78 Anwälte für Patentrecht | Seite 4

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Profil-Bild Patentanwalt Dr.-Ing. Jörg Wagner
Patentanwalt Dr.-Ing. Jörg Wagner
trierpatent, Monaiser Straße 21, 54294 Trier 6716.0888902895 km
Schutzrechte sollen sich rechnen!
Patentrecht • Markenrecht • Designrecht • Gewerblicher Rechtsschutz
Online-Rechtsberatung
Herr Patentanwalt Dr.-Ing. Jörg Wagner hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Patentrecht
(01.02.2024) Sehr freundliche und kompetente Beratung.
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Patentanwalt Dr. Klaus Dieter Langfinger
Patentanwälte Dr. Langfinger & Partner Partnerschaftsgesellschaft mbB, Grüneburgweg 119, 60323 Frankfurt am Main 6824.2897733238 km
Gewerblicher Rechtsschutz • Patentrecht • Markenrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Patentrecht steht Ihnen Herr Patentanwalt Dr. Klaus Dieter Langfinger gerne zur Verfügung
Profil-Bild Patentanwalt und Rechtsanwalt Martin Misselhorn
sehr gut
Patentanwalt und Rechtsanwalt Martin Misselhorn
Patent- & Rechtsanwaltkanzlei Misselhorn, Am Stein 10, 85049 Ingolstadt 7072.9884586959 km
Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz • Wettbewerbsrecht • Patentrecht • IT-Recht • Markenrecht • Designrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Patentrecht bietet Herr Patentanwalt und Rechtsanwalt Martin Misselhorn
aus 25 Bewertungen RA Misselhorn hat sich 2022 sehr schnell ,aufgrund seiner soliden Ausbildung, in die recht technisch komplizierte … (15.07.2023)
Profil-Bild Patentanwalt Dipl.-Phys. Rudolf Meyer
Patentanwalt Dipl.-Phys. Rudolf Meyer
Meyer & Dörring PartGmbB Patentanwälte, Nürnberger Str. 49, 91052 Erlangen 6999.3893893535 km
Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz • Patentrecht • Markenrecht • Designrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Patentrecht hilft Ihnen Herr Patentanwalt Dipl.-Phys. Rudolf Meyer
(14.03.2024) Herr Meyer half mir zügig mit großer Freundlichkeit und Ehrlichkeit, ich kann die Kanzlei nur wärmstens empfehlen. 😊
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Patentanwalt Dr. Volker Metzler
Klunker IP Patentanwälte Partnerschaft mbB, Destouchesstr. 68, 80796 München 7117.3440957121 km
Die Ursache der Wirkung.
Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz • Patentrecht • Markenrecht • Designrecht • IT-Recht • Wettbewerbsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Patentanwalt Dr. Volker Metzler bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Patentrecht
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Patentanwalt Dr. Johannes Gierlich
Patentanwälte Gierlich & Pischitzis Partnerschaft mbB, Gerbermühlstr. 11, 60594 Frankfurt am Main 6827.6085805131 km
Patentrecht • Markenrecht • Designrecht • Gewerblicher Rechtsschutz
Herr Patentanwalt Dr. Johannes Gierlich – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Patentrecht

Rechtstipps von Anwälten für Patentrecht

Fragen und Antworten

  • Patentrecht: Wie kann ein Anwalt helfen?
    Streitigkeiten im Bereich Patentrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen. In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
  • Patentrecht: Wann brauche ich einen Anwalt?
    Da das Fachgebiet Patentrecht viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Anwalt im Bereich Patentrecht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Anwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
  • Was macht einen guten Anwalt für Patentrecht aus?
    Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Anwalt Mandate im Bereich Patentrecht übernimmt. Über seine Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. Ein weiteres Kriterium, ob ein Anwalt im Bereich Patentrecht gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben und machen Sie sich somit ein erstes Bild.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
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Das Patentrecht umfasst alle Vorschriften, die mit dem Patent als Schutzform für geistiges Eigentum gegen Nachahmung zusammenhängen. Neben dem Gebrauchsmuster, dem Geschmacksmuster und der Marke, ist das Patent ein wichtiges Gewerbliches Schutzrecht. Im Mittelpunkt der Patent-Regelungen steht das Patentgesetz (PatG), dessen Vorschriften inzwischen auch auf europäischer Ebene weitgehend im Europäischen Patentübereinkommen (EÜP) umgesetzt wurden.

Mithilfe eines Patents wird eine Erfindung geschützt, also die Lösung eines technischen Problems mit technischen Mitteln. Gegenstand kann ein Verfahren oder ein Produkt sein. Die Erfindung als solche verleiht ihrem Erfinder bereits selbst das sogenannte Erfinderrecht, aus dem sich dann auch das Patentrecht des Erfinders ergibt. Für dieses Erfinderrecht und das abgeleitete Patentrecht bedarf es keiner Handlung, Anmeldung o.Ä.. Es entsteht automatisch mit der Erfindung. Doch für den Patentschutz ist eine Anmeldung der Erfindung beim Deutschen Marken- und Patentamt (DPMA) erforderlich.

Patentschutz genießen jedoch nur Erfindungen, die neu sind. Zum Zeitpunkt der Patentanmeldung darf die Erfindung nicht dem derzeitigen Stand der Technik entsprechen und auch nicht bereits in irgendeiner Form der Öffentlichkeit bekannt sein. Eine Erfindung die bereits patentiert ist, kann ebenfalls nicht mehr als Patent angemeldet werden. Hier gilt das Prioritätsprinzip, das die Inhaber älterer Patente schützt. Weiter muss sich die Erfindung auch gewerblich nutzen lassen. Etwa achtzehn Monate nach der Anmeldung des Patents wird die Patentanmeldung in der Offenlegungsschrift veröffentlicht und kann nun von jedermann eingesehen werden.

Außerdem kann beim Patentamt zusätzlich eine Überprüfung der Patentfähigkeit der Erfindung beantragt werden. Kommt die Prüfstelle zu dem Ergebnis, dass die Erfindung alle Voraussetzungen erfüllt, so gibt sie zur Erteilung des Patents ihre Zustimmung. Dieser sogenannte Erteilungsbeschluss wird dann nebst Patentschrift im Patentblatt veröffentlicht. Mit der Veröffentlichung steht das Patent dann unter dem Schutz des Gesetzes. Der Patentschutz für die Erfindung besteht dann für zwanzig Jahre. Eine zeitliche Verlängerung ist nicht möglich.

Erfindungen können auch mit einem Gebrauchsmuster geschützt werden. Im Vergleich zum Patent werden an seine Erfindungshöhe, d.h. seine Neuartigkeit und Einmaligkeit weniger Anforderungen gestellt. Zudem ist es kostengünstiger und wird schneller erteilt. Die Schutzfrist des Gebrauchsmusters beträgt grundsätzlich 3 Jahre, kann sich durch mehrmalige Verlängerung jedoch auf höchstens zehn Jahre verlängern. Um den größtmöglichen Rechtsschutz zu erzielen, empfiehlt es sich oft, für Erfindungen beide Schutzformen mit einer Doppelanmeldung zu erwirken. Denn die Eintragung eines Gebrauchsmusters erfolgt bereits nach drei Monaten ab Anmeldung. So kann die Zeitspanne bis zur Patenteintragung überbrückt werden. Darüber hinaus ist die Erfindung immerhin als Gebrauchsmuster geschützt, selbst wenn sie nicht die Anforderungen eines Patents erfüllen sollte und das Patent abgelehnt wird.

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