Ablehnung der Aufnahme in den Polizeidienst wegen fehlender gesundheitlicher Eignung

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Was sind meine Rechte bei einer Ablehnung der Aufnahme in den Polizeidienst wegen fehlender Einstellungsvoraussetzungen?

Für die Aufnahme in den Polizeidienst müssen die Bewerber körperlich den anspruchsvollen Anforderungen des Polizeivollzugsdienstes in jeder Hinsicht gewachsen zu sein. Wenn sie aus gesundheitlichen Gründen ungeachtet der fachlichen Eignung von der Aufnahme in das Beamtenverhältnis ausgeschlossen werden, stellt das eine Einschränkung der durch Art. 33 Absatz 2 GG geschützten Zugangsmöglichkeit dar.

Aufgrund dieser grundrechtlichen Bedeutung des Ausschlusses und des überaus langen, sich über Jahrzehnte erstreckenden Prognosezeitraums hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass der Dienstherr einer oder einem aktuell dienstfähigen Bewerber*in die gesundheitliche Eignung nur dann absprechen kann, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, er oder sie werde mit überwiegender Wahrscheinlichkeit bis zur Pensionierung über Jahre hinweg regelmäßig krankheitsbedingt ausfallen und deshalb eine erheblich geringere Lebensdienstzeit aufweisen.

Wann ist meine Ablehnung gegen die Aufnahme in den Polizeidienst rechtswidrig?

Nach dem sogenannten Bewerberverfahrensanspruch muss der Dienstherr bei der Vergabe der Stelle sein Auswahlermessen unter Einhaltung der Beteiligungsrechte des Personalrats und aller Verfahrensvorschriften fehlerfrei ausführen. Als auf das Beamtenrecht spezialisierte Anwälte erkennen wir schnell, ob der Dienstherr aufgrund einer hinreichenden Tatsachenbasis entschieden und diese zu dessen Bedeutung für die Leistungsfähigkeit korrekt ausgewertet hat.

Wie ist das Vorgehen gegen eine fehlerhafte Ablehnung durch einen Anwalt für das Verwaltungsrecht? Was kann ich gegen eine Ablehnung in den Polizeivollzugsdienst tun?

Zunächst nehmen wir Akteneinsicht und analysieren die Entscheidung des Dienstherrn. Liegen Fehler vor, wenden wir uns zunächst an diesen. Oftmals lässt sich im direkten Gespräch zwischen Behörde und dem Anwalt für Beamtenrecht eine schnelle Einigung erzielen. Wenn nicht, besteht die Möglichkeit, ein gerichtliches Eilverfahren durchzuführen, um noch rechtzeitig zum Ausbildungsbeginn starten zu können.

Die Verwaltungsgerichte sind nicht an die tatsächlichen und rechtlichen Wertungen des Dienstherrn gebunden, sondern haben über die gesundheitliche Eignung von Beamtenbewerbern selbst zu entscheiden. Selbstverständlich wird jeder Schritt mit Ihnen abgestimmt und das beste Vorgehen individuell festgelegt. Durch unsere langjährige Erfahrung können wir Ihnen eine fundierte Einschätzung über Ihre Chancen und Möglichkeiten geben.

Bitte beachten Sie, dass ein gerichtliches Eilverfahren zwingend vor dem Einstellungstermin eingeleitet werden muss.


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