625 Anwälte für Copyright | Seite 27

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Rechtsanwalt Dr. jur. John Riecken
Kanzlei Dr. John Riecken, Fahltskamp 1, 25421 Pinneberg 6702.9637220508 km
"Ohne Musik wäre das Leben ein Irrtum." (Friedrich Nietzsche)
Markenrecht • Wettbewerbsrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Wirtschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Copyright bietet Herr Rechtsanwalt Dr. jur. John Riecken

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Copyright

Fragen und Antworten

  • Copyright: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Copyright sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Copyright: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Copyright umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Copyright und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.

Dem Copyright begegnet man immer wieder als Begriff oder in Form des Copyright-Zeichens ©. Dabei hat der Copyright-Begriff im deutschen Urheberrecht & Medienrecht oder auch Markenrecht keine Grundlage. Statt einem Copyright bestehen hier nach dem Urhebergesetz Urheberrechte bzw. Nutzungsrechte. Markenrechte können beispielsweise in Form einer Bildmarke oder Wortmarke eingetragen werden. Ein Copyrightvermerk allein ändert die rechtliche Situation dagegen nicht.

Urheberrecht entsteht beim Urheber mit Schaffung des Werkes, ohne dass ein Copyright-Hinweis erforderlich wäre. Der Urheber wiederum kann Nutzungsrechte an Dritte vergeben. Man spricht hier auch vom Erwerb einer Lizenz oder von Lizenzierung. Die einzelnen Rechte und Pflichten ergeben sich dabei aus dem Lizenzvertrag. Darin kann beispielsweise geregelt sein, dass der Verwender den Namen des Urhebers nennen bzw. einen näher bestimmten „Copyright-Hinweis" anbringen muss.

Die Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke, wie Filesharing von Filmen oder Musik, ist ebenso eine Urheberrechtsverletzung wie die unerlaubte Verwendung von geschützten Texten oder Bildern auf der Webseite. In dem Fall muss mit Abmahnung bzw. Unterlassungsklage gerechnet werden, gleich ob ein Copyright-Hinweis bei den Ursprungswerken angebracht war oder nicht.

Copyrightvermerke werden international als Hinweis auf bestehenden Schutz beispielsweise aus dem Urheberrecht oder Markenrecht verstanden. Sie allein begründen aber regelmäßig keinen Schutz. Der entsteht jedenfalls in Deutschland entweder automatisch wie im Urheberrecht oder durch Verwendung bzw. Registereintragung wie bei einer Markeneintragung.

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