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Profil-Bild Rechtsanwalt Wolfgang Richter
sehr gut
Rechtsanwalt Wolfgang Richter
RICHTER. Rechtsanwälte, Frohnauer Gasse 15, 09456 Annaberg-Buchholz 7063.5710763275 km
Ich bin Anwalt mit Leib und Seele.
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Steuerrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Unterhaltsrecht
Herr Rechtsanwalt Wolfgang Richter bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Weiterbildung
aus 73 Bewertungen Ich bin wirklich mehr als zufrieden mit der Betreuung und Begleitung über die letzten Jahre in einem Rechtsstreit mit … (23.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Schroeder
Rechtsanwalt Alexander Schroeder
Anwaltskanzlei Schroeder, Gütersloher Str. 29, 33415 Verl 6720.2008892625 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Steuerrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Weiterbildung bietet Herr Rechtsanwalt Alexander Schroeder
(16.04.2022) Alles wie gewünscht.
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Schulvater
Kanzlei Christian Schulvater, Bahnhofallee 2c, 82362 Weilheim in Oberbayern 7109.1548424031 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Christian Schulvater bietet im Bereich Weiterbildung Rechtsberatung und Vertretung
(20.09.2021) Sehr nette, umfängliche und verständliche Beratung!
Profil-Bild Rechtsanwältin Anja Köhrer-Wecks
Rechtsanwältin Anja Köhrer-Wecks
Anwälte Wecks, Karl-Grillenberger-Str. 3a, 90402 Nürnberg 7011.2861528745 km
Sie haben Rechte ! Beratung hilft! Setzen Sie sich durch.
Arbeitsrecht • Sozialrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Weiterbildung steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Anja Köhrer-Wecks gerne zur Verfügung
aus 7 Bewertungen Ich habe mich während des gesamten Prozesses sehr gut aufgehoben gefühlt. Ich danke Frau Köhrer-Wecks nochmals für … (15.05.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Weiterbildung

Fragen und Antworten

  • Weiterbildung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Weiterbildung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Weiterbildung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Weiterbildung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Weiterbildung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.

Eine Weiterbildung liegt vor, wenn ein Mitarbeiter einen Lehrgang besucht hat, der ihm etwa höhere Qualifikationen verleiht, z. B. einen Fachanwaltskurs. Von der Weiterbildung abzugrenzen ist die Fortbildung, bei der ein Teilnehmer lediglich die ihm bereits erworbenen beruflichen Fähigkeiten erhalten will, indem er einen Lehrgang besucht. So muss z. B. ein Fachanwalt einmal im Jahr mindestens 10 Stunden an einem Kurs teilnehmen, bei dem ihm etwa die neuste Rechtsprechung näher erläutert wird. Ansonsten verliert er die Erlaubnis zum Führen des Fachanwaltstitels.

Hat der Arbeitgeber die Kosten für die Weiterbildung bzw. Fortbildung seines Mitarbeiters übernommen - der Chef kann sich freiwillig in einem Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung zur Zahlung verpflichten -, will er diesen natürlich solange an sein Unternehmen binden, bis sich die Fortbildungskosten zumindest wieder amortisiert haben. Kündigt der Mitarbeiter jedoch vorher oder bricht er die Weiterbildung ab, ist guter Rat teuer. Dem Arbeitgeber stehen im Arbeitsrecht daher mehrere Möglichkeiten zur Verfügung, um den Angestellten an sich zu binden:

  • Gewährung der Weiterbildungskosten als Arbeitgeberdarlehen
  • Ausschluss des Rechts auf ordentliche Kündigung
  • Vereinbarung einer Rückzahlungsklausel

Voraussetzung ist allerdings, dass die Fortbildung dem Beschäftigten nicht nur betriebsspezifisch Vorteile bringt. Die erworbenen Kenntnisse müssen ihm vielmehr auch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bessere Chancen bieten. Außerdem sollten die Vereinbarungen zwischen Chef und Mitarbeiter zu Beweiszwecken schriftlich fixiert werden.

Bei der Rückzahlungsklausel ist zu beachten, dass sie vor Beginn der Weiterbildung bzw. Fortbildung vereinbart und der Beschäftigte nicht zu lange gebunden wird. Dauert die Weiterbildung etwa einen Monat, ist eine Bindung von sechs Monaten noch zulässig. Beträgt die Weiterbildungsdauer bis zu zwei Jahre, ist sogar eine Bindung von bis zu fünf Jahren erlaubt. Die Bindungsdauer kann sich allerdings erhöhen, wenn der Arbeitgeber erhebliche finanzielle Mittel aufgewendet hat oder der Beschäftigte durch die Weiterbildung eine besonders hohe und wichtige Qualifikation erlangt. Letztendlich darf der Arbeitgeber höchstens nur die tatsächlich entstandenen Kosten zurückverlangen. Im Übrigen entfällt trotz Rückzahlungsklausel die Pflicht zur Rückzahlung, wenn der Mitarbeiter keinen Einfluss auf sein Ausscheiden aus dem Betrieb des Chefs hatte. Das ist z. B. der Fall, wenn der arbeitsrechtliche Vertrag aus betrieblichen Gründen gekündigt wurde. Eventuell kann ein Arbeitsrechtsanwalt helfen, wenn die Arbeitsvertragsparteien darüber streiten, ob eine Rückzahlungspflicht besteht oder nicht. Unter Umständen ist aber auch eine außergerichtliche Konfliktlösung im Rahmen von einem Mediationsverfahren möglich.

(VOI)

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