BaFin Warnliste? Prüfen Sie die aktuellen BaFin Warnungen!

  • 16 Minuten Lesezeit
BaFin Warnliste

Womöglich sorgen Sie sich darüber, ob Ihr Finanzdienstleister rechtskonform agiert und möchten die BaFin Warnliste durchschauen. Es könnte sein, dass Sie auf eine unseriöse Trading-Plattform hereingefallen oder an einen betrügerischen Broker geraten sind. Die Warnmeldungen der BaFin könnten Ihnen Klarheit verschaffen.

Doch so einfach ist das nicht. Denn leider ist es so, dass die BaFin keine Warnliste im engeren Sinne führt. Andere Finanzaufsichten tun dies hingegen sehr wohl. Eine echte "BaFin Warnliste" gibt es daher - Stand jetzt - noch nicht. 

Dennoch veröffentlicht die BaFin Warnmeldungen und engagiert sich in der Prävention gegen betrügerische Finanzaktivitäten. Eine Warnung der BaFin nehmen Geldanleger ernst. Die BaFin wiederum ist auf die Hilfe der betroffenen Personen angewiesen, um eine zeitnahe Betrugsmeldung veröffentlichen zu können.

Update vom 05.05.2024: Aus aktuellem Anlass verweise ich auf meinen Artikel veröffentlicht, der meine Erfahrungen mit den unten beschriebenen Fallkonstellationen betrügerischer Finanzdienstleister zusammenfasst. Wenn Sie sich in meinem Erfahrungsbericht wiederfinden, schicken Sie mir gern eine kurze Mail.

Wenn es keine BaFin Warnliste gibt, wie kann ich dann überprüfen, ob ich auf einen Finanzbetrug hereingefallen bin?

Grundsätzlich ist die Website der BaFin für Sie womöglich interessant. Denn immerhin veröffentlicht die BaFin dort Warnmeldungen und in einzelnen Fällen eine Betrugsmeldung. Somit können Sie sich beispielsweise im BaFin Register hier informieren.

Die BaFin teilt auf ihrer Website selbst mit, dass keine Warnliste geführt wird. Allerdings können Verbraucherinnen und Verbraucher die BaFin konsultieren und Auskunft darüber erhalten, ob ein Finanzanbieter überhaupt in Deutschland zugelassen ist. Ferner können die Warnungen der BaFin auch per E-Mail als Newsletter erhalten werden.

Als Alternative zu einer möglichen BaFin Warnliste möchte ich im Folgenden als Rechtsanwalt für Anlagebetrug aus meiner Kanzleipraxis über verschiedene unseriöse und betrügerische Trading-Plattformen und Broker berichten. Ein Eintrag auf meiner hier vorzufindenden schwarzen Liste resultiert aus echten Zuschriften von betroffenen Geldanlegern.

Informieren Sie sich!

Auf meiner Website

anlagebetrug.de

finden geschädigte Geldanleger umfassende Informationen zu betrügerischen Brokern und unseriösen Trading-Plattformen. Darüber hinaus haben Betroffene die Möglichkeit, mir ihren speziellen Einzelfall unverbindlich schildern zu können. 

Ich melde mich dann zeitnah mit einer kostenfreien Ersteinschätzung zurück. Unten stehend berichte ich konkret zu einzelnen, unseriösen Finanzdienstleistern.

  1. BaFin Warnungen zu Ihrem Anbieter?
  2. Fragen Sie einen Anwalt für Anlagebetrug.
  3. Leider gibt es derzeit keine "BaFin Warnliste".
  4. Doch hier finden Sie trotzdem Betrugsmeldungen.

Hochaktuelle "schwarze Liste" statt BaFin Betrugsmeldung abzuwarten!

Die folgenden Webseiten und dahinter liegenden Firmen oder Personen sind äußerst negativ aufgefallen. Teilweise liegt hier echter Betrug vor, in anderen Fällen handelt es sich um "nur höchst unseriöse" Anbieter. Sollten Sie hier Gelder oder Kryptowährungen investiert haben, besteht Grund zur Vorsicht.

Warnliste aus 2024 (aktualisiert):

  1. stamcapitalinvest.ltd: Aktuell warnt die BaFin vor diesem Anbieter öffentlich. Mir war diese Plattform bereits vor Wochen als unseriös bekannt (vgl. hier).
  2. emexep.com: Warnung der BaFin hier einsehbar.
  3. bankkesh.com und paybackltd.com: Beide Plattformen haben es in ein- und dieselbe BaFin Warnung geschafft. Hier nachzulesen.
  4. coin-usdt.host: DeFi-Betrug mit Kryptowährungen wie Bitcoin. 
  5. SubcryptoB (supcryptob.com): In meiner Kanzlei liegt ein heftiger Erfahrungsbericht vor - und zwar im negativen Sinne. 
  6. Bit Limited Company (pc.bit-contract.com): Unseriöse Plattform, zu der eine Schadensmeldung vorliegt. Bisher noch nicht von der BaFin erwähnt.

Weitere Warnmeldungen, auch von BaFin!

  1. SmartFlow (smartflow.work): Üble Eindrücke durch Anleger geschildert. Keine Empfehlung.
  2. pos-mining.co, pos-mining.io und pos-mining.org: Die BaFin schlägt hier Alarm. 
  3. smoothlybi.com: Die Kantonspolizei Zürich führt diesen Anbieter als verdächtig.
  4. Burberryinvest: Die BaFin hat vor diesem Anbieter gewarnt. Das hat nichts mit dem echten Burberry zu tun!
  5. Appex Finance: In meiner Kanzlei wurden negative Erfahrungen wegen eines möglichen Betrug bei Appex Finance (appexfinance.com) geschildert. 
  6. GigaStocks (giga-stocks.com): Unseriöser Anbieter, der am Ende keinerlei Auszahlung gewährt. Unbedingt meiden.

Aufsichtsbehörden warnen: Hier besser nicht einzahlen!

  1. Wealth Rite Crypto Trades (wealthritecryptotrades.ltd): Es wurden üble Eindrücke geschildert. Nicht einzahlen, sonst droht Totalverlust.
  2. Iconic Marketorg (iconicmarketorg.com): Sicher kein seriöser Anbieter. Werden Kundengelder eingesackt?
  3. Smart Meta Trade (smartmetatrader.com): Es liegt eine behördliche Warnmeldung aus England vor. Auszahlung? Womöglich verweigert. Erfahrungen? Eventuell eine einzige Katastrophe.
  4. Asset Management One Germany: BaFin Warnmeldung liegt vor. 
  5. AETO FX (aetofx.com (Zusammenhang mit fx6.xyz)Anscheinend Abzocke vom Feinsten. Übler Erfahrungsbericht eines Investors liegt vor.
  6. aad.liquid-swap.co: Möglicher Betrug mit DeFi und Kryptos. Nicht vertrauenswürdig.

Weitere (auch BaFin) Warnungen!

  1. barcp.com: Die BaFin warnt vor dieser Website. Hier ist die Meldung einzusehen.
  2. buchecoinvestment.com: Seitens der BaFin wurde eine Warnmeldung veröffentlicht. Daher meiden Sie diesen Anbieter besser.
  3. Altmining Trade (altminingtrade.com): Anscheinend Betrug mit Bezug zu vermeintlichem Krypto-Mining. Erfahrungsbericht liegt vor und es sieht düster aus.
  4. Shiba Markets (shibamarkets.com): Keine Empfehlung. Jemand wurde abgeluchst und hat sich deswegen in meiner Kanzlei gemeldet.
  5. youtrade-ecsa.com: Warnmeldung aus der Schweiz. Dubiose Aktivitäten und möglicher Identitätsdiebstahl.

Noch mehr unseriöse Finanzdienstleister auf einen Blick!

  1. rigsave-trade.com und rigsave-trades.com: Warnmeldung der BaFin hier einsehbar. Anbieter unbedingt meiden.
  2. Sharzin Bank (shznbank.com): Die BaFin hat eine Meldung veröffentlicht.
  3. smartswiftfx.com: Schlechte Erfahrungen berichtet, bisher noch keine BaFin Warnmeldung ersichtlich.
  4. QTUM (worldqtum.com): Besser nicht ausprobieren, ob die Auszahlung kommt. Denn ein Anleger hat bereits katastrophale Erfahrungen machen müssen.
  5. Crypto Trading Growth (Cryptotradinggrowth.com): BaFin hat eine Warnmeldung veröffentlicht (Link). Womöglich Abzocke mit Kryptowährungen. 

Weitere Warnmeldungen!

  1. Consor Trade bzw. ConsorTrade: Die BaFin ermittelt gegen diesen Anbieter (siehe hier). 
  2. btcexap.site: Warnung durch die schweizerische Kantonspolizei Zürich.
  3. Geckovip (geckovip.com): Unseriöser Anbieter, der mit Kryptowährungen abzockt. 
  4. Success Pluss (successpluss.com)Ermittlungen seitens der BaFin laufen bereits.
  5. Ether Arena Ltd. (auch: orionusdeal.com): Die BaFin warnt vor dieser Plattform und der Ltd. eindringlich. 

Ist Ihr Anbieter bei diesen Warnungen nicht genannt? Trotzdem keine Sicherheit!

Womöglich finden Sie den von Ihnen verwendeten Dienstleister im Finanzbereich auf der oben stehenden Warnliste nicht vor. Das mag Erleichterung bei Ihnen auslösen, doch Vorsicht. 

Diese Liste ist nicht abschließend zu verstehen. Denn vielleicht ist der "persönliche Broker" oder die "angeblich seriöse Trading-Plattform", mit der Sie aktuell zusammenarbeiten, noch nicht auf einer schwarzen Liste oder einem behördlichen Register genannt.

Denn beim Anlagebetrug zeigt sich, dass die betrügerischen Broker und unseriösen Trading-Plattformen über Wochen und Monate hinweg eine gewisse Seriosität vortäuschen. Sie schaffen es, den Betrugsopfern vorzugaukeln, dass tatsächlich eine "normale Kapitalanlage" getätigt wird. 

Ihr Geld kommt nicht?

Erst wenn die Auszahlung verweigert wird, erkennen die Betroffenen, dass sie auf einen kriminellen Akteur gestoßen sind. 

Daher veröffentliche ich an anderer Stelle eine Vielzahl von auffälligen Webseiten und Finanzdienstleistern, die sich als höchst unseriös oder bereits als betrügerisch entpuppt haben. 

Schauen Sie sich gern die nachfolgenden Aufstellungen durch, um zu prüfen, ob Ihr Anbieter dort genannt wird:

Wieso gibt es keine Warnliste der BaFin? 

Weshalb die BaFin keine anständige, schwarze Liste für betrügerische Broker und unseriöse Trading-Plattformen führt, ist mir als Anwalt für Anlagebetrug rätselhaft. Denn es wäre ein Leichtes für die BaFin, aus den Zuschriften betroffener Betrugsopfer eine übersichtliche Warnliste zu erstellen.

Anhand dieser BaFin Warnliste könnten die Betroffenen sich selbst Gewissheit verschaffen. Ferner würde dies der Prävention weiterer Betrugsfälle dienlich sein. Da die BaFin ohnehin zahlreiche Beschwerden und Meldungen erhält, liegen die diesbezüglichen Datensätze faktisch schon vor.

Eine solche "offizielle schwarze Liste der BaFin" würde sich hervorragend dazu eignen, den Sumpf an betrügerischen Anbietern auszutrocknen. Inwieweit die BaFin personell breit genug aufgestellt ist, eine hochaktuelle Warnliste zu führen, vermag ich nicht einzuschätzen. Allerdings ist anzumerken, dass die Finanzaufsichten anderer Länder diese Aufgabe sehr wohl bewerkstelligen. 

BaFin Warnungen kommen oft zu spät für Betrugsopfer!

Wenn die BaFin eine Betrugsmeldung zu diesem oder jenem Anbieter veröffentlicht, hat dies tatsächlich Wirkung. Denn diese Meldung verbreitet sich im Internet und schützt daher vor weiteren Betrugsfällen

Doch für etliche Betrugsopfer kommen diese Warnungen im Register der BaFin zu spät. Da vor der vermeintlich sicheren Geldanlage keine schwarze Liste von der BaFin durchgeschaut werden konnte, bestand für viele Betroffene kein Grund zur Sorge.

Was hierzu wissenswert ist!

Hierbei ist anzumerken, dass die BaFin als Finanzaufsicht aus rechtlichen Gründen keine "Verdachtsmeldungen ins Blaue hinein" über gewisse Unternehmen veröffentlichen darf. Dies würde im schlimmsten Fall zu einem irreversiblen Rufschaden für einen unschuldigen Finanzanbieter führen können. 

Daher kann die BaFin erst dann eine echte Betrugsmeldung oder eindringliche Warnungen bereitstellen, wenn handfeste Nachweise für erheblich unseriöses Geschäftsgebaren oder eindeutig rechtswidriges Handeln vorliegen (z.B. wenn Betroffene ihren Anlagebetrug anzeigen).

Warnmeldungen von Rechtsanwälten für Anlagebetrug beachten!

Spezialisierte Anwälte für Anlagebetrug sind "näher am Puls der Zeit" als eine Finanzaufsicht. Denn die Rechtsanwälte erhalten quasi tagesaktuelle Betrugsmeldungen und Warnungen von bereits geschädigten Investoren. 

Daher lohnt sich der Blick auf die schwarze Liste von einem Rechtsanwalt, und nicht lediglich das Aufsuchen der Website von der BaFin. Oftmals ist es so, dass ein Anwalt bei der BaFin eine Beschwerde für die eigene Mandantschaft über einen Finanzdienstleister einreicht - und daraufhin veröffentlicht die BaFin dann erst eine konkrete Betrugsmeldung.

Wie die BaFin arbeitet!

Aus meiner Erfahrung weiß ich, dass die BaFin sich tatsächlich zum Teil aus den Zuschriften der auf Anlagebetrug fokussierten Kanzleien speist. Denn eine anwaltliche Beschwerde, welche sorgsam aufbereitet worden ist, kann der BaFin als "überlasteter Behörde" bereits einen Großteil der Ermittlungsarbeit abnehmen. 

So können Warnungen der BaFin zeitnah und fundiert erfolgen. 

Dennoch bleibt der Kritikpunkt, dass die BaFin dieses "gesammelte Wissen" zu betrügerischen Brokern und unseriösen Trading-Plattformen ohne großen Aufwand in einer offiziellen Warnliste bündeln könnte. 

Unterschied zwischen Betrugsmeldung und Warnung bei der BaFin!

Nicht jede öffentliche Äußerung der BaFin zu einem Anbieter aus dem Finanzbereich ist gleich. Denn teilweise warnt die BaFin lediglich aufgrund von sich erhärtenden Verdachtsmomenten, oder es liegt bereits ein festgestellter Betrug vor. 

Sobald sich die BaFin jedoch in aller Öffentlichkeit kritisch zu einer Trading-Plattform oder einem Broker äußert, ist diese Mitteilung lieber streng zu beachten

Denn solch eine Warnung erfolgt nur bei berechtigtem Interesse am Schutz von Geldanlegern oder dem Finanzmarkt an sich. Keinesfalls veröffentlicht die BaFin eine solche Meldung "ohne Grund" oder "aus Langeweile" (siehe: Broker verweigert Auszahlung).

Unterschied auf einen Blick!

BaFin Betrugsmeldung:

  • Die BaFin warnt vor Betrug, wenn dieser feststeht.
  • Dann wurden nachweislich Anleger strafrechtlich relevant geschädigt.
  • Wird im Register vermerkt.
  • Sofort reagieren.
  • Anwalt einschalten.

BaFin Warnmeldung:

  • Die BaFin veröffentlicht Warnungen, wenn hierzu ein Grund besteht. 
  • Womöglich noch nicht vollständig klar, "was Sache ist".
  • Dennoch Anlass zur Sorge.
  • Eintrag im Register.
  • Unbedingt ernst nehmen.

Betrugsmeldung bei der BaFin abgeben?

Falls Sie aktuell selbst von einem Anlagebetrug betroffen sein sollten, können Sie sich selbstverständlich an die BaFin wenden. Allerdings hilft Ihnen die BaFin nicht direkt dabei, Ihr Geld zurück zu erhalten. Hierfür ist es notwendig, gegen die Täter Ihre zivilrechtlichen Ansprüche geltend zu machen - sowie für eine ordnungsgemäße Strafverfolgung der Akteure zu sorgen.

Die BaFin kann lediglich Ermittlungsarbeit leisten, nicht aber Ihnen persönlich bei der Rückbeschaffung der investierten Vermögenswerte behilflich sein. Betroffene sollten sich daher im Falle einer unseriösen Trading-Plattform oder eines betrügerischen Brokers sofort an einen Rechtsanwalt für Anlagebetrug wenden.

Ihr Anwalt wird den Tathergang mit Ihnen gemeinsam aufarbeiten können und die notwendigen, juristischen Maßnahmen ergreifen (vgl. Was tun bei Anlagebetrug?). Wichtig für Sie als betroffene Person ist es, den Kontakt mit den Tätern abzubrechen. Denn erfahrungsgemäß "lassen die Täter nicht locker" und versuchen, weitere Einzahlungen unter fadenscheinigen Begründungen von den Opfern zu ergaunern.

Wie die Täter beim Anlagebetrug vorgehen! Eintrag auf der schwarzen Liste erfolgt oftmals erst viel später!

Die derzeit um sich greifenden Betrugsmaschen im Bereich der Kapitalanlage zeichnen sich dadurch aus, dass die Kriminellen echt aussehende Handelsplattformen ins Internet stellen. Diesbezüglich schalten die Betrüger dann gezielt Werbeanzeigen oder nehmen direkten Kontakt zu den potenziellen Opfern auf.

Es gelingt den Tätern durch professionelle Täuschung, die Betrugsopfer zur Einzahlung von hohen Geldsummen oder Transfers von Kryptowährungen zu bewegen. Über einen langen Zeitraum hinweg erschaffen die Anlagebetrüger die Illusion, die Betrugsopfer würden erhebliche Renditen erwirtschaften - auf den gefälschten Trading-Plattformen werden digital die vermeintlichen Kursverläufe angezeigt.

Doch eine Auszahlung der investierten Gelder erfolgt nicht. Auch die angeblichen Gewinne werden nicht ausgeschüttet. Erst dann melden sich die Betrugsopfer bei einem Rechtsanwalt, oder bei der BaFin, und eine Warnmeldung oder Betrugsmeldung kann auf einer Warnliste oder im Register erfolgen. Doch dies nützt der im Einzelfall betroffenen, bereits geschädigten Person dann herzlich wenig. 

BaFin Betrugsmeldung

BKA veröffentlicht Bericht zu Cybercrime

Unerfahrene Anleger sind in den letzten Jahren verstärkt geschädigt worden. Das BKA schätzt den jährlichen Schaden auf mehrere Millionen Euro. Die Strafverfolgungsbehörden verbessern ihre Ermittlungsmethoden, um Kriminelle zu fassen. 

In seinem Cybercrime-Lagebericht 2021 berichtet das BKA von einer Aufklärungsquote von 30 Prozent, was für Betrug im Online-Bereich hoch ist. Kriminelle nutzen das Internet, um anonym zu bleiben. Ausländische Betrüger machen die Strafverfolgung schwer. 

Doch auch bei international vernetztem Betrug haben die Ermittler Erfolg (siehe auch Broker zahlt nicht aus). Dabei ist auch die BaFin als deutsche Finanzaufsicht durch verschiedene Maßnahmen beteiligt.

Die Betroffenen müssen sich wehren!

Die österreichische Bundespolizei berichtet über Anlagebetrug und Verhaftungen. Gezielte Ermittlungen haben den österreichischen Strafverfolgungsbehörden geholfen, Geldwäsche und Trading-Betrugzu bekämpfen. 

All dies ist möglich, wenn sich Betrugsopfer schnell melden und rechtliche Schritte einleiten. Dabei sind alle gängigen Kryptobörsen von der aktuell grassierenden Betrugsmasche betroffen:

Tipps und Hinweise der BaFin beachten! Zwar keine Warnliste, aber besser als nichts!

Obwohl die BaFin keine ordentliche schwarze Liste führt, engagiert sich die BaFin dennoch im Kampf gegen betrügerische Finanzdienstleister. Auf der Website der BaFin sind beispielsweise Hinweise zu finden, um unseriöse Anbieter möglichst frühzeitig erkennen zu können. Den entsprechenden Link finden Sie hier.

Die BaFin warnt auf dieser Informationsseite und im Register unter anderem vor:

  • Unerbetenen Telefonanrufen mit Bezug zur Geldanlage
  • E-Mails von Unbekannten mit großen Renditeversprechen
  • Psychologischer Druck, der zum "schnellen Investieren" drängt
  • Absurd hohe Gewinnaussichten durch Kapitalanlagen
  • Unklare Produkte beim Investieren
  • Geldüberweisungen auf ausländische Bankkonten

BaFin leistet präventive Arbeit!

Ferner weist die BaFin im Rahmen ihrer Präventionsarbeit darauf hin, dass einige Betrüger sich sogar als BaFin ausgeben. Dies geschieht, um Geldanleger zu täuschen. Seien Sie daher skeptisch, wenn die angebliche BaFin sich bei Ihnen "meldet" und plötzlich Geld verlangt oder Investitionen anregt.

Insbesondere sollen einige Betrüger sich mit "Zertifikaten" oder "Siegeln" der BaFin schmücken, um besondere Authentizität gegenüber den potenziellen Betrugsopfern auszustrahlen. 

Solche Betrugsfälle sollte die BaFin gesammelt in einer schwarzen Liste oder einer täglich aktualisierten Warnliste öffentlich machen. 

Erfahrungen mit einer Beschwerde an die BaFin?

Als Rechtsanwalt für Anlagebetrug habe ich bereits in einer Vielzahl von Betrugsfällen für meine Mandantinnen und Mandanten eine juristisch fundierte Beschwerde an die BaFin gerichtet. Meine Erfahrungen mit einer Beschwerde an die BaFin sind überwiegend positiv - allerdings ist darauf hinzuweisen, dass die Bearbeitungszeit der BaFin teilweise zu wünschen übrig lässt.

Dies mag an der momentanen Auslastung der Behörde liegen. Denn die Fallzahlen im Bereich betrügerischer Broker und unseriöser Trading-Plattformen hat enorm zugenommen. Das bestätigen sogar die Strafverfolgungsbehörden wie etwa die Landeskriminalämter und örtliche Polizeistellen

BaFin ist dennoch nicht immer die richtige Ansprechpartnerin

Allerdings sollten nicht alle Probleme mit dem Broker direkt an die BaFin übermittelt werden - nur bei eindeutigen Rechtsverstößen ist dies angezeigt.

Wichtig für eine bestmögliche Beschwerde an die BaFin ist es, den Tathergang detailliert und rechtssicher aufzubereiten. Dies kann bei Betrugsfällen im Bereich von Kryptowährungen schwierig sein, denn es sind einige "Feinheiten" zu beachten. 

Ferner verwickeln manche Betrüger die Opfer in ihre Straftaten, wenn beispielsweise Fremdgelder von den Betrugsopfern "als Auszahlung" getarnt angenommen und weitergeleitet werden. 

Worauf sollten Betrugsopfer besonders achten?

Bereits geschädigte Geldanleger sollten einige Hinweise beachten, um weitere Vermögensschäden zu vermeiden und bestmöglich gegen die Täter vorgehen zu können. 

In vielen Fällen, die mir zugetragen werden, haben die Anlagebetrüger eine Software wie "AnyDesk" oder "TeamViewer" verwendet, um auf den Computer oder das Handy der Betrugsopfer zuzugreifen. Löschen Sie dieses Programm und installieren Sie eine aktuelle Antivirus-Software (siehe: AnyDesk Betrugsmasche).

Ferner sollten Sie Ihr Onlinebanking und Ihre Accounts bei Kryptobörsen vor einem möglichen Fremdzugriff durch die Täter schützen. Denn die betrügerischen Broker und unseriösen Trading-Plattformen schrecken nicht davor zurück, unberechtigter Weise Transaktionen gegen den Willen der Kontoinhaber durchzuführen. Vorsicht auch vor einer möglichen, weiteren Blockchain Betrugsmasche.

Wo Sie selbst prüfen können!

Da die BaFin keine generelle Warnliste veröffentlicht, sondern lediglich Warnmeldungen und Betrugsmeldungen mitteilt, müssen Sie sich nach hochaktuellen, schwarzen Listen von Rechtsanwälten umschauen. Dort werden Sie "auf Stand gebracht". Diesbezüglich habe ich Ihnen weiter oben einige Links bereitgestellt. 

Erkundigen Sie sich nach einem Betrugsfall bei einem spezialisierten Anwalt für Anlagebetrug nach einer kostenfreien Ersteinschätzung. Dadurch ist es möglich, dass Sie Ihren Einzelfall unverbindlich mitteilen können und eine rechtsanwaltliche Rückmeldung erhalten. 

Erst darauf aufbauend sollte die weitere Vorgehensweise geplant und durchgesprochen werden (siehe auch: Krypto Betrug, was tun? Geld zurück möglich?).

Keine BaFin Warnliste, aber schwarze Liste anderer Finanzaufsichten beachten?

Es gibt viele Finanzaufsichten weltweit, und einige davon veröffentlichen sehr detaillierte Warnlisten. Auf diesen schwarzen Listen der internationalen Finanzaufsichten könnten sich Geldanleger vorab informieren.

Doch hierbei stoßen die Betroffenen auf gewisse Hürden. Denn die schwarze Liste der japanischen Finanzaufsicht ist womöglich bereits aufgrund der Sprachbarriere nicht als leicht zugänglich zu betiteln. Selbiges mag auch für die US-amerikanische Finanzaufsicht gelten. 

International denken!

Ferner konzentrieren sich die betrügerischen Broker und unseriösen Trading-Plattformen zwar durchaus "über Landesgrenzen hinweg" auf ihre Betrugsopfer, doch trotzdem sind Unterschiede zwischen den jeweiligen Ländern auszumachen. 

Eine Warnliste einer ausländischen Finanzaufsicht muss für den deutschen Finanzmarkt nichts bedeuten. Dennoch ist eine dort veröffentlichte Betrugsmeldung oder Warnung ernst zu nehmen

Keine Finanzaufsicht warnt "ohne Grund" vor einem Finanzdienstleister. Ferner steht die BaFin auch im Austausch mit anderen Finanzaufsichten, sodass ein gewisses Wechselspiel zwischen den Behörden stattfindet.

Warnmeldungen der "schweizerischen BaFin" und "österreichischen BaFin" sind eine Recherche wert!

Die Finanzaufsichten aus Österreich und der Schweiz sind ebenso wie die deutsche BaFin damit beschäftigt, Geldanleger vor Unheil zu bewahren. Bei der schweizerischen FINMA und der österreichischen FMA können Sie Warnungen und Betrugsmeldungen finden. Siehe:

Insbesondere die FINMA scheint ein echtes Register von Warnmeldungen zu führen, welches einer schwarzen Liste gleichkommt. Dort werden namentlich Unternehmen genannt und aufgelistet, welche nicht zugelassen oder nicht im Handelsregister eingetragen sind. 

FINMA und FMA sicher eine gute Adresse

Aufgrund der Tatsache, dass hier keine Sprachbarriere vorliegt, können deutsche Investorinnen und Investoren sich bei den Finanzaufsichten aus der Schweiz und aus Österreich unkompliziert informieren. Hier finden Sie die schweizerischen Warnungen, und hier die österreichischen Meldungen.

Allerdings ist für Sie als vermutlich deutsche Person eine Beschwerde an diese Finanzaufsichten womöglich nicht zielführend. Ihre Beschwerde sollte im Falle eines Anlagebetrugs an die BaFin gerichtet werden (zu den Erfahrungen habe ich weiter oben berichtet). 

Meine Einschätzung zu den Warnungen der FMA finden Sie nachfolgend verlinkt: FMA Warnliste. Zur FINMA Warnliste aus der Schweiz habe ich ebenso kommentiert.

Kostenfreie Ersteinschätzung zu Ihrem Betrugsfall einholen!

Betroffenen biete ich eine unverbindliche Hilfestellung an. Bei mir haben Sie die Möglichkeit, Ihre Sorgen bezüglich eines Finanzdienstleisters ohne Kostenaufwand für Sie mitzuteilen. 

Auf meiner Website, die ich speziell für den Bereich Anlagebetrug aufgebaut habe, können Sie unkompliziert mit mir in Kontakt treten:

anlagebetrug.de

Wichtig sind Ihrerseits Angaben darüber, bei welchem Anbieter Sie wann Ihr Geld investiert haben, und weshalb Sie aktuell ein ungutes Gefühl haben. Womöglich wird bereits die Auszahlung vehement verweigert, oder Sie sind auf eine Warnmeldung oder Betrugsmeldung gestoßen.

In jedem Falle melde ich mich bei Ihnen mit einer kostenfreien Ersteinschätzung zurück. Auf Grundlage dieser anwaltlichen Rückmeldung können Sie Ihre spezielle Situation vermutlich besser einschätzen. Sie müssen dann nicht mehr nach einer BaFin Warnliste oder sonstigen, schwarzen Listen "Ausschau halten" - sondern Sie erfahren direkt, wie ich als Rechtsanwalt über Ihren Fall denke. Bei Bedarf kann eine Warnung an die BaFin abgegeben werden.

Abschließende Hinweise für Sie!

  1. Sollte es sich um Finanzbetrug handeln, können unverzüglich die notwendigen, rechtlichen Schritte für Sie eingeleitet werden.
  2. Keinesfalls weiterer Kontakt zu den Tätern. Die Betrüger würden vermutlich versuchen, Sie zu weiteren Einzahlungen zu überreden.
  3. Werden Sie aktuell unter Druck gesetzt? Ignorieren Sie etwaige Drohungen der Anlagebetrüger. Diese Leute arbeiten absichtlich mit Angstszenarien.
  4. Vorsicht vor gefälschten Dokumenten, die Ihnen übersendet werden. Die BaFin Warnungen sprechen von solchen Urkundenfälschungen.
BaFin Warnungen
Foto(s): Rechtsanwalt Martin Wehrmann


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