3.482 Anwälte für Wohnungsvermittlung | Seite 146

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Rechtsanwältin Birgit Sauckel
Birgit Sauckel, Seckenheimer Str. 24, 68165 Mannheim 6847.7639450577 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Zivilrecht • Maklerrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Birgit Sauckel bietet im Bereich Wohnungsvermittlung Rechtsberatung und Vertretung
aus 8 Bewertungen freundliche und fachkundige Rechtsberatung und vollständige Übernahme meines aktuellen Falles (30.09.2023)
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sehr gut
Rechtsanwalt Mag. Jur. Tilmann Zunftmeister
Schilling Küntzler Zunftmeister, Westendstr. 3, 78315 Radolfzell am Bodensee 6975.7138631651 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Mediation • Maklerrecht • Versicherungsrecht • Öffentliches Baurecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Mag. Jur. Tilmann Zunftmeister - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Wohnungsvermittlung
aus 29 Bewertungen Sehr freundlich und engagiert. Hat sich sofort um mein Anliegen gekümmert und überaus kompetent in Baurechts- und … (12.05.2021)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Wohnungsvermittlung

Fragen und Antworten

  • Wohnungsvermittlung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Wohnungsvermittlung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Wohnungsvermittlung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Wohnungsvermittlung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Wohnungsvermittlung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.

Wohnungsvermittlung gehört zur Immobilienvermittlung und beschreibt jede Tätigkeit zur Vermittlung einer Wohnung an einen neuen Mieter. Oft setzen Vermieter und Wohnungseigentümer einen Makler zur Wohnungsvermittlung ein. Die Maklerprovision zahlt in der Regel der neue Mieter.

Die Wohnungsvermittlung erfolgt über das Internet oder per Annonce in einer Zeitung. Auch Schilder, Plakate oder sonstige Werbung sind möglich. Der Mietinteressent kann so Kontakt mit dem Wohnungsvermittler aufnehmen. Der zeigt ihm dann eine oder auch mehrere infrage kommende Mietwohnungen und vermittelt ggf. den Vertragsabschluss mit dem Eigentümer.

Das Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung (Wohnungsvermittlungsgesetz) regelt unter anderem die Ansprüche auf die Maklerprovision. Die Provision des Maklers als Wohnungsvermittler beträgt regelmäßig zwei Monatsmieten plus Umsatzsteuer. Laut Maklerrecht muss er den Nachweis erbringen, dass seine Immobilienvermittlung auch zur Immobilienvermietung geführt hat. Seine Wohnungsvermittlung muss also erfolgreich gewesen sein.

Eine Provision für die erfolgreiche Wohnungsvermittlung durch Eigentümer, Verwalter einer WEG, Mieter oder Vermieter schließt das Wohnungsvermittlungsgesetz aus. Sie können aber trotzdem an der Wohnungsvermittlung mitwirken. Kümmert sich der Vermieter selbst um die Suche nach einem geeigneten Mieter und vermietet direkt provisionsfrei, liegt streng genommen gar keine Wohnungsvermittlung vor. Schließlich vermittelt keine dritte Person zwischen dem Mieter und dem Eigentümer als Vermieter.

Auch Wohnungsbaugesellschaften übernehmen die Vermittlung ihrer Mietwohnungen oft selbst. Eine Wohnungsvermittlung kann auch durch eine Behörde erfolgen. Die kümmert sich dann meist um arme und bedürftige Personen, wobei ein Wohnberechtigungsschein oft eine Rolle spielt. Auch die Bearbeitung von Wohngeld und Wohnungsvermittlung hier zusammentreffen.

(ADS)

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