

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Rechtsanwältin Dr. jur. Susanne Fischer
Kanzlei Anwälte am Markt, Büchel 4, 52062 Aachen 6629.1661835585 km
Fachanwältin Strafrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Betreuungsrecht • Opferhilfe
Rechtsfragen im Bereich Blitzer beantwortet Frau Rechtsanwältin Dr. jur. Susanne Fischer
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Rechtsanwalt Benedikt Sander
Rechtsanwälte Gießler & Sander GbR, Bilholtstr. 38, 59399 Olfen 6661.2007978076 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Benedikt Sander ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Blitzer
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Rechtsanwältin Kim Mailänder
Kanzlei Hanken • Meyer & Partner | Rechtsanwälte, Dohuser Weg 5, 26409 Wittmund 6589.9825680009 km
Fachanwältin Verkehrsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Familienrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Blitzer steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Kim Mailänder gerne zur Verfügung
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sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Rubner & Arbinger, Emil-Ott-Straße 22, 93309 Kelheim 7092.095043792 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Zivilrecht • Werkvertragsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt Florian Rubner hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Blitzer
aus 12 Bewertungen Mein Fall wurde zu meiner vollsten Zufriedenheit bearbeitet. Der Austausch und die Abwicklung lief stets reibungslos. … (22.05.2024)
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Rechtsanwalt Dr. Michael Vockenberg
Kanzlei im Ostviertel, Düstere-Eichen-Weg 50, 37073 Göttingen 6825.7454018645 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Michael Vockenberg vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Blitzer
(08.05.2023) Dr. Michael Vockenberg hat für mich zwei vertragliche Ansprüche im vier- und fünfstelligen Bereich durchgesetzt. Die …
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Rechtsanwalt und Notar Peter Gahbler
Fördekanzlei - Rechtsanwälte und Notariat Peter Kretzschmar, Peter Gahbler, Mirko Bach, Langebrückstr. 21-23, 24340 Eckernförde 6662.3868772275 km
Einsatz für die Interessen des Mandanten mit Engagement und juristischer Fantasie.
Fachanwalt Verkehrsrecht • Strafrecht • IT-Recht • Versicherungsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Blitzer beantwortet Herr Rechtsanwalt und Notar Peter Gahbler
aus 9 Bewertungen Wenn man in solch eine Situation kommt, ist man sehr froh darüber zeitnah einen persönlichen Gesprächstermin zu … (29.07.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Blitzer

Fragen und Antworten

  • Blitzer: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Blitzer umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Blitzer und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Blitzer: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Blitzer sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
ᐅ Rechtsanwalt Blitzer ᐅ Persönliche und kompetente Beratung

Mit dem Begriff Blitzer werden Messgeräte bezeichnet, die bei einer gemessenen Geschwindigkeitsüberschreitung oder einem Rotlichtverstoß zum Nachweis der Fahreridentität automatisch ein Lichtbild mit Lichtblitz anfertigen. Da die Geräte oft getarnt und unauffällig sind, werden diese erst mit dem Lichtblitz bemerkt und daher „Blitzer“ genannt.

Blitzer können unterschiedliche Geräte sein

Es gibt mobile Blitzer, aber auch stationäre Blitzer, die fest installiert sind. Die installierten Blitzer sind auf Dauer am selben Ort und nicht mobil. So befinden sich in jeder Großstadt bereits zahlreiche fest montierte Blitzer. Den größten Anteil der Blitzer machen aber die mobilen Blitzer aus. Diese Blitzer können nach Wahl der Behörden an verschiedenen Stellen an Straßen und Autobahnen aufgestellt werden.

Dabei gibt es unterschiedliche Messgeräte. Ein Gerätetyp sind die Radarfallen: Bei diesen wird durch das Aussenden von elektromagnetischen Wellen ermittelt, ob jemand zu schnell fährt. Ebenfalls weit verbreitet ist die Messung mittels Lichtschranke. Neben diesen als Blitzer bezeichneten Messsystemen, gibt es noch die Blitzer an Ampeln, die Rotlichtverstöße aufzeichnen. Hierbei werden in der Fahrbahn Induktionsspulen eingebettet, die das Überfahren von Fahrzeugen registrieren. Mittlerweile werden diese Blitzerampeln weiter aufgerüstet, sodass diese auch zugleich die Geschwindigkeit messen können. So droht dann, wenn eine rote Ampel überfahren wurde, zugleich die Strafe wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes, da meistens in diesen Fällen zu schnell gefahren wird.

Bei dem Einsatz von Laserpistolen wird nicht geblitzt. Bei der Lasermessung wird zum Nachweis der Identität des Autofahrers kein Lichtbild angefertigt und wird daher auch nicht geblitzt. Um den Fahrer, der zu schnell gefahren ist, zu identifizieren wird das Fahrzeug von der Polizei angehalten.

Blitzer dienen der Unfallverhütung

Viele Unfälle sind auf eine überhöhte Geschwindigkeit zurückzuführen. Die Blitzer dienen daher der Überwachung der Geschwindigkeit des Verkehrs, um die Autofahrer zu einer Fahrt mit einer zulässigen Geschwindigkeit anzuhalten, damit diese nicht zu schnell fahren. Oft werden Blitzer an Abschnitten von Straßen und Autobahnen eingesetzt, die häufig von Unfällen aufgrund von Geschwindigkeitsüberschreitungen betroffen sind oder wo aufgrund der örtlichen Begebenheit eine erhöhte Gefahr bei zu schnellem Fahren gegeben ist.

Ein weiterer Zweck von Blitzern ist es, Rotlichtverstöße zu ahnden und vor diesen abzuschrecken. Ein Rotlichtverstoß ist gegeben, wenn ein Fahrer bei rot über die Ampel fährt. Dabei wird zweimal geblitzt: Das erste Mal bei Überfahren der Haltelinie und das zweite Mal bei Einfahrt in den Schutzbereich. Gerade Rotlichtverstöße sind für den Verkehr besonders gefährlich und werden nach dem Bußgeldkatalog im Vergleich zu anderen Ordnungswidrigkeiten bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung besonders hart bestraft.

Welche Strafe folgt, wenn man geblitzt wird?

Wer als Autofahrer zu schnell fährt und bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung oder Rotlichtverstoß geblitzt wird, den erwartet mit dem Bußgeldbescheid als Strafe ein Bußgeld, eine Eintragung von einen oder zwei Punkten in Flensburg oder ein Fahrverbot. Das Bußgeld bestimmt sich nach dem Bußgeldkatalog. Zunächst ist zwischen Rotlichtverstoß und Geschwindigkeitsüberschreitung zu unterscheiden:

Strafen bei Rotlichtverstoß

Der „einfache“ Rotlichtverstoß wird im Bußgeldkatalog mit 90 Euro Bußgeld und mit Eintragung von einem Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg geahndet. Wurde dabei jemand gefährdet, erhöht sich das Bußgeld auf 200 Euro und werden zwei Punkte in Flensburg eingetragen und wird der Verkehrssünder mit einen Monat Fahrverbot bestraft. Kommt eine Sachbeschädigung hinzu, erhöht sich das Bußgeld auf 240 Euro.

War die Ampel länger als eine Sekunde rot, liegt ein sogenannter „qualifizierter“ Rotlichtverstoß vor und es drohen ein Bußgeld in Höhe von 200 Euro, zwei Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot. Bei einer Gefährdung erhöht sich das Bußgeld auf 320 Euro und mit Sachbeschädigung auf 360 Euro, wobei es bei zwei Punkten und einem Fahrverbot von einen Monat verbleibt.

Wer lediglich die Haltelinie überschreitet, aber nicht in den Schutzbereich einfährt, kann mit einem Bußgeld in Höhe von 10 Euro rechnen. Lag jedoch auch eine Gefährdung vor, erhöht sich das Bußgeld auf 70 Euro und der betroffene Fahrer erhält zusätzlich einen Punkt.

Strafen bei Geschwindigkeitsverstößen

Bei der Geschwindigkeitsüberschreitung ist zu unterscheiden, ob diese innerorts oder außerorts begangen wurde. Bei Verstößen innerorts werden höhere Strafen fällig. Die Strafen reichen generell von 10 Euro Bußgeld bis zu 680 Euro innerorts und 600 Euro außerorts. Zudem kann, wer zu schnell fährt, mit bis zu zwei Punkten in Flensburg und bis zu drei Monaten Fahrverbot belegt werden. Wiederholungstäter oder Fahrer, die sich noch in der Probezeit befinden, werden strenger bestraft. Wer acht Punkte in Flensburg erreicht, verliert den Führerschein. Für genauere Auskünfte steht hierzu der Bußgeldrechner zur Verfügung.

Warnungen vor Blitzer

Im Internet sind zahlreiche Karten vorhanden, in welchen die fest installierten Blitzer verzeichnet sind, um zu vermeiden, geblitzt zu werden. Aber auch die mobilen Blitzer werden bereits auf Apps angezeigt. Die Warnung vor einen Blitzer, damit Autofahrer nicht geblitzt werden, ist straffrei. Wen allerdings die Polizei dabei beobachtet, mit der Lichthupe den Gegenverkehr zu warnen, den kann die Polizei wegen Missbrauchs der Lichthupe mit einem Bußgeld in Höhe von fünf Euro ahnden.

Im Internet sind verschiedene Modelle von Radarwarn- oder Laserstörgeräte erhältlich. Zwar ist deren Verkauf und Besitz in Deutschland zulässig, aber das Benutzen oder betriebsbereite „Mitsichführen“ als Fahrer ist verboten und kann ebenfalls mit einem Bußgeld in Höhe von 75 Euro und einen Punkt bestraft werden. Dasselbe gilt auch für Apps, die Verkehrsüberwachungen wie Blitzer anzeigen. Allerdings gilt dies nicht für den Beifahrer, der ein solches Gerät benutzt. Warnt dieser den Fahrer, ohne dass der Fahrer von der Verwendung eines Radarwarn- oder Laserstörgerätes Kenntnis hat, wird kein Bußgeld und auch kein Punkt fällig.

Einspruch gegen Bußgeldbescheid

Der Bußgeldbescheid kommt üblicherweise innerhalb von zwei bis vier Wochen, nachdem man geblitzt wurde. Die Zustellung kann sich aber auch verzögern. Wer mit der im Bußgeldbescheid festgesetzten Strafe, insbesondere mit dem Bußgeld, Punkten oder einem Fahrverbot, nicht einverstanden ist, kann Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen. Der Einspruch ist binnen zwei Wochen nach Zugang des Bußgeldbescheids einzulegen. Hierzu ist auch die Rechtsmittelbelehrung zu beachten, die standardmäßig jedem Bußgeldbescheid beigefügt ist.

(FMA)

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