Ablehnung der Aufnahme in den Polizeivollzugsdienst wegen Tätowierungen

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Es ist noch gar nicht so lange her, dass eine Tätowierung im sichtbaren oder teilweise auch nicht sichtbaren Bereich zu einer Ablehnung eines Antrages auf Aufnahme in den Polizeivollzugsdienst geführt haben. Da Tattoos sich in der Gesellschaft immer mehr verbreiten und im Allgemeinen die Anerkennung dieser Körperkunst zugenommen hat, mussten sich auch die Gerichte mit den Ablehnungen wegen vorhandener Tattoos beschäftigen. 

Als Anwalt für Verwaltungsrecht berate ich Sie bei der Ablehnung der Aufnahme in den Polizeivollzugsdienst wegen Tätowierungen! 

Welche Tattoos führen zur Ablehnung?

Die Vorgaben sind in den Bundesländern nicht einheitlich. Übereinstimmend werden jedoch Bewerberinnen und Bewerber abgelehnt, die rechts- oder linksradikale bzw. extremistische, entwürdigende, sexistische bzw. frauenfeindliche, gewaltverherrlichende bzw. menschenverachtende Darstellungen beinhalten.

Neue Regeln der Berliner Polizei im Umgang mit tätowierten Bewerbern

Bisher galt, dass Bewerberinnen und Bewerber, die über in Sommerkleidung sichtbare Tätowierungen verfügen, nicht in den Polizeidienst aufgenommen werden. Nun wird in einer Einzelfallentscheidung überprüft, ob die ggf. bei kurzärmliger Dienstbekleidung im Sommer sichtbaren Tätowierungen mit dem Polizeidienst und den Anforderungen an das Auftreten und die Neutralität ihrer Dienstkräfte in der Öffentlichkeit vereinbar sind. Das klingt schwammig – ist es im Ergebnis auch.

Was sind meine Rechte bei einer Ablehnung meiner Bewerbung bei der Polizei aufgrund einer Tätowierung?

Trotz der gelockerten Regelungen der Polizei im Umgang mit Tätowierungen, kommt es zu Ablehnung von ansonsten geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern. Diese Ablehnung stellt einen Eingriff in das Recht Art. 33 Absatz 2 GG, wonach jeder Deutsche nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte hat. Daher unterliegt die Ablehnung strengen rechtlichen Vorgaben, deren Verletzung wir als auf das Beamtenrecht spezialisierte Anwälte schnell erkennen.

Was kann ich gegen eine Ablehnung bei der Polizei wegen meines Tattoos tun?

Die Einschätzung, ob eine Tätowierung den notwendigen Eindruck der Polizei von Neutralität wahrt, ist gerichtlich überprüfbar. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung im Beamtenrecht können wir Ihnen eine gute Einschätzung geben, ob sich ein Vorgehen gegen die Ablehnung lohnt. In Absprache mit unseren Mandanten entscheiden wir dann über das weitere Verfahren.

Häufig kann im direkten Gespräch zwischen Behörde und dem Anwalt für Beamtenrecht eine schnelle Einigung erzielt werden. Wenn nicht, besteht die Möglichkeit, ein gerichtliches Eilverfahren durchzuführen, um noch rechtzeitig zum Ausbildungsbeginn starten zu können. Das Eilverfahren muss aber zwingend vor dem Einstellungsbeginn eingeleitet werden. Holen Sie sich daher unmittelbar nach Erhalt der Ablehnung anwaltlichen Rat ein.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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