155 Anwälte für Pferdekauf
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Rechtstipps von Anwälten zum Thema Pferdekauf
Fragen und Antworten
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Pferdekauf: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
Das Thema Pferdekauf umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Pferdekauf und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen. -
Pferdekauf: Was kann ein Anwalt für mich tun?
Streitigkeiten in Zusammenhang mit Pferdekauf sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht. -
Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.
Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen. -
Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.
Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.
Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
Der Kauf eines Pferdes (Pferdekauf) sollte aus Beweisgründen schriftlich erfolgen, ein Pferdekaufvertrag also schriftlich geschlossen werden, auch wenn die Schriftform nicht zwingend ist. Der Vertrag über den Pferdekauf ist ein regulärer Kaufvertrag nach den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Zwar sind Pferde als Tiere keine Sachen im juristischen Sinne, sie werden juristisch aber behandelt wie Sachen (§ 90a BGB).
Weil sich der Pferdekauf damit nach den allgemeinen Regeln des Kaufrechts im BGB bestimmt, gelten für den Pferdekauf sämtliche regulären kaufrechtlichen Regelungen, wenn das gekaufte Pferd nicht so beschaffen ist, wie zwischen Käufer und Verkäufer vereinbart. Aus diesem Grund sollte das Pferd genau beschrieben und alle wesentlichen Merkmale und Eigenschaften aufgeführt werden wie z. B. Geschlecht, Rasse, Farbe, Alter, Abstammung, Vorerkrankungen und die mit zu übergebenen Unterlagen wie Stutbuch, Equidenpass, Impfpass, Abstammungsnachweis etc. ). Aber auch besondere Verhaltensmerkmale sollten aufgeführt werden, z. B. fehlende Geländesicherheit, wenn sich das Pferd schlecht verladen lässt, es nicht schmiedefromm ist oder Verhaltensweisen wie Weben oder Koppen zeigt. Hierfür bietet sich ein Regelungspunkt „Beschaffenheitsvereinbarung" an. Zudem kann es sinnvoll sein, den Ausbildungsstand des Pferdes schriftlich zu fixieren oder aber die Reitweise (Dressurreiten, Westernreiten, Springreiten etc.), in der es bisher geritten wurde. Auch eine Verpflichtung zur tierärztlichen Kaufuntersuchung bzw. Ankaufuntersuchung (Festlegung des Arztes und Regelung der Übernahme der Kosten etc.) ist regelmäßig Bestandteil eines Pferdekaufvertrages.
Abweichungen von Beschaffenheitsvereinbarungen können später im Zweifel als Mangel geltend gemacht werden und zur Minderung des Kaufpreises oder zum Rücktritt vom Pferdekaufvertrag berechtigten. Vorsicht ist geboten bei der Vereinbarung von Klauseln, die die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen (Minderung, Schadensersatz, Rücktritt) erheblich verkürzen: Diese sind in der Regel unwirksam.
(LOE)
Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Pferdekauf umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.
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