5.740 Anwälte für Zeugniskorrektur | Seite 240

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Rechtsanwältin Andrea Hammerschmidt
Kanzlei am Forum, Königstr. 2, 87435 Kempten (Allgäu) 7063.4594894772 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Verkehrsrecht • Erbrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Frau Rechtsanwältin Andrea Hammerschmidt bietet Rat und Unterstützung im Bereich Zeugniskorrektur
aus 12 Bewertungen Rechtsanwältin Hammerschmidt ist eine sehr professionelle Rechtsanwältin, die sowohl fachlich als auch persönlich sehr … (17.11.2023)
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Fachanwaltskanzlei Dirk Wittstock, Johannes-Sasse-Ring 38, 12487 Berlin 6985.8047009345 km
ERBRECHT und WIRTSCHAFTSRECHT voll verständlich.
Fachanwalt Erbrecht • Arbeitsrecht • Steuerrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Juristische Fragen im Bereich Zeugniskorrektur beantwortet Herr Rechtsanwalt Dirk Wittstock
aus 128 Bewertungen Nachdem meine eigenen Bemühungen um Testamentsauskunft beim Nachlassgericht keinen Erfolg gebracht hatten, hat mir … (22.05.2024)
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Rechtsanwalt Andreas Martin
Herr Rechtsanwalt Rechtsanwalt A. Martin - Anwalt in Polen, ul- Grodzka 20/6, 70-560 Stettin, Polen 6988.4450778307 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Herr Rechtsanwalt Andreas Martin ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Zeugniskorrektur gerne behilflich
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Rechtsanwältin Dr. Stefanie Kremer
Wörner Rechtsanwälte, Martin-Hoffmann-Str. 13, 12435 Berlin 6979.6042792884 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialversicherungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Juristische Fragen im Bereich Zeugniskorrektur beantwortet Frau Rechtsanwältin Dr. Stefanie Kremer
aus 12 Bewertungen Exzellente Leistung auf sehr hohem Niveau! Couragiert, bemüht, das beste Ziel zu erreichen, erfahren, sehr kompetent … (27.03.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Zeugniskorrektur

Fragen und Antworten

  • Zeugniskorrektur: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Zeugniskorrektur umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Zeugniskorrektur und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Zeugniskorrektur: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Zeugniskorrektur sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.

Ein Arbeitnehmer kann gegen einen Arbeitgeber einen Anspruch auf Zeugniskorrektur haben, wenn das Arbeitszeugnis unvorteilhaft oder schlichtweg unwahr ist, also nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Vor allem muss das Zeugnis dem Gebot der Zeugniswahrheit und der Zeugnisklarheit entsprechen.

Der Anspruch auf Zeugniskorrektur kann nötigenfalls auch gerichtlich geltend gemacht werden. Zuständig für die Geltendmachung des Zeugniskorrekturanspruches ist das Arbeitsgericht.

Bei der Geltendmachung eines Anspruchs auf Zeugniskorrektur besteht kein Anspruch des Arbeitnehmers auf einen bestimmten Wortlaut des Zeugnisses. Der Arbeitgeber hat im Rahmen der einzelnen Bewertungsstufen bei der Formulierung einen Ermessensspielraum. Hinsichtlich unterdurchschnittlicher Leistungen des Arbeitnehmers ist der Arbeitgeber darlegungspflichtig, der Arbeitgeber muss also nachweisen, dass der Arbeitnehmer unterdurchschnittliche Leistungen erbracht hat. Hinsichtlich einer durchschnittlichen Leistung ist der Arbeitnehmer darlegungspflichtig, der Arbeitgeber muss diesen Vortrag im Zweifel erschüttern. Bei der Geltendmachung der Aufnahme von überdurchschnittlichen Leistungen in ein Arbeitszeugnis trifft den Arbeitnehmer hingegen die volle Darlegungs- und Beweislast. Diese Beweislastregelungen sind bei der Prüfung der Erfolgsaussichten einer Klage zur Geltendmachung des Anspruchs auf Zeugniskorrektur unbedingt zu berücksichtigen.

Der Anspruch auf Zeugniskorrektur kann ausweislich der einschlägigen Rechtsprechung auch nur zeitlich begrenzt geltend gemacht werden. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) lehnt den Anspruch ca. zehn Monate nach Erteilung des Zeugnisses ab.

(LOE)

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