Abmahnung von Kanzlei.biz – Hild & Kollegen

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Die Anwaltskanzlei Hild & Kollegen aus Augsburg ist im Wesentlichen auf die Gebiete Internetrecht/IT-Recht, Gewerblicher Rechtsschutz und Markenrecht spezialisiert.

Hierzu gehört auch, dass die Kanzlei Abmahnungen gegen Webseiten- bzw. Webshopbetreiber ausspricht. Es kann dabei um Urheberrecht (eine Fotonutzung wird abgemahnt), um Markenrecht (die Nutzung einer Marke wird abgemahnt) aber auch um Wettbewerbsrecht (fehlerhafte Preisangaben, kritische AGB-Klauseln, falsche Widerrufsbelehrung, etc. wird abgemahnt) gehen.

Da die Fristen – wie bei Abmahnungen oft üblich – mitunter knapp sind, sollte schnell gehandelt werden, um die Abmahnung zu prüfen. Es ist davon abzuraten, die oftmals beigefügte Unterlassungserklärung ohne Weiteres zu unterschreiben, da hier oftmals auch Erklärungen hinsichtlich der Abmahnkosten enthalten sind. Dies muss aber nicht in eine Unterlassungserklärung aufgenommen werden.

Ein schnelles Handeln ist insbesondere bei gewerblichen Portalen (bspw. Webshops) wichtig, da die Webseite nicht einfach so offline genommen werden kann, um den Vorwurf in Ruhe zu prüfen.

Folgende Vorgehensweisen haben sich bei den verschiedenen Abmahngründen bewährt:

  1. Fotoabmahnungen: Erstellen Sie Screenshots des abgemahnten Fotos auf Ihrer Webseite. Anschließend sollte bis zur finalen Klärung das Foto aus der Webseite entfernt werden und zugleich auch komplett vom      Server/Webspace gelöscht werden.
  2. Markenabmahnung: Es sollte auch hier Nachweise/Screenshots der behaupteten Rechtsverletzung gesichert werden. Sodann ist zu prüfen, ob die Marke, mit der abgemahnt wird, tatsächlich beim Markenamt registriert ist. Ist die Markenverletzung im Rahmen eines Produktes erfolgt, sollte der Händler/Lieferant kontaktiert werden.
  3. Wettbewerbsabmahnung: Hier kommt es auf den konkreten Verstoß an. AGB oder Widerrufsbelehrungen sollten auf eine Änderung vorbereitet werden, wenn dies der Hintergrund der Abmahnung ist. Geht es um eine Werbeaussage, sollte der Text bis zur finalen Klärung geändert werden.

Ich vertrete Ihre Interessen bundesweit, wenn Sie eine Abmahnung der Kanzlei Hild & Kollegen erhalten haben. Schicken Sie mir unverbindlich die Abmahnung per E-Mail und ich gebe Ihnen hierzu eine kurze Einschätzung und kläre Sie über die etwaigen Kosten auf.



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