Abmahnung LHR Rechtsanwälte und Time Gate GmbH wegen Verletzung der Marke „SAM“
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Aktuell erreichen uns wieder markenrechtliche Abmahnung der Rechtsanwälte LHR in Bezug auf die angebliche Verletzung der Marke „SAM“. Markeninhaber ist die Time Gate GmbH.
Wir vertreten viele Mandanten, die eine entsprechende Abmahnung erhalten haben. Wir kennen den Gegner und das Vorgehen und können betroffenen Händlern daher eine kostenlose Ersteinschätzung der Abmahnung durch einen Anwalt für Markenrecht anbieten. Übersenden Sie uns hierzu einfach die Abmahnung via E-Mail an die info@wd-recht.de mit Ihrer Telefonnummer. Wir melden uns dann umgehend bei Ihnen. So können auch die meist knappen Fristen sicher gewahrt werden.
Was ist der Vorwurf der Time Gate GmbH und der LHR Rechtsanwälte?
Gegenstand der Abmahnung ist der Vorwurf, dass die Nutzung des Zeichens „SAM“ durch den Abgemahnten die Marke verletzt. Häufig problematisch ist in diesem Zusammenhang, dass die Betroffenen die Marke nur als sogenannte Modellbezeichnung verwendet haben. Wir haben hierüber bereits mehrfach berichtet:
In diesem Fällen liegt aus unserer Sicht häufig keine Markenrechtsverletzung vor. Die Frage, ob es sich nur um eine Modellbezeichnung handelt, sollten aber immer durch einen Spezialisten für Markenrecht geprüft werden. Eine allgemeingültige Antwort kann aufgrund der Relevanz der konkreten Umstände und der erforderlichen Gesamtbetrachtung nicht gegeben werden. Nutzen Sie diesbezüglich gerne unsere kostenlose Ersteinschätzung.
Die LHR Rechtsanwälte fordern im Namen der Time Gate GmbH die Abgabe einer Unterlassungserklärung, Auskunft, Schadenersatz sowie die Erstattung von Rechtsanwaltskosten aus einem Gegenstandswert von 75.000 €.
Wie sollte man auf die Abmahnung der Time Gate GmbH reagieren?
Wir vertreten seit einigen Jahren sehr viele Mandanten in Bezug auf Abmahnungen der Time Gate GmbH.
Von besondere Bedeutung ist dabei die Unterlassungserklärung. Diese sollte niemals ungeprüft unterzeichnet werden. Häufig wird die Reichweite der Erklärung unterschätzt. Nur wer den Begriff „kerngleiche Verstöße“ und die Risiken in Bezug auf Beseitigungsansprüche und die Rechtsprechung hierzu kennt, könnte darüber nachdenken, eine Unterlassungserklärung ohne fachanwaltliche Hilfe zu unterzeichnen.
Eine vorschnelle Abgabe kann andernfalls zu erheblichen Haftungsrisiken und hohen Vertragsstrafen führen. Unsere Expertentipps lauten daher:
- Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten,
- keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite, keine Zahlung,
- Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen,
- Fachanwalt kontaktieren.
Kostenlose Erstberatung durch Fachanwälte Dr. Wallscheid & Drouven
Für eine kostenlose Ersteinschätzung können Sie uns gerne telefonisch kontaktieren. Alternativ können Sie uns auch die Abmahnung per Mail an info@wd-recht.de zusenden und eine Rufnummer hinterlassen. Wir melden uns dann gerne zu einer kostenlosen Ersteinschätzung zurück.
Weitere nützliche Tipps finden Sie unter: https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/abmahnung-markenrecht-10-punkte-die-sie-kennen-sollten/
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