Abmahnung von der Harley-Davidson H-D USA LLC und Cohausz & Florack erhalten?

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Erneut erreichte uns eine markenrechtliche Abmahnung von der H-DU S.A. LLC (Harley Davidson) und der Patent- und Rechtsanwälte Cohausz & Florack . Gegenstand dieser Abmahnung ist wieder eine angebliche Verletzung der Marke „Harley-Davidson“. Die Rechtsanwälte Cohausz & Florack weisen darauf hin, dass die H-D USA LLC Inhaberin einer Vielzahl von registrierten Marken u. a. auch für den Schutzbereich Deutschland sei.

Wir haben bereits über diese Abmahnungen berichtet:

http://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/abmahnung-von-harley-davidson-h-d-usa-llc/

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-von-harley-davidson-h-d-usa-llc_081074.html

In der uns erneut vorliegenden Abmahnung der H-DU.S.A LLC (Harley Davidson) wird der Abgemahnte aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Die Kostenerstattung, welche regelmäßig auf die Abmahnung folgt, ist noch nicht angeführt. Die Geltendmachung weitergehende Rechte behalten sich die Rechtsanwälte Cohausz & Florack aber ausdrücklich vor.

Abmahnung wegen Markenverletzung erhalten – was ist zu tun?

Ein Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz sollte zunächst prüfen, ob die behaupteten Verstöße tatsächlich begangen wurden. Nicht immer sind derartige Abmahnungen berechtigt. Nicht jede Nennung einer Marke stellt automatisch eine Markenverletzung dar. Eine beschreibende Benutzung ist im notwendigen Rahmen zulässig.

Betroffen Unternehmen sollten insbesondere die Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung unterschreiben. Wir halten die Unterlassungserklärung, welche die Einrede des Fortsetzungszusammenhangs ausschließt, für zu weitgehend. Hier kann ein erhebliches Haftungsrisiko entstehen.

Wir kennen die Gegner und raten dem Empfänger einer markenrechtlichen Abmahnung, folgende Grundregeln zu beachten:

  • Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten
  • keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite
  • Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen
  • Fachanwalt kontaktieren – Wer ist der richtige Fachanwalt für Ihre Abmahnung? -finden Sie die notwendigen Infos hier

Unsere Leistung im Markenrecht:

Haben Sie oder Ihr Unternehmen eine Abmahnung, eine Klage, eine einstweilige Verfügung oder einen Mahnbescheid erhalten, stehen Ihnen die Anwälte von Dr. Wallscheid & Drouven bundesweit zur Verfügung. Unsere Anwälte verfügen über Erfahrung aus vielen tausend Abmahnverfahren aus den Bereichen des Markenrechts, Urheberrechts sowie Wettbewerbsrechts. Ihr Vorteil ist unsere Spezialisierung:

  • erfahrene Fachanwälte beraten Sie bundesweit
  • durchgehend persönliche Ansprechpartner
  • Kostentransparenz von Anfang an durch Vereinbarung eines Pauschalhonorars
  • unkomplizierte und schnelle Kommunikation, auf Wunsch via E-Mail

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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