Anlageberatung für Privatpersonen: So finden Sie seriöse Anbieter
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Inhaltsverzeichnis
- Was ist eine unabhängige Anlageberatung?
- Was ist ein Honorar-Finanzanlagenberater?
- Wer darf eine Anlageberatung durchführen?
- Was ist die sogenannte Geeignetheitserklärung?
- Gibt es auch eine Anlageberatung der Verbraucherzentrale?
- Gibt es einen Unterschied zwischen Anlageberatern und Anlagevermittlern?
Experten-Autor dieses Themas
Wahrscheinlich sind die meisten von Ihnen genau wie auch ich Kunde irgendeiner Bank oder Sparkasse. Und wahrscheinlich wurden auch schon viele von Ihnen vom Bankberater Ihres Vertrauens in der Filiale oder am Telefon angesprochen, sich doch dringend einmal über verschiedene Anlagemöglichkeiten beraten zu lassen. Gerade in einer Zeit wie dieser, in der wir eine enorm hohe Inflation verzeichnen, klingt Steuern sparen und Vermögensaufbau durchaus reizvoll.
Dass Finanzberater mit so einem Verkaufsgespräch auch Geld verdienen möchten, ist durchaus legitim. Das Problem dabei ist jedoch, dass viele Banken diese Gespräche von ihren Beratern auf Provisionsbasis durchführen lassen. Das bedeutet für den Kunden in einigen Fällen, dass bei dieser Beratung beziehungsweise dem Verkaufsgespräch nicht der Kunde mit seinen individuellen Bedürfnissen und seinem eigenen Risikoprofil, sondern das oft zu teure Finanzprodukt mit der höchsten Provision im Vordergrund steht und empfohlen wird.
Selbstverständlich agieren nicht alle Bankberater so. Jedoch sollte jedem Kunden klar sein, dass Banken und Sparkassen Zielvorgaben im Verkauf haben und gern eigene Produkte wie diverse Versicherungen in Verbindung mit anderen Finanzprodukten zusammen verkaufen möchten. Deshalb ist es ratsam, mehrere Gespräche zu führen und gut vorbereitet in ein Anlagegespräch zu gehen. Sie sollten genau wissen, welches Ziel Sie mit Ihrem Produkt verfolgen, wie hoch die Renditen sind, wie die Kündigungsfristen und Laufzeiten des jeweiligen Finanzproduktes gestaltet sind und welche Gebühren und laufenden Kosten es mit sich bringt. Eine Alternative zu einer Beratung durch Ihr Geldinstitut stellen unabhängige Anlageberatungen dar.
Was ist eine unabhängige Anlageberatung?
Anders als bei einer provisionsbasierten Anlageberatung, bei der der Berater beziehungsweise Verkäufer sein Geld ganz klar abhängig vom verkauften Produkt erhält, gibt es auch unabhängige Anlageberatungen. Dabei wird dem Kunden nach der Beratung diese Dienstleistung in Form eines Beratungshonorars in Rechnung gestellt. Das ungute Bauchgefühl des Verbrauchers, dass der Berater vor allem möglichst teure Finanzprodukte empfehlen möchte, um so eine möglichst hohe Provision zu erzielen, rückt dadurch erst einmal in den Hintergrund.
Unabhängige Finanzanlagenberater sind weder an bestimmte Anbieter noch an bestimmte Produkte gebunden. Doch wie unabhängig sind Finanzberater, Versicherungsfachleute und Anlageberater wirklich? Gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) können nur Honorar-Anlageberater unabhängig arbeiten. Zur Bezeichnung „Unabhängige Honorar-Anlageberatung“ ist in § 94 dazu unter anderem ganz klar Folgendes geregelt:
(1) Die Bezeichnungen „Unabhängiger Honorar-Anlageberater“, „Unabhängige Honorar-Anlageberaterin“, „Unabhängige Honorar-Anlageberatung“ oder „Unabhängiger Honoraranlageberater“, „Unabhängige Honoraranlageberaterin“, „Unabhängige Honoraranlageberatung“ auch in abweichender Schreibweise oder eine Bezeichnung, in der diese Wörter enthalten sind, dürfen, soweit durch Gesetz nichts anderes bestimmt ist, in der Firma, als Zusatz zur Firma, zur Bezeichnung des Geschäftszwecks oder zu Werbezwecken nur Wertpapierdienstleistungsunternehmen führen, die im Register Unabhängiger Anlageberater nach § 93 eingetragen sind.
(2) Absatz 1 gilt nicht für Unternehmen, die die dort genannten Bezeichnungen in einem Zusammenhang führen, der den Anschein ausschließt, dass sie Wertpapierdienstleistungen erbringen. Wertpapierdienstleistungsunternehmen mit Sitz im Ausland dürfen bei ihrer Tätigkeit im Inland die in Absatz 1 genannten Bezeichnungen in der Firma, als Zusatz zur Firma, zur Bezeichnung des Geschäftszwecks oder zu Werbezwecken führen, wenn sie zur Führung dieser Bezeichnung in ihrem Sitzstaat berechtigt sind und sie die Bezeichnung um einen auf ihren Sitzstaat hinweisenden Zusatz ergänzen.
(3) Die Bundesanstalt entscheidet in Zweifelsfällen, ob ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen zur Führung der in Absatz 1 genannten Bezeichnungen befugt ist. Sie hat ihre Entscheidungen dem Registergericht mitzuteilen.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) führt das „Register unabhängiger Honorar-Anlageberater“. Dieses ist öffentlich einsehbar und wird ständig aktualisiert. Derzeit dürfen sich gemäß diesem Register deutschlandweit 18 Unternehmen mit der Bezeichnung „unabhängig“ sowohl in der Berufsbezeichnung als auch nach außen darstellen. Gewerbliche Honorar-Finanzanlagenberater nach § 34h GewO (Gewerbeordnung) sind in diesem Register nicht eingetragen; für diese Gruppe wird ein eigenes Register bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) geführt.
Die eingangs erwähnten Berater von Banken und Sparkassen beispielsweise dürfen den Begriff „unabhängig“ ebenfalls nicht verwenden. Wer mit der Bezeichnung „unabhängig“ wirbt, obwohl er nicht im vorgenannten speziellen Register der BaFin verzeichnet ist, verstößt gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.
Was ist ein Honorar-Finanzanlagenberater?
Seit 2013 gibt es das sogenannte Honoraranlageberatungsgesetz, um den Kunden mehr Transparenz zu bieten. Zum 01.08.2014 folgte die Einführung eines neuen Berufsbildes in die GewO (Gewerbeordnung): das des Honorar-Finanzanlagenberaters. Die Anforderungen an dieses Berufsbild wurden in § 34h verankert. Der wohl relevanteste Aspekt dabei ist, dass ein zugelassener und im Honorar-Anlageberaterregister eingetragener Honorar-Finanzanlagenberater ausschließlich das Honorar des Kunden empfangen darf. Die Annahme anderer Zuwendungen – wie beispielsweise Provisionen – sind ihm ausdrücklich untersagt, es sei denn, er leitet diese direkt an den Kunden weiter. Außerdem ist das Berufsbild erlaubnisbedürftig. § 34h GewO sagt dazu:
(1) […] Die Erlaubnis kann inhaltlich beschränkt oder mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutz der Allgemeinheit oder der Anleger erforderlich ist; unter denselben Voraussetzungen sind auch die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen zulässig.
(2) […] Sie müssen ihrer Empfehlung eine hinreichende Anzahl von auf dem Markt angebotenen Finanzanlagen zu Grunde legen, […] die nach Art und Anbieter oder Emittenten hinreichend gestreut und nicht beschränkt sind auf Anbieter oder Emittenten, die in einer engen Verbindung zu ihnen stehen oder zu denen in sonstiger Weise wirtschaftliche Verflechtungen bestehen.
Wer darf eine Anlageberatung durchführen?
Finanzdienstleister gibt es auf dem Markt eine ganze Menge. Dazu zählen neben Banken und Sparkassen beispielsweise auch Versicherungen, Vermögensverwaltungen oder Kapitalanlagegesellschaften.
Neben Sachkunde, Zuverlässigkeit und persönlicher Eignung besagt hier das Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz (KWG), § 32), dass derjenige, der Finanzdienstleistungen erbringen will, eine schriftliche Erlaubnis der Aufsichtsbehörde benötigt. Interessant: Ein Anlageberatungsvertrag bedarf nicht zwingend der Schriftform, er kann auch stillschweigend geschlossen werden.
Was ist die sogenannte Geeignetheitserklärung?
Gemäß § 18 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) und § 64 Abs. 4 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) müssen Banken und Finanzdienstleister ihren Kunden seit 2018 aufgrund der zweiten europäischen Finanzmarktrichtlinie und des zweiten Finanzmarktnovellierungsgesetzes im Anschluss an ein Finanzberatungsgespräch eine sogenannte Geeignetheitserklärung schriftlich aushändigen. In dieser Erklärung muss aufgeführt sein, warum gerade das empfohlene Finanzprodukt für den Kunden geeignet ist und warum es zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Kunden passt.
Bei einer telefonischen Anlageberatung ist die Geeignetheitserklärung in Form der Aufzeichnung des telefonischen Beratungsgesprächs erforderlich und muss dem Kunden im Anschluss an das Gespräch unverzüglich zur Verfügung gestellt werden. Stimmt der Kunde einer solchen Aufzeichnung nicht zu oder wird er über diese nicht belehrt, darf keine Anlageberatung stattfinden.
Gibt es auch eine Anlageberatung der Verbraucherzentrale?
Ja, die gibt es tatsächlich. Neben der provisions- und honorargestützten Anlageberatung gibt es auch Finanzberater bei den Verbraucherzentralen.
Diese Beratung ist kostenpflichtig. Übliche Stundensätze sind ca. 70 bis 80 €. Da Verbraucherschützer – schon aus beruflichen Gründen – ganz besonders objektiv im Sinne des Verbrauchers handeln, ist eine Anlageberatung hier also eine sehr gute Alternative zu den beiden vorgenannten Formen der Anlageberatung.
Gibt es einen Unterschied zwischen Anlageberatern und Anlagevermittlern?
Neben einigen Gemeinsamkeiten wie der Pflicht zur Eintragung in das Vermittlerregister nach § 11a GewO und der Verankerung im Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) gibt es auch Unterschiede. Kapitalanlagerechtlich benötigen Honoraranlageberater oder Anlageberater und Anlagevermittler jeweils unterschiedliche Erlaubnisse. Man kann aber sagen, dass ein Anlagevermittler ein vielfach geringeres Risiko trägt als ein Anlageberater.
Kurzum: Anlagevermittlung ist die reine Vermittlung eines Finanzgeschäfts. Der Vermittler bringt den Anlageinteressenten und den Anlageberater zusammen. Meist erhält er dafür eine Provision. Anlagevermittler benötigen laut § 34f GewO eine Erlaubnis für diese Tätigkeit. Vermittler, die bei selbstständigen Anlagevermittlern angestellt sind, benötigen diese Erlaubnis aber nicht.
Anlageberater beraten den Kunden, prüfen dessen persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse und empfehlen daraufhin das unter Auswahl verschiedener Produkte für ihn geeignetste. Für Honorar-Anlagenberater gilt § 34h GewO.
Sie merken: Ein genaues Hinschauen lohnt sich. Viel Erfolg!
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Rechtstipps zu "Anlageberatung" | Seite 67
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19.06.2015 CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaft„Berlin/München, 08.06.2015 - Das OLG Saarbrücken hat mit Urteil vom 07.05.2015 einer von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anlegerin Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung i.H.v …“ Weiterlesen
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18.06.2015 Rechtsanwalt Helge Petersen„… In vielen Fällen ist eine Rückabwicklung über den jeweiligen Finanzdienstleister oder die anlageberatende Bank möglich. Insbesondere bei fehlenden Hinweisen auf die Risiken von KGAL SeaClass 4 …“ Weiterlesen
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17.06.2015 Rechtsanwalt Dr. Christoph Sieprath„… die Möglichkeit, auf Schadensersatz zu klagen. In diesem Fall ist der Anlageberater bzw. die Bank verpflichtet, die Beteiligung gegen Rückzahlung des gezeichneten Betrags zurück zu nehmen …“ Weiterlesen
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16.06.2015 Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller„… die Prospektverantwortlichen richten.“ In Betracht kommen außerdem noch Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung. Auch wenn die Unschuldsvermutung gilt: „Die Ereignisse lassen vermuten …“ Weiterlesen
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16.06.2015 Rechtsanwalt Dr. Christoph Sieprath„… , die nicht hinreichend über die Risiken dieser Beteiligung aufgeklärt wurden, haben die Möglichkeit, auf Schadensersatz zu klagen. In diesem Fall ist der Anlageberater bzw. die Bank verpflichtet …“ Weiterlesen
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15.06.2015 Rechtsanwalt Dr. Christoph Sieprath„… Risiken bzw. Renditeaussichten dieser Beteiligung aufgeklärt wurden, haben die Möglichkeit, auf Schadensersatz zu klagen. In diesem Fall ist der Anlageberater bzw. die Bank verpflichtet, die Beteiligung …“ Weiterlesen
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14.06.2015 Rechtsanwalt Dr. Christoph Sieprath„… der prognostizierten Ausschüttungen regelmäßig nicht der Schluss gezogen werden, dass dann die Anlageberatung hinsichtlich der Fondsbeteiligung fehlerhaft gewesen sein muss. Das Ausbleiben …“ Weiterlesen
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13.06.2015 Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller„… -Preller. Denn das Landgericht Frankfurt erkannte, dass die Beteiligung des Anlegers auf die fehlerhafte Anlageberatung durch die Green Planet AG zurückzuführen ist. Im konkreten Fall auf die fehlerhafte …“ Weiterlesen
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13.06.2015 Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll„… rechtmäßig“, sagt Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Eine fehlerhafte Anlageberatung kann die Ansprüche auf Schadensersatz ausgelöst haben. Zu einer anleger …“ Weiterlesen
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12.06.2015 Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller„… auf Schadensersatz können z.B. durch eine fehlerhafte Anlageberatung entstanden sein. Denn in den Beratungsgesprächen hätten die Anleger auch umfassend über die Risiken im Zusammenhang …“ Weiterlesen
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12.06.2015 Rechtsanwalt Klaus Nieding„Das Landgericht Lübeck (Az. 10 O 25/14) hat einen freien Finanzvermittler zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von rund 236.000 Euro wegen fehlerhafter Anlageberatung verurteilt. Im Laufe …“ Weiterlesen
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12.06.2015 Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll„… von Schadensersatzansprüchen kann eine fehlerhafte Anlageberatung sein. Denn wie bereits erwähnt wurden Schiffsfonds in den Beratungsgesprächen häufig sehr positiv dargestellt. Allerdings hätten …“ Weiterlesen
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11.06.2015 Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll„… wegen einer fehlerhaften Anlageberatung. Denn Schiffsfonds wurden in den Beratungsgesprächen häufig als renditestarke und sichere Kapitalanlagen beworben. Tatsächlich erwerben die Anleger …“ Weiterlesen
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11.06.2015 Rechtsanwalt Wolfgang Herfurtner„… eine Stop-Loss-Order in dieser Form nicht zu Absicherungszwecken für Fälle einer plötzlichen Kursverschlechterung anbieten dürfen. Erfahrenen Anlageberatern war bekannt oder hätte bekannt sein müssen …“ Weiterlesen
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10.06.2015 Rechtsanwalt Christian Fiehl„… . Eine anlageberatende Bank kann sich jedenfalls für die Zeit nach 1984 hinsichtlich ihrer Aufklärungspflicht über Rückvergütungen nicht auf einen unvermeidbaren Rechtsirrtum berufen (BGH-Urteil vom 15.07.2014 …“ Weiterlesen
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10.06.2015 Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller„… weit kommt, empfiehlt der Wiesbadener Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller den Anlegern, ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen zu lassen. Diese können durch eine fehlerhafte Anlageberatung entstanden …“ Weiterlesen
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10.06.2015 Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller„… . „Schiffsfonds sind keineswegs die sicheren Kapitalanlagen als die sie oft in den Anlageberatungsgesprächen präsentiert wurden“, so Cäsar-Preller. Aber eben in einer fehlerhaften Anlageberatung liege …“ Weiterlesen
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09.06.2015 Rechtsanwalt Jens Reichow„Geht es um die Anlageberatung von Minderjährigen, so sind besondere Sorgfaltspflichten auf Seiten des Anlageberaters/-vermittlers zu beachten. Die Interessen des Minderjährigen müssen nämlich …“ Weiterlesen
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09.06.2015 Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller„… auf Schadensersatz haben. Grund hierfür könnte eine fehlerhafte Anlageberatung sein“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden. Denn zu einer anleger …“ Weiterlesen
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08.06.2015 Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller„… die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die können z.B. aus einer fehlerhaften Anlageberatung resultieren und hier kommt wieder dima24 ins Spiel“, erklärt Cäsar-Preller. Denn im Zuge …“ Weiterlesen
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08.01.2019 Rechtsanwalt Jens Reichow„Seit den Urteilen des BGH vom 29.04.2014 (Az.: XI ZR 130/13 und XI ZR 477/12) ist höchstrichterlich entschieden, dass der Anlageberater ungefragt über die bei offenen Immobilienfonds bestehende …“ Weiterlesen
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03.06.2015 Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller„… die Risiken hätten die Anleger im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung auch umfassend aufgeklärt werden müssen. Das ist aber häufig nicht geschehen. Cäsar-Preller: „Die Risiken wurden entweder …“ Weiterlesen
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03.06.2015 Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller„… Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden. Schadenersatzansprüche können aus einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sein. Denn …“ Weiterlesen
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03.06.2015 Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte„… . Wer sich als Laie auf seinen fachkompetenten Anlageberater verlässt und nicht selbst über eine spezielle Sachkunde – z. B. durch mehrfach vorangegangene riskante Finanzgeschäfte, einer Ausbildung …“ Weiterlesen