703 Anwälte für Insolvenzantrag | Seite 30

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Profil-Bild Rechtsanwalt Florian Dennler
Kanzlei Florian Dennler, Gilbachstr. 8, 40219 Düsseldorf 6648.2684269377 km
Arbeitsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Florian Dennler ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Insolvenzantrag
(18.01.2021) Telefonische Standardberatung von Schriftverkehr des Arbeitgebers. Rechnet für die unverbindliche mündliche …
Profil-Bild Rechtsanwalt Pierre Donath-Franke
sehr gut
Rechtsanwalt Pierre Donath-Franke
Donath-Franke Rechtsanwälte, Alter Steinweg 5, 08056 Zwickau 7025.343533912 km
Gründlich ist effizient!
Erbrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Versicherungsrecht • Medizinrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Insolvenzantrag hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Pierre Donath-Franke
aus 107 Bewertungen Recht haben und Recht bekommen im Verkehrsrecht ist immer die eine Sache, welche hier aber sehr Ernst genommen. Es … (22.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Wolfgang Weingart
Kanzlei Wolfgang Weingart, Sofienstraße 27, 69115 Heidelberg 6865.4797847347 km
Eine persönliche und individuelle Beratung ist gewährleistet.
Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Erbrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Wolfgang Weingart ist Ihr Ansprechpartner für Insolvenzantrag
(21.04.2022) Sehr kompetenter und netter Anwalt. Herr Rechtsanwalt Weingart hat mich sehr erfolgreich bei meiner Insolvenz beraten …
Profil-Bild Rechtsanwalt Hendrik Bombosch
Rechtsanwalt Hendrik Bombosch
CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaft, Panoramastr. 1, 10178 Berlin 6975.140691898 km
Baurecht & Architektenrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Hendrik Bombosch für Rechtsfragen rund um den Bereich Insolvenzantrag
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Julian Christiansen
Rechtsanwalt Dr. Julian Christiansen
Schöll Schwarz Breitenbach Rechtsanwälte PartGmbB, Ferdinand-Nebel-Straße 7, 56070 Koblenz 6742.2593761647 km
Ihr Ansprechpartner zum Thema Wirtschaftsrecht
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Wirtschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtsfragen im Bereich Insolvenzantrag beantwortet Herr Rechtsanwalt Dr. Julian Christiansen
aus 5 Bewertungen Positiv (27.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Martina Nießen
Rechtsanwältin Martina Nießen
DENS Rechtsanwälte in überörtlicher Partnerschaft, Kölnstr. 39, 52349 Düren 6652.7936558231 km
Die Interessen meiner Mandanten stehen stets im Fokus.
Fachanwältin Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Erbrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Insolvenzantrag hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Martina Nießen
aus 5 Bewertungen Frau Rechtsanwältin Nießen hat in den Vorgesprächen sehr detailliert unsere Wünsche zur Gestaltung unserer … (30.11.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Kothes
sehr gut
Rechtsanwalt Michael Kothes
Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Prinzenallee 15, 40549 Düsseldorf 6645.596382303 km
Klar, auf den Punkt, ehrlich und offen.
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Kothes unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Insolvenzantrag
aus 89 Bewertungen Herr Kothes hat uns auf Arbeitgeberseite während einer Teilbetriebsschließung unterstützt. Ich könnte mir für diese … (26.03.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Insolvenzantrag

Fragen und Antworten

  • Insolvenzantrag: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Insolvenzantrag umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Insolvenzantrag und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Insolvenzantrag: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Insolvenzantrag sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.

Der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens (Insolvenzantrag) kann oder muss von einem Schuldner gestellt werden, wenn der Schuldner wegen mangelnder Liquidität zahlungsunfähig ist oder wenn einem Schuldner die Zahlungsunfähigkeit droht.

Der Antrag muss schriftlich gestellt werden, muss mit möglichst vollständigen Unterlagen (Vermögensverzeichnis, Auflistung der Gläubiger und der Forderungen, Verzeichnis der Schuldner etc.) eingereicht werden, muss den Insolvenzgrund benennen und erkennen lassen, dass die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners begehrt wird. Für das Verbraucherinsolvenzverfahren (Privatinsolvenz) müssen Antragsvordrucke verwendet werden.

Den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens (Regelinsolvenz, Verbraucherinsolvenz, Nachlassinsolvenz) kann der Schuldner selbst (Eigenantrag) oder auch ein Gläubiger (Gläubigerantrag) stellen. Ein Insolvenzantrag durch einen Gläubiger ist nur möglich, wenn dieser das Insolvenzverfahren benötigt, um seine Forderungen begleichen zu können und ein Eröffnungsgrund glaubhaft gemacht werden kann. Bei einem Gläubigerantrag muss dem Insolvenzantrag ein Titel über die offenen Forderungen beigelegt werden und der Antrag begründet werden. Der Insolvenzantrag ist beim Amtsgericht (Insolvenzgericht) zu stellen. Bei Privatschuldnern ist das Amtsgericht zuständig, bei dem der Schuldner seinen allgemeinen Gerichtsstand bzw. Sitz hat. Melden Selbstständige oder Personengesellschaften Insolvenz an, bei denen der Schwerpunkt ihrer Tätigkeit und Wohnort bzw. Sitz nicht übereinstimmen, ist der Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit ausschlaggebend.

Ist der Antrag zulässig, ermittelt das Insolvenzgericht den Sachverhalt und entscheidet über den Antrag: Es kann den Insolvenzantrag zurückweisen, weil kein Eröffnungstatbestand vorliegt oder weil nicht ausreichend Masse zur Deckung der Verfahrenskosten vorhanden ist. Andernfalls eröffnet es das Insolvenzverfahren per Eröffnungsbeschluss. Wird das Verfahren bei juristischen Personen mangels Masse nicht eröffnet, wird sie aufgelöst.

Eine Pflicht zur Stellung des Insolvenzantrages besteht für überschuldete juristische Personen, wenn überwiegend wahrscheinlich ist, dass das Unternehmen nicht fortgeführt werden kann. Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung juristischer Personen (AG, GmbH, UG etc.) oder von Personengesellschaften ohne persönlich haftende Gesellschafter (GmbH & Co.KG) muss der Insolvenzantrag ohne schuldhaftes Zögern - spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung - gestellt werden. Andernfalls droht für die Verantwortlichen eine Strafbarkeit wegen Insolvenzverschleppung bzw. persönliche Haftung. Antragsberechtigt sind bei juristischen Personen oder Personengesellschaften die jeweils Vertretungsberechtigten. Privatpersonen und Personengesellschaften mit persönlich haftenden Gesellschaftern müssen nach der Insolvenzordnung (InsO) keinen Insolvenzantrag stellen, wenn ein Insolvenzgrund vorliegt. Sonderregelungen können aber z. B. nach dem BGB bestehen.

(LOE)

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