Anschnallpflicht für Hunde: Vorsicht beim Haustier-Transport
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Nur schnell den Hund ins Auto springen lassen und los geht’s? Besonders bei kurzen Fahrten neigen manche Hundehalter dazu, ihre Vierbeiner ohne jegliche Sicherung zu transportieren. Diese Nachlässigkeit kann für Hund und Fahrer schwerwiegende Folgen haben. Neben einer erhöhten Verletzungsgefahr für Mensch und Tier drohen auch rechtliche Konsequenzen. Welche Sicherungsmöglichkeiten sind erlaubt und wie kann man eine Bußgeldstrafe vermeiden?
Anschnallpflicht für Hunde: Welche Vorschriften muss man beachten?
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt Hundehaltern keine direkte Anschnallpflicht für den Transport ihrer Vierbeiner vor. Aber: Tiere werden rechtlich als Ladung betrachtet und diese muss angemessen gesichert werden. So soll gewährleistet werden, dass der Hundetransport weder die Passagiere noch die Verkehrssicherheit und damit insbesondere andere Verkehrsteilnehmer gefährdet.
Die Pflichten des Fahrzeugführers sind zum einen, eine Beeinträchtigung von Sicht und Gehör durch Tiere zu verhindern, und zum anderen, für eine vorschriftsgemäße und verkehrssichere Ladung zu sorgen (§ 23 StVO). Wer ein Fahrzeug belädt, ist zudem verpflichtet, die Ladung so zu sichern, dass sie – selbst bei Vollbremsung und plötzlicher Ausweichbewegung – nicht verrutscht oder umherfällt (§ 22 StVO).
Diese Vorschriften gelten unabhängig von der Strecke oder der Dauer der Autofahrt. Wird ein Hund nicht den Vorgaben entsprechend gesichert, können unterschiedliche Strafen drohen.
Anschnallpflicht und Hund im Auto: Welche Sicherungsarten sind erlaubt?
Für die Auswahl einer geeigneten Sicherungstechnik spielt die Größe des Hundes eine wesentliche Rolle: Während kleine Rassen gesichert auch auf dem Beifahrersitz Platz nehmen dürfen, können größere Hunde höchstens auf der Rückbank oder sogar nur im Kofferraum vorschriftsgemäß transportiert werden. Insofern ist auch das Automodell entscheidend, zum Beispiel, wenn das Fahrzeug keinen ausreichend geräumigen Laderaum hat. Es ist außerdem sinnvoll, den Charakter des Haustiers zu berücksichtigen. So sollte vermieden werden, dass der Hund aufgrund der Transportsicherung panisch oder unruhig wird und möglicherweise den Fahrer beeinträchtigt.
Transportboxen und -körbe sind in vielen Größen erhältlich und können im Kofferraum oder auf dem Autositz befestigt werden, z. B. mit Spanngurten. Für den Tiertransport im Laderaum gibt es außerdem Trenngitter und -netze, die sich hinter dem Sitzbereich anbringen lassen, um diesen vom Kofferraum abzugrenzen. So kann der Hund auch bei starkem Bremseinsatz nicht nach vorn geschleudert werden. Eine häufig verwendete Methode ist das Benutzen von Sicherungsgurten. Diese werden an der Anschnallvorrichtung des Autos angeschlossen. Ihr anderes Ende befestigt man am Geschirr des Hundes. Wichtig ist dabei, den Gurt niemals am Halsband statt am Geschirr zu verwenden. Bei starkem Bremsen könnte der Hund sonst stranguliert werden.
Welche Strafen drohen bei Vernachlässigung der Anschnallpflicht?
Für die unzureichende Sicherung des Haustiers sind abhängig von den Folgen unterschiedlich hohe Bußgelder sowie ein Punkt in Flensburg möglich.
Das Strafmaß wird anhand folgender Faktoren bemessen:
Verstoß | Bußgeld | Punkt |
Tier in Pkw nicht ausreichend gesichert | 35 Euro | |
Tier in Pkw nicht ausreichend gesichert & Gefährdung | 60 Euro | 1 Punkt |
Tier in Pkw nicht ausreichend gesichert & Unfall | 75 Euro | 1 Punkt |
Hund nicht angeschnallt: Versicherungsrechtliche Auswirkungen
Ist das Haustier während eines Unfalls nicht angeschnallt, kann das neben rechtlichen Folgen auch Konsequenzen für den Kaskoversicherungsschutz haben. Die Versicherung kann die vernachlässigte Sicherung der Ladung als grobe Fahrlässigkeit auslegen. Infolgedessen will die Vollkaskoversicherung nicht oder nur teilweise leisten. Schäden Dritter zahlt dagegen die Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie kann vom Versicherten jedoch bei grober Fahrlässigkeit unter Umständen Regress verlangen und ihn so an der Schadensersatzleistung beteiligen. Sollte die Versicherung Leistung für Schäden nach einem Unfall verweigern, ist es wichtig, mithilfe eines erfahrenen Rechtsanwalts zeitnah gegen den Vorwurf vorzugehen, um unnötig hohe Schadensreparaturkosten zu vermeiden. Sparen Sie wertvolle Zeit und suchen Sie auf anwalt.de unkompliziert nach einem Anwalt!
Hunde-Anschnallpflicht und Bußgeldbescheid: So gehen Sie vor!
Wird Ihnen vorgeworfen, Ihren Hund nicht ausreichend gesichert zu haben? Wenn Sie deswegen einen Bußgeldbescheid erhalten haben, sollten Sie unverzüglich Einspruch einlegen und einen Anwalt für Verkehrsrecht einschalten. Das muss innerhalb von zwei Wochen nach der Zustellung an Sie erfolgen. Sonst ist der Einspruch nicht mehr fristgemäß und der Bescheid wird rechtskräftig. Ein weiteres Vorgehen dagegen ist dann wesentlich schwerer. Kommt es zu einer Verhandlung vor dem Amtsgericht, ist spätestens zu diesem Zeitpunkt die Unterstützung eines erfahrenen Anwalts entscheidend. Erfolgsversprechender ist es, von Anfang an mit dessen Hilfe gegen Vorwürfe einer unzureichenden Ladungssicherung vorzugehen. Nutzen Sie jetzt die anwalt.de-Suche, um Ihren passenden Anwalt zu finden!
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Rechtstipps zu "Anschnallpflicht für Hunde" | Seite 3997
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04.01.2011 Rechtsanwalt Dr. Lars Jaeschke LL.M.„Der u. a. für das Grundstücksrecht zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten die ungenehmigte Herstellung und Verwertung …“ Weiterlesen
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03.01.2011 Dr. Wachs Rechtsanwälte„… zu unterlassen, die Datei nicht mehr zu verbreiten, kann der Gegner diesen Unterlassungsanspruch mit sehr hohen Kosten für den Abgemahnten gerichtlich durchsetzen. Darum wird oftmals geraten lieber …“ Weiterlesen
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03.01.2011 Rechtsanwalt Franz-Ludwig Kopinski„Der Fall: Die in der Schweiz lebenden Vermieter wollten ihr Haus verkaufen. Da sie berufstätig sind, bitten sie die Mieter, ihnen nach vorheriger schriftlicher Ankündigung alle 4 Wochen samstags für …“ Weiterlesen
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03.01.2011 Rechtsanwalt Wilhelm Segelken„… des Finanzinstruments, die damit verbundenen Risiken, die Aussichten für die Rückzahlung und Erträge unter verschiedenen Marktbedingungen und die mit der Anlage verbundenen Kosten einschätzen …“ Weiterlesen
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03.01.2011 Rechtsanwalt Hermann Kulzer M.B.A.„… des Geschäftsführers und der leitenden Mitarbeiter. Für Fragen zum Risikomanagement, Insolvenzverschleppung und Sanierung gibt es weitere Beiträge unter www.insoinfo.de.“ Weiterlesen
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