1.129 Anwälte für Pflegezeit | Seite 48

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Rechtsanwalt Ingmar Warnicke
Kanzlei Ingmar Warnicke, Mecklenburger Str. 145, 23568 Lübeck 6747.843313503 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Pflegezeit unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Ingmar Warnicke

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Pflegezeit

Fragen und Antworten

  • Pflegezeit: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Pflegezeit umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Pflegezeit und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Pflegezeit: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Pflegezeit sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.

Als Pflegezeit wird die Freistellung vom Arbeitsverhältnis zur Pflege von Angehörigen bezeichnet. Die Pflegezeit wurde 2008 mit dem Pflegeweiterentwicklungsgesetz eingeführt und ist im Pflegezeitgesetz (PflegeZG) geregelt. Bei der Pflegezeit unterscheidet man grundsätzlich drei Varianten.

Freistellung, Pflegezeit, Pflegeteilzeit

Liegt ein akuter Pflegenotfall vor und kann die Pflege des Betroffenen nicht anders gewährleistet werden, so kann sich ein Arbeitnehmer kurzzeitig für bis zu maximal zehn Tage freistellen lassen, um beispielsweise Unterkunft und Pflege des Pflegebedürftigen zu regeln. 

Die Pflegezeit wird bis zu sechs Monaten gewährt, wenn sich der Arbeitnehmer um die Pflege eines pflegebedürftigen Angehörigen kümmert. Sie endet, wenn sich die Umstände ändern, d.h. wenn die Pflegeleistung nicht mehr nötig ist oder nicht mehr erbracht werden kann. Wenn es um die Pflege von Angehörigen geht, ist es dem Arbeitnehmer überlassen, ob er für die Dauer, in der er die Pflege übernimmt, seine Beschäftigung ganz ruhen lassen oder nur teilweise und nur seine Arbeitszeit reduzieren will (Pflegeteilzeit).

Mitteilung an den Arbeitgeber 

In allen Fällen muss der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer unverzüglich informiert werden. Bei der kurzzeitigen Freistellung ist eine schriftliche Mitteilung erforderlich, die den Grund für die Verhinderung und die voraussichtliche Dauer der Freistellung beinhaltet. Wer Pflegezeit und Pflegeteilzeit nehmen will, der muss seinen Arbeitgeber innerhalb von zehn Tagen schriftlich über Art und voraussichtliche Dauer der Pflegezeit informieren.

Hinweis: Die Vorlage eines ärztlichen Attestes kann vom Arbeitgeber verlangt werden.

Ansprüche des Arbeitnehmers 

Während der kurzzeitigen Freistellung, der Pflegezeit und auch der Pflegeteilzeit werden die Sozialversicherungsbeiträge übernommen. Eine Entgeltfortzahlung erfolgt jedoch nicht. Darüber hinaus hat der Arbeitnehmer in Pflegezeit einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung und darf während der Pflegezeit auch nicht gekündigt werden.

Ende der Pflegezeit

Pflegezeit und Pflegeteilzeit enden spätestens nach Ablauf von sechs Monaten nach Beginn der Pflege durch den Arbeitnehmer. Sie kann aber auch schon zuvor enden, wenn sich die Situation geändert hat und der Angehörige nicht mehr pflegebedürftig ist oder die Pflegeleistung nicht mehr erbracht werden kann. Über die Änderung der Umstände muss der Arbeitgeber ebenfalls unverzüglich informiert werden. 

Fällt ein Arbeitnehmer aus, der Pflegezeit in Anspruch nimmt, so kann sein Arbeitgeber die Stelle befristet zur Vertretung neu besetzen. Endet die Pflegezeit, gilt eine Kündigungsfrist von zwei Wochen für das Arbeitsverhältnis des vertretenden Arbeitnehmers.

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Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Pflegezeit besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.