20 der am häufigsten gestellten Fragen von Gesellschaftern in einer GmbH.

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In diesem Artikel werden die 20 am häufigsten gestellten Fragen von Gesellschaftern einer Kapitalgesellschaft (vorwiegend GmbH und UG) aufgeführt, die über die Jahre meiner Beratungstätigkeit als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht immer wieder den Kern des Mandantenanliegens darstellten.

Da die Antwort auf diese Fragen komplex sein kann und nicht in 2-3 Sätzen abbildbar ist, wurden zu nahezu allen Fragestellungen meinerseits gesonderte Ratgeberartikel, zumindest aber Unterkapitel, verfasst. In diesen finden Sie  zumindest eine erste Orientierung.

20 der am häufigsten gestellten Fragen von Gesellschaftern in einer GmbH lauten (beurteilt aus eigener Beratungspraxis):

  • Wann haftet ein Gesellschafter mit seinem Privatvermögen?
  • Haftet der Gesellschafter bei Insolvenz?
  • Wer trägt die Verluste einer GmbH?
  • Können von Dritten Forderungen direkt gegen einen Gesellschafter gestellt werden?
  • Wem gehört das Vermögen einer GmbH?
  • Kann ein Gesellschafter Gehalt von einer GmbH bekommen?
  • Kann ein Gesellschafter gekündigt werden?
  • Kann ein Gesellschafter selbst kündigen?
  • Wie lange haftet ein Gesellschafter nach dem Ausscheiden aus einer GmbH?
  • Ist ein Gesellschafter einer GmbH selbständig bzw. gewerbetreibender?
  • Welche Rechte hat ein GmbH Gesellschafter?
  • Welche Pflichten hat der Gesellschafter einer GmbH?
  • Was passiert mit Kündigung und Austritt des Gesellschafters aus der GmbH?
  • Kann sich ein Gesellschafter in einer GmbH strafbar machen?
  • Welche Rechte hat ein Gesellschafter gegenüber einem Geschäftsführer?
  • Wer bezahlt die Abfindung eines ausscheidenden Gesellschafters?
  • Muss ein Gesellschafter tätig werden, wenn die GmbH keinen Geschäftsführer mehr hat?
  • Welche Gesellschaftsanteile sollte ein Gesellschafter mindestens halten?
  • Kann ein Gesellschafter einen Geschäftsführer abberufen und/oder kündigen?
  • Darf ein Gesellschafter einem Geschäftsführer Weisungen erteilen?

Sollten auch Sie entsprechende Fragen bzgl. Ihres Gesellschaftsanteils an einer GmbH beschäftigen oder umtreiben, stehe ich Ihnen gerne jederzeit für eine Beratung zur Verfügung.


Dieser Artikel stellt keine konkrete und individuelle Rechtsberatung dar, sondern gibt lediglich einen groben Erstüberblick über die geschilderte und sehr komplexe rechtliche Materie. Rechtliche Sicherheit für Ihre konkrete Fallkonstellation können Sie nur durch abgestimmte Prüfung und Beratung eines fachkundigen Rechtsanwalts erhalten. 


Gerne stehe ich Ihnen als Rechtsanwalt und Fachanwalt für eine rechtliche Beurteilung und Einschätzung Ihres Falles zur Verfügung und vertrete durchsetzungsstark und resolut auch Ihre Interessen ggü. der Gesellschaft und den (Mit)Gesellschaftern. Kontaktieren Sie mich gerne telefonisch oder schreiben Sie mich an.

Ich berate bundesweit vor Ort oder via Zoom als Fachanwalt in den Rechtsgebieten Gesellschaftsrecht, Steuerrecht und Insolvenzrecht, insbesondere in den Städten und Großräumen um Stuttgart, Heilbronn, Karlsruhe, Freiburg, Ulm, Augsburg, München, Frankfurt, Wiesbaden, Saarbrücken, Kaiserslautern, Bonn, Wuppertal, Duisburg, Nürnberg, Münster, Saarbrücken, Düsseldorf, Köln, Dortmund, Hannover, Kassel, Leipzig, Dresden, Bremen, Hamburg und Berlin.


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Foto(s): Dr. Holger Traub


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