AGB: Das gehört hinein und wann sie unwirksam sind
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Ob bei Privatkäufen oder Verträgen im geschäftlichen Kontext: AGB sind ein wichtiger Bestandteil vieler Verträge. Umso wichtiger ist es, zu wissen, welchen Inhalt AGB haben sollen, welche Klauseln als vertragswidrig gelten und warum allgemeine Geschäftsbedingungen sinnvoll sind. Rechtsanwältin Sabine Schenk und Rechtsanwalt Arne Fleßer klären auf.
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AGB: Definition und gesetzliche Regelung
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags stellt, vgl. § 305 Abs. 1 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). AGB sind also von einer Vertragspartei einseitig vorgegebene Regelungen, die für mehrere Verträge verwendet werden. Sie sind Bestandteil des jeweiligen Vertrags. Die gesetzlichen Regelungen finden sich in den §§ 305 bis 310 BGB.
AGB müssen nicht als solche benannt sein. Nutzungsbedingungen oder allgemeine Vertragsbedingungen stellen ebenfalls übliche Bezeichnungen für AGB dar. Landläufig sind AGB auch bekannt als das „Kleingedruckte“. Von AGB zu unterscheiden sind individuelle Vertragsklauseln. Dabei handelt es sich um zwischen den Vertragsparteien im Einzelfall ausgehandelte Vertragsregelungen, die somit nicht einseitig von einer Vertragspartei vorgegeben werden. Individuelle Vertragsklauseln haben gemäß § 305b BGB Vorrang vor AGB.
AGB werden in der Regel von Rechtsanwält*innen für den konkreten Lebenssachverhalt und die Vertragskonstellation erstellt. In einfachen Konstellationen besteht die Möglichkeit der Nutzung von AGB-Generatoren. Diese erstellen kostengünstig standardisierte AGB. Bei komplexen Konstellationen empfiehlt sich dringend die Beauftragung von Rechtsanwält*innen, um dem Lebenssachverhalt gerecht zu werden und rechtssichere AGB zu erhalten. AGB sind urheberrechtlich geschützte Textwerke, die nicht ohne Erlaubnis des Autors verwendet werden dürfen. Die Übernahme von fremden AGB – ohne Erlaubnis – ist daher nicht zulässig.
Sind AGB Pflicht?
Es besteht keine AGB-Pflicht. Weder bei Verträgen zwischen Unternehmen und Verbrauchern (B2C) noch bei Verträgen zwischen Unternehmen (B2B) besteht eine generelle Pflicht zur Nutzung von AGB. AGB dienen vielmehr der Vereinfachung und Beschleunigung von Verträgen und deren Abschlüssen, da nicht für jeden Vertrag die Vertragsregelungen einzeln ausgehandelt werden müssen. Im Bereich von Websites und Onlineshops empfiehlt sich jedoch dringend die Nutzung von AGB, um Informationspflichten gegenüber Verbrauchern (z. B. Widerrufsbelehrungen) zu erfüllen.
AGB: Einbeziehung in den Vertrag
§ 310 BGB regelt den Anwendungsbereich der Regelungen zu den AGB (§§ 305 bis 310 BGB). Bei Verträgen auf dem Gebiet des Erb-, Familien- und Gesellschaftsrechts sowie bei Tarifverträgen, Betriebs- und Dienstvereinbarungen finden die Regelungen zu den AGB von vornherein keine Anwendung. Bei Arbeitsverträgen sind die arbeitsrechtlichen Besonderheiten zu berücksichtigen. Im Rahmen der AGB-Prüfung gelten zudem abgestufte Kontrollmaßstäbe. Bei der Verwendung von AGB gegenüber Verbrauchern gelten strengere Kontrollmaßstäbe als bei der Verwendung gegenüber Unternehmen.
AGB werden nur Vertragsinhalt, wenn sie wirksam in den konkreten Vertrag einbezogen wurden. Dazu muss der Verwender der AGB grundsätzlich gemäß § 305 Abs. 2 BGB die andere Vertragspartei ausreichend auf die AGB hinweisen und der anderen Vertragspartei die Möglichkeit der Kenntnisnahme einräumen. Die andere Vertragspartei muss sich zudem mit der Geltung der AGB einverstanden erklären. Gemäß § 305a BGB wird die Einbeziehung in besonderen Konstellationen (z. B. bei genehmigten Verkehrstarifen und Beförderungsbedingungen im Linienverkehr) erleichtert, indem die Hinweispflicht und die Möglichkeit zur Kenntnisnahme vereinfacht werden. Ein Einverständnis der anderen Vertragspartei ist weiterhin erforderlich. Überraschende oder mehrdeutige Klauseln werden gemäß § 305c BGB nicht Vertragsbestandteil.
Eine Besonderheit stellen kollidierende AGB dar. So wird die Konstellation genannt, wenn zwei Unternehmen einen Vertrag schließen wollen und jeweils die Geltung ihrer eigenen AGB vereinbaren. Es gelten dann die als Letztes genannten AGB, sofern der Vertrag widerspruchslos durchgeführt wird. Wird von der Gegenseite hingegen widersprochen, dann werden beide AGB nicht Vertragsbestandteil. Die Durchführung des Vertrags richtet sich dann nach den gesetzlichen Vorschriften (Vgl. § 306 BGB).
Grundsätzlich gelten die AGB in der Form, die bei Vertragsschluss galt. Eine nachträgliche Änderung der AGB ist in der Regel nur mit Zustimmung der anderen Vertragspartei mit Wirkung für die Zukunft möglich.
Sollten AGB oder Teile davon nicht wirksam einbezogen worden sein, dann ist nicht der Vertrag als Ganzes unwirksam. Vielmehr ist die Rechtsfolge gemäß § 306 BGB, dass die gesetzlichen Regelungen an die Stelle der AGB-Regelungen treten.
Welche Inhalte müssen AGB haben?
AGB-Inhalte hängen individuell davon ab, was Unternehmer/Händler/Hersteller verbindlich regeln möchten. Das können z. B. Reparatur-, Garantie- oder Rücknahmebedingungen sein, aber auch Liefertermine und Bezahlmöglichkeiten. Das Unternehmen kann vieles zu seinem Vorteil regeln, allerdings haben die Gesetzgebung und die Rechtsprechung, vor allem im Bereich B2C Grenzen gezogen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen sind für nahezu alle Branchen und Rechtsbereiche möglich. Seit dem 01. Januar 2022 gilt das neue „AGB-Recht“, das vor allem die Anpassung an die zunehmende Digitalisierung und mehr Verbraucherschutz zum Ziel hat. Eine weitere wichtige Änderung tritt am 28. Mai 2022 in Kraft.
Neues „AGB-Recht“ 2022: Sind Ihre AGB jetzt noch rechtssicher?
Es ist rechtlich erforderlich, dass Unternehmen Verträge und AGB im Bereich B2B (Lieferanten-, Vertriebs-, Dropshippingverträge etc.) sowie B2C und Informationspflichten gegenüber den Kunden (Verbrauchern) anpassen, um weiterhin zulässige AGB zu haben.
Wann sollte man als Unternehmen AGB vom Anwalt überprüfen, gestalten oder aktualisieren lassen?
Nachdem sich Gesetze und Rechtsprechung ändern, ist eine regelmäßige Aktualisierung erforderlich. Wegen der jetzigen großen „AGB-Reform“ ist eine Neugestaltung der AGB in der Regel zu empfehlen.
Es ist zu empfehlen, „maßgeschneiderte“ AGB bei spezialisierten Anwälten gestalten zu lassen. Spezialisierte Anwälte gestalten die allgemeinen Geschäftsbedingungen, natürlich im Rahmen zulässiger AGB, individuell zugunsten des Auftraggebers. AGB-Muster und Generatoren sind dagegen für eine Vielzahl von Produkten gedacht. AGB-Muster (z. B. von Verbänden) oder AGB, die aus Generatoren stammen, müssen nicht unpassend oder veraltet sein, die Gefahr besteht allerdings. Kopieren Sie aufgrund des Urheberrechts niemals AGB ohne vorheriges Einverständnis.
AGB: Unwirksame Klauseln und ihre Folgen
Es sind eine Reihe gesetzlicher Regelungen hinsichtlich unwirksamer Klausen in den AGB zu beachten. Dies sind z. B. die inhaltliche Kontrolle nach den §§ 307 bis 309 BGB. Danach sind unwirksame Klauseln gegenüber Verbrauchern z. B., dass der Kaufpreis nach Widerruf nur per Gutschrift erstattet wird, unverbindliche Lieferfristen oder pauschale Mahngebühren. Gemäß der §§ 308 und 309 BGB gibt es eine Reihe von Klauselverboten für Verbraucherverträge. So wären gegenüber Verbrauchern beispielsweise unwirksame Klauseln: „Angaben über Farbe, Maße usw. sind unverbindlich.“. Die Generalklausel gemäß § 307 BGB regelt die unangemessene Benachteiligung von Verbrauchern.
Was passiert bei unwirksamen AGB?
Wenn AGB unwirksame Klauseln enthalten, bestimmt sich die Rechtsfolge nach § 306 BGB. Danach bleibt der Vertrag ohne die betroffenen Klauseln wirksam. Der „weggefallene“ Inhalt wird ersetzt durch die gesetzlichen Vorschriften. In Härtefällen können auch die gesamten allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein. Wenn in einem Rechtsstreit festgestellt wird, dass eine Klausel unwirksam ist, wird oft durch Auslegung oder Ersatz mit dem Gesetz ermittelt, welche Rechtsfolge gilt. Dies kann sich nachteilig auf das Unternehmen auswirken.
Unwirksame Klauseln als kostspielige Abmahnfalle!
Weil AGB als Marktverhaltensregeln nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb einzustufen sind, dürfen bei rechtswidrigen AGB-Klauseln bzw. unwirksamen Klauseln andere Wettbewerber, Konkurrenten und Verbände das Unternehmen abmahnen. Der Streitwert wird nach gängiger Rechtsprechung oft bei 2.500 bis 3.000 € pro rechtswidriger AGB-Klausel angesetzt. Bei mehreren unwirksamen AGB-Klauseln wird der Streitwert in der Regel addiert, sodass dies für den Unternehmer kostspielig werden kann. Gerade nach der jetzigen Änderung des Gesetzes lauern viele Abmahnfallen wegen unwirksamer Klauseln.
Sind allgemeine Geschäftsbedingungen sinnvoll?
Gute AGB sind für Unternehmen von Vorteil. Im Falle von rechtlichen Auseinandersetzungen mit Kunden können gute AGB das eigene Haftungsrisiko minimieren und die Bezahlung sichern. So haben Unternehmen in der Regel hohe Kostenersparnisse.
Allgemeine Geschäftsbedingungen bieten Einheitlichkeit – so werden automatisierte Vertragsabschlüsse für Unternehmen ermöglicht. Zwar sind allgemeine Geschäftsbedingungen kaum abänderbar und schwer prüfbar für Privatleute, allerdings ist gerade das für Unternehmen auch oft von Vorteil.
Fazit: AGB sind sinnvoll. Tipp für Unternehmer: „Maßgeschneiderte“ AGB von spezialisierten Anwälten erstellen und regelmäßig auf Aktualität überprüfen lassen.
Häufige Fragen und Antworten zu AGB
Dürfen AGB nachträglich geändert werden?
Es kommt darauf an. AGB dürfen für jeden neuen Vertrag ohne Weiteres verändert werden. In einem bestehenden oder laufenden Vertrag ist eine Änderung der AGB einseitig durch eine Vertragspartei nicht erlaubt. Vertragsparteien können sich aber darüber einigen, AGB einvernehmlich abzuändern. Möglich ist – sogar in Verträgen mit Verbrauchern! – eine Änderungsklausel, die eine stillschweigende Änderung gewährt: Weist das Unternehmen rechtzeitig auf eine Änderung der AGB hin und räumt ein Widerspruchsrecht ein, kann ein Stillschweigen auch als Zustimmung zur Änderung der AGB gewertet werden, wenn auch das mitgeteilt wurde. Klauseln, die keine gegenständliche Beschränkung haben, also pauschale Änderungen erlauben sollen, sind allerdings grundsätzlich unwirksam.
Ist es ratsam, AGB-Generatoren zu verwenden?
AGB-Generatoren erleichtern die Erstellung der AGB und können durchaus sinnvoll sein. Generatoren müssen dabei aber genau auf die angebotenen Leistungen abgestimmt sein. Dies gilt beispielsweise für Onlineshops und Standardvermietungen. Handelt es sich stattdessen um ein individuelles Angebot, sollten auch die AGB individuell angepasst werden. Ratsam ist es, dabei einen Anwalt zurate zu ziehen und auch auf AGB-Muster aus dem Internet zu verzichten.
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Rechtstipps zu "AGB" | Seite 75
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02.11.2016 Rechtsanwalt Knud J. Steffan„… ) den fertig formulierten Gesellschaftsvertrag ähnlich wie bei AGB und Formularverträgen hinnehmen muss, mit der Folge, dass der Vertrag einer gerichtlichen Inhaltskontrolle unterzogen werden darf …“ Weiterlesen
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01.11.2016 Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller„… -nach-flugausfall.de/ zum Thema und bietet einen Service für 139 Euro pro Schadensersatzanmeldung an. Juristische Rechtewahrung kommt aktuell insbesondere Ryanair-Kunden zugute, die entsprechend der AGB …“ Weiterlesen
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31.10.2016 Rechtsanwalt Christoph Schüll„… vereinbart werden. Insofern findet bei Ausschlussfristen in Tarifverträgen gerade nicht die sog. AGB-Kontrolle statt. Sie möchten auch zukünftig Ihre Arbeitsverträge rechtssicher gestalten lassen …“ Weiterlesen
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31.10.2016 anwalt.de-Redaktion„… Laufzeit bezahlt werden mussten. AGB trotz Auswahlmöglichkeit Im Grundsatz gilt in Deutschland Vertragsfreiheit. Das bedeutet, wer einen Vertrag über 72 Monate ohne Möglichkeit einer vorzeitigen Kündigung …“ Weiterlesen
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27.10.2016 Rechtsanwälte Zipper & Partner„Textform statt Schriftform bedeutet, dass die Gesetzesänderung im AGB-Recht nunmehr vorsieht, dass aufgrund der Änderung des § 309 Nr. 13 BGB in Formularverträgen keine strengere Form mehr …“ Weiterlesen
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27.10.2016 Rechtsanwalt Markus Jansen„Für geduldete Kontoüberziehungen dürfen die Banken kein pauschales Mindestentgelt erheben. Entsprechende Klauseln in den AGB hat der BGH in zwei Urteilen für unwirksam erklärt (Az.: XI ZR 9/15 und XI …“ Weiterlesen
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26.10.2016 Rechtsanwalt Alexander Hufschmid„… . auf § 9 Abs. 2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen: „Sofern in diesen AGB nicht die Gültigkeit deutschen Rechts vereinbart worden ist, ist für das Auftragsverhältnis maltesisches Recht maßgeblich …“ Weiterlesen
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25.10.2016 anwalt.de-Redaktion„… entsprechend gering. Damit waren Banken naturgemäß unzufrieden und ließen sich etwas einfallen: In ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sahen sie pauschale Entgelte allein dafür vor, dass es innerhalb …“ Weiterlesen
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23.10.2016 Rechtsanwalt Philipp Adam„… die Möglichkeit einräumt die entsprechenden Pay-TV Sender zu entschlüsseln. Nach Ansicht des Senats sei es auch hinsichtlich dem Betrugsvorsatz unbeachtlich, dass der Angeklagte in seinen AGB darauf …“ Weiterlesen
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22.10.2016 Rechtsanwalt Olaf Haußmann„… zu den ohnehin unberechtigten Forderungen (AGB-Klauseln über das Abonnement sind unwirksam, Regeln zur Button-Lösung werden umgangen) unter Umständen sogar (gewerbsmäßiger) Betrug vor. Hinzu kommt …“ Weiterlesen
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21.10.2016 Rechtsanwalt Anton Bernhard Hilbert Mediator (DAA)„… des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (BGBEG). Die Folge ist, dass ab dem 1 Oktober 2016 in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für sämtliche Verträge mit Verbrauchern (!) keine strengere …“ Weiterlesen
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20.10.2016 Rechtsanwalt Martin J. Warm„… des Arbeitnehmers. Dem Charakter nach solche Klauseln stellen sie eine Form von AGB, also allgemeinen Geschäftsbedingungen, dar. Diese können generell von demjenigen, der den Vertrag erstellt, zu dessen Vorteil …“ Weiterlesen
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19.10.2016 Rechtsanwalt Markus Jansen„… den Arbeitsvertrag im Bürgerlichen Gesetzbuch §§ 611-630. Arbeitgeber sollten bei formformulierten Musterverträgen unbedingt darauf achten, dass solche Vertragswerke seit der Schuldrechtsreform einer AGB …“ Weiterlesen
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13.10.2016 Rechtsanwalt Martin Volkmann„Wir empfehlen Arbeitgebern aufgrund einer Änderung des Rechts der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) durch den Gesetzgeber und aufgrund einer geänderten Rechtsprechung, die in Arbeitsverträgen …“ Weiterlesen
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11.10.2016 Rechtsanwalt Jürgen Reetz„… haben den Makler zur Rückzahlung des einbehaltenen Betrages verurteilt. Sie waren der Auffassung, dass die Klausel im Sinne der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) unwirksam ist, da diese den Käufer …“ Weiterlesen
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06.10.2016 LoschelderLeisenberg Rechtsanwälte„… sollte der Betrag auf ein Konto bei der Postbank überwiesen werden, neuerdings wird eine Bankverbindung bei der Deutschen Bank angegeben. Die mit übersendeten AGB sind Stand 07.06.2012, was angesichts …“ Weiterlesen
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04.10.2016 Rechtsanwalt Sebastian F. Hockel„… ) bestimmt, dass die Erklärung unterschrieben sein muss (§ 126 I BGB). Deshalb wurden AGB regelmäßig derart ausgestaltet, dass die Schriftform für die Wirksamkeit von Erklärungen zu wahren ist, so …“ Weiterlesen
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Ab 1. Oktober 2016 kann auch per Mail, Fax und SMS gekündigt werden – Unterschrift nicht mehr nötig!28.06.2017 Rechtsanwältin & Fachanwältin Phoebe Fleur Herp„… Geschäftsbedingungen (AGB) von Verträgen nicht mehr verlangt werden darf. Das bedeutet, dass nun Kündigungen und auch andere Erklärungen im Rahmen von Verträgen nicht mehr eigenhändig unterschrieben und per …“ Weiterlesen
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04.10.2016 Christian Günther, anwalt.de-Redaktion„… nicht genommenen Urlaubs infrage. Ein Arbeitnehmer, der entsprechende Ansprüche nach Ablauf der Abschlussfrist einfordert, geht regelmäßig leer aus. Auch Arbeitsverträge enthalten AGB Solche Klauseln …“ Weiterlesen
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02.10.2016 Rechtsanwalt Marc E. Evers„… eine unmittelbare Kommunikation ermöglichen. Richten sich die AGB des Unternehmens an eine breite Allgemeinheit in Deutschland ansässiger Verbraucher, müssen die AGB in deutscher Sprache zugänglich …“ Weiterlesen
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29.09.2016 Rechtsanwalt Torsten Hildebrandt„… versucht er, die Bieter dazu zu bewegen, immer höhere Gebote abzugeben. Obwohl die AGB von Ebay ein solches Vorgehen untersagen, ist davon auszugehen, dass es sich bei Shill Bidding schlichtweg aufgrund …“ Weiterlesen
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29.09.2016 Gabriele Weintz, anwalt.de-Redaktion„… . Zum Besuch dieser Kindergärten wird zwischen dem Träger des Kindergartens und den Eltern ein sogenannter Betreuungsvertrag vereinbart, der oftmals Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) enthält. Ob …“ Weiterlesen
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16.07.2021 Christian Günther, anwalt.de-Redaktion„Ab Oktober lassen sich Vertragspartner mittels AGB nicht mehr so leicht auf eine bestimmte Form festnageln. Gesetzlich Krankenversicherte haben Anspruch auf einen Medikationsplan. Weitere Änderungen …“ Weiterlesen
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28.09.2016 Rechtsanwalt Christian Rothfuß„Durch eine Änderung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) durch den Gesetzgeber und aufgrund einer geänderten Rechtsprechung empfehlen wir Ihnen, die in Arbeitsverträgen …“ Weiterlesen