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Anwalt Peter Pipuš
Rechtsanwaltskanzlei Prus Pipuš, Slovenska c. 56, Ljubljana 1000, Slowenien 7431.6964390854 km
Gerechtigkeit vollstreckt sich nicht von allein. Wir helfen ihnen dabei und ihre Rechte durchzusetzen.
Fachanwalt Strafrecht • Familienrecht • Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
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Herr Anwalt Peter Pipuš ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Nachlassinsolvenz
aus 10 Bewertungen Die Rechtsberatung von Peter Pipus war exzellent. Es ging um die Vollstreckung einer nicht bezahlten Rechnung. Dank … (05.09.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Nachlassinsolvenz

Fragen und Antworten

  • Nachlassinsolvenz: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Nachlassinsolvenz umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Nachlassinsolvenz und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Nachlassinsolvenz: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Nachlassinsolvenz sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.

Als Nachlassinsolvenz bzw. Nachlassinsolvenzverfahren wird ein besonderes Insolvenzverfahren (Sonderinsolvenzverfahren) nach der Insolvenzordnung (InsO) bezeichnet, das neben dem Regelinsolvenzverfahren und dem Privatinsolvenzverfahren als Verfahren zur Abwicklung einer Insolvenz existiert.

Dabei wird durch die Eröffnung des gerichtsförmigen Nachlassinsolvenzverfahrens der Nachlass vom Eigenvermögen der Erben abgesondert (Partikularinsolvenz). Ziel dieses Verfahrens ist, dass Erben nach der Separation nicht mit dem gesamten Vermögen, sondern nur dem Nachlass für Nachlassverbindlichkeiten und Schulden des Erblassers haften. Zuständig für dieses Verfahren ist das Insolvenzgericht, in dessen Bezirk der Erblasser im Todeszeitpunkt seinen allgemeinen Gerichtsstand hatte. Das Nachlassinsolvenzverfahren wird nur auf Antrag beim Insolvenzgericht eröffnet, den ein Erbe stellen kann, aber auch die Nachlassgläubiger. Insolvenzmasse im Nachlassinsolvenzverfahren ist der Nachlass zum Zeitpunkt der Eröffnung des Verfahrens, nicht des Erbfalls.

Ist für den Erben nicht zu erkennen, ob das vorhandene Vermögen aus der Erbmasse die Schulden der Erbmasse übersteigt, können Erben beim Nachlassgericht (meist Amtsgericht) die sog. Nachlassverwaltung beantragen, die auch dazu führt, dass Erben nicht mit dem eigenen Vermögen für Nachlassverbindlichkeiten haften, die das ererbte Vermögen übersteigen.

(LOE)

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