Bausparvertrag kündigen - was Sie wissen und beachten müssen!
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Inhaltsverzeichnis
- Bausparvertrag kündigen: Die wichtigsten Fakten
- Was ist ein Bausparvertrag?
- Was können Sie in einem Bausparvertrag regeln?
- Wann ist ein Bausparvertrag zuteilungsreif?
- Wann können Verbraucher Ihren Bausparvertrag kündigen?
- Wie kann man den Bausparvertrag kündigen?
- Welche Alternativen gibt es neben der Kündigung?
Ein Haus kaufen, eine Eigentumswohnung besitzen oder einfach nur eine lukrative Vermögensanlage? Für den Abschluss eines Bausparvertrages gibt es viele gute Gründe.
Wenn Sie dennoch überlegen, Ihren Bausparvertrag z. B. bezüglich einer Umschuldung zu kündigen, müssen Sie einiges beachten. Auch wenn die Bausparkasse den Bausparvertrag kündigt, sollten Sie dies nicht einfach akzeptieren, sondern die Kündigung gründlich überprüfen, um mögliche Nachteile zu vermeiden.
Bausparvertrag kündigen: Die wichtigsten Fakten
- Jeder Bausparvertrag kann mit einer Frist zwischen drei und sechs Monaten kostenlos gekündigt werden.
- Wird vor dem Ablauf von sieben Jahren gekündigt, entfällt die staatliche Wohnungsbauprämie.
- Alternativen zur Kündigung sind die Teilung oder Abtretung des Bausparvertrages sowie die Senkung der Bausparsumme.
Was ist ein Bausparvertrag?
Ein Bausparvertrag ist ein besonderer Darlehensvertrag, der zwischen einem Kunden und einer Bausparkasse abgeschlossen wird. Dieser dient in der Regel zur Finanzierung einer Immobilie, zur Modernisierung oder zum Umbau einer Wohnung oder eines Hauses, also für wohnwirtschaftliche Zwecke.
Alternativ können Sie einen Bausparvertrag abschließen, wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen erhalten und diese anlegen möchten. In vielen Fällen haben Sie Anspruch auf eine staatlich geförderte Arbeitnehmersparzulage oder auf eine Wohnungsbauprämie. In diesem Fall dient der Bausparvertrag zum Vermögensaufbau und kann somit zur Altersvorsorge genutzt werden.
Was können Sie in einem Bausparvertrag regeln?
Beim Abschluss eines Bausparvertrages vereinbaren Sie einen bestimmten Bauspartarif, der folgendes festlegt:
- Bausparsumme
- Höhe des Spar- und Darlehenszinses
- Tilgungszeit
- evtl. Mindestvertragsdauer
- Mindestsumme bei Zuteilung
- Regelspar- und Tilgungsbeiträge
- Abschlussgebühr
- evtl. Zins- oder Treuebonus
Die Bausparkasse legt die Konditionen für einen Bausparvertrag fest, d. h., sie bestimmt die entsprechenden Zinssätze (z. B. Darlehenszins, Bonusverzinsung) und die Voraussetzungen für die Zuteilung (Mindestsparguthaben, Mindestbewertungszahl). Außerdem wird der Regelsparbeitrag festgesetzt sowie die Höhe der Abschlussgebühr und Zins,- sowie Tilgungsbeiträge. Falls das Bauspardarlehen nicht in Anspruch genommen wird, wird die Höhe der Rückverzinsung des Guthabens geregelt.
Wann ist ein Bausparvertrag zuteilungsreif?
Bausparer, die einen Bausparvertrag abgeschlossen haben, um ihre Immobilie zu finanzieren, warten gespannt auf den Moment der Zuteilungsreife. Ab diesem Zeitpunkt können sie ihren Anspruch auf das Darlehen geltend machen. Wann ein Bausparvertrag zuteilungsreif ist, hängt u. a. davon ab, ob die vereinbarte Mindestsumme bereits angespart wurde, welche in der Regel 40 % der Bausparsumme beträgt. Außerdem muss die vereinbarte Mindestsparzeit eingehalten werden und eine ausreichende Bewertungszahl vorliegen.
Wann können Verbraucher Ihren Bausparvertrag kündigen?
Ein Bausparvertrag kann jederzeit gekündigt werden. Die Kündigungsfrist in der Ansparphase beträgt zwischen drei und sechs Monaten. Allerdings kann es sein, dass die Kündigung mit Nachteilen verbunden ist, z. B. kann in manchen Fällen eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig werden, wenn nicht fristgerecht gekündigt wird.
Kündigung in der Ansparphase
Die Kündigung eines Bausparvertrages während der Ansparphase ist oft mit erheblichen Nachteilen verbunden. Man verliert nicht nur den Anspruch auf das Darlehen, sondern auch auf die staatliche Förderung in Form der Wohnungsbauprämie. Darüber hinaus wird eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig, wenn die drei- bis sechsmonatige Kündigungsfrist nicht eingehalten wird. Diese beträgt zwischen 2 und 6 % der Bausparsumme.
Kündigung in der Darlehensphase
Auf der anderen Seite ist eine Kündigung während der Darlehensphase unproblematisch und nicht mit zusätzlichen Kosten verbunden. Eigentlich handelt es sich in diesem Fall nicht um eine Kündigung, sondern um eine Ablösung des Bausparvertrages. Viele Bausparverträge enthalten das Recht auf Sondertilgungen, mit denen die Ablösung des Darlehens jederzeit möglich ist.
Wie kann man den Bausparvertrag kündigen?
Die Kündigung eines Bausparvertrages ist an keine Formvorschrift gebunden. Es reicht ein formloses Kündigungsschreiben mit der Bausparnummer und dem Namen sowie der Kontoverbindung des Bausparers, damit die Bausparkasse weiß, wohin sie das Geld überweisen soll.
Welche Alternativen gibt es neben der Kündigung?
Sondertilgung:
Wenn die Möglichkeit der Sondertilgung besteht, sollte man prüfen, ob diese Möglichkeit infrage kommt. Damit der Bausparvertrag schneller zuteilungsreif ist, können Sondertilgungen geleistet werden. Ein Bausparvertrag ist in der Regel zuteilungsreif, wenn mindestens 40 % der Bausparsumme angespart wurden und eine Mindestsparzeit eingehalten wurde. Außerdem muss der Bausparvertrag eine bestimmte Bewertungszahl erhalten haben.
Teilen des Bausparvertrages:
Indem der Bausparvertrag geteilt wird, kann für einen Teil der Bausparsumme die Zuteilungsreife in kürzerer Zeit erreicht werden. Dadurch kommt man schneller an sein Geld.
Bausparsumme verringern:
Wenn die Bausparsumme gemindert wird, ist der Bausparvertrag schneller zuteilungsreif. Allerdings verringert sich auch die Höhe des Darlehens, das in Anspruch genommen werden könnte.
Verkauf oder Abtreten des Bausparvertrages:
Für diesen Fall sollte man sich unbedingt zuerst die Meinung eines Finanzexperten einholen, der genau einschätzen kann, ob sich der Verkauf oder das Abtreten des Vertrages lohnt.
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Rechtstipps zu "Bausparvertrag kündigen" | Seite 12
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28.12.2015 Rechtsanwalt Ingo M. Dethloff„… ist es umstritten, ob eine Bausparkasse einen zuteilungsreifen Bausparvertrag kündigen kann, wenn dieser noch nicht voll bespart ist, also die im Vertrag festgelegte Bausparsumme noch nicht erreicht wurde …“ Weiterlesen
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24.12.2015 Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann LL.M.„Stuttgart, 24.12.2015: Die Kündigung von zuteilungsreifen, aber nicht voll besparten Bausparverträgen ist rechtswidrig, selbst wenn die Zuteilungsreife schon mehr als 10 Jahre zurück liegt …“ Weiterlesen
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24.12.2015 Rechtsanwalt Hermann Kaufmann„Bausparkassen wollen Alt-Kunden loswerden – Kündigung von Bausparverträgen sollten Kunden nicht hinnehmen Viele Bausparkassen kündigen seit einiger Zeit alte Bausparverträge, bei denen sie hohe …“ Weiterlesen
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18.12.2015 Anwaltskanzlei Dauer | Leuker | Leidel | Hoffmann„Vermehrt seit ca. zwei Jahren kündigen Bausparkassen ältere Bausparverträge mit guter Verzinsung. Nach aktuellen Schätzungen wurden in den letzten Jahren mehr als 150.000 Bausparverträge …“ Weiterlesen
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12.12.2015 Rechtsanwalt Dr. Thomas Meschede„… nicht voll besparte Bausparverträge kündigen dürfen, gehört zu den derzeit umstrittensten Fragen des Bankrechts. In der Ansparphase eines Bausparvertrages ist die Bausparkasse im Rechtssinne …“ Weiterlesen
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12.12.2015 Rechtsanwalt Dr. iur Jan Rädecke LL.M.„… recht. Im Leitsatz der Entscheidung lautet es: „Der Bausparkasse steht ein Recht zur Kündigung eines Bausparvertrags aus § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB nicht zu, solange das Bauspardarlehen nicht zugeteilt …“ Weiterlesen
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09.12.2015 Rechtsanwältin Ninja Lorenz LL.M.„… Ihrer Bausparverträge rechnen. Ob eine solche Kündigung gerechtfertigt ist, ist eine Einzelfallentscheidung und hängt von den Vertragsbedingungen ab. In Stuttgart hatte eine Bausparkundin mit ihrer Klage …“ Weiterlesen
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03.12.2015 Rechtsanwalt Simon Bender„… nicht vollbesparte Bausparverträge. Ganz offensichtlich spekuliert die Bausparkasse darauf, dass genügend Bausparer die Kündigung widerstandlos hinnehmen. Bausparern kann geraten werden, sich gegen die Kündigungen …“ Weiterlesen
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30.11.2015 AKH-H Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann„… berichtet, darf eine Bausparkasse den Bausparvertrag nicht kündigen, solange der Kunde noch einen Darlehensanspruch hat. Setzt sich diese verbraucherfreundliche Rechtsprechung durch, wären laut …“ Weiterlesen
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27.11.2015 Rechtsanwalt Wolfgang Benedikt-Jansen„Aktuelle Lage Im Jahr 2014 gab es in Deutschland etwa 30 Millionen Bausparverträge. Bausparverträge, die vor ca. 20 Jahren geschlossen wurden, garantieren Zinsen um die drei Prozent …“ Weiterlesen
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26.11.2015 Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann LL.M.„Das LG Stuttgart (Urt. v. 12.11.2015, 12 O 100/15) hat entschieden: Die Kündigung von nicht voll besparten Bausparverträgen ist auch 10 Jahre nach Zuteilungsreife grundsätzlich rechtswidrig. Damit …“ Weiterlesen
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25.11.2015 Rechtsanwalt Helge Petersen„… die Auswirkungen des Niedrigzinsumfeldes abzufedern. In Bezug auf heute abgeschlossene Bausparverträge, deren Zuteilung in zehn bis zwanzig Jahren in einem veränderten Zinsumfeld fällig werde, stehe …“ Weiterlesen
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23.11.2015 SALEO Rechtsanwälte PartGmbB„Bereits seit 2014 kündigen Bausparkassen flächendeckend Bausparverträge, die mehr als 10 Jahre zuteilungsreif sind, unter Berufung auf die Regelung des § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB. Dabei sind zahlreiche …“ Weiterlesen
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23.11.2015 Wagner Brandhoff Viertel Fachanwälte„Seit nunmehr über acht Jahren zeichnet sich beim Umgang mit (Alt)-Bausparverträgen eine klare Entwicklung ab. Bausparkassen kündigen teilweise die unliebsamen Altverträge. Mit der Kündigungswelle …“ Weiterlesen
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10.11.2015 Rechtsanwalt Knud J. Steffan„Die Kündigungswelle durch die Bausparkassen beschäftigt derzeit eine Fülle von Gerichten. Dabei geht es um die Frage, ob Bausparkassen ein Recht zur Kündigung eines zuteilungsreifen, aber noch …“ Weiterlesen
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04.11.2015 Rechtsanwalt Simon Bender„… vertretenen Bausparer Recht gegeben hatte, der sich gegen die Kündigung seines Bausparvertrages nach § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB gewehrt hatte, ist nun ein weiteres Gericht der Argumentation des klagenden Bausparers …“ Weiterlesen
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22.05.2019 Rechtsanwältin Corinna Ruppel LL.M.„Seit gut einem Jahr kündigen Bausparkassen im großen Stil langfristig bestehende Bausparverträge. Für die Kunden bedeutet dies die vorzeitige Beendigung gut verzinster Verträge. Das Amtsgericht …“ Weiterlesen
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26.10.2015 Rechtsanwalt Kai Malte Lippke„… , dass sie Bausparverträge, die bereits seit 10 Jahren zuteilungsreif sind, kündigen könnten, weil es sich bei dem Bausparguthaben um ein Darlehen an die Bausparkasse handele, das bei Zuteilungsreife vollständig …“ Weiterlesen
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26.10.2015 Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann LL.M.„… Verbraucherschutzverbände und Anlegerschutzkanzleien bestätigt: Bausparverträge, die zuteilungsreif, jedoch nicht voll bespart sind, können hiernach nicht wirksam widerrufen werden. Bestandsverträgen offerieren hohe …“ Weiterlesen
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16.10.2015 Hünlein Rechtsanwälte„Nachdem die Bausparkassen in Deutschland ihre Bausparer seit einiger Zeit sukzessive mit Kündigung ihrer in der Regel langjährigen Bausparverträge überziehen, setzen sich Bausparer hiergegen …“ Weiterlesen
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13.10.2015 Rechtsanwalt Christian Bogdanow LL.M:„… komplett angespart ist, wirksam kündigen. Ist der Vertrag zwar zuteilungsreif, aber noch nicht voll bespart, ist eine Kündigung rechtlich zumindest zweifelhaft. Das gilt auch, wenn der Bausparvertrag …“ Weiterlesen
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06.10.2015 Rechtsanwalt Helge Petersen„Nachdem in den vergangenen Monaten vielfach – auch in mehreren Beiträgen der Kanzlei Helge Petersen & Collegen – über das Thema der Kündigung langjähriger Bausparverträge berichtet wurde …“ Weiterlesen
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03.10.2015 Rechtsanwalt Alexander Jahn„… Landesbausparkassen, erneut in hoher Anzahl Kündigungen von Bausparverträgen ausgesprochen. Hiervon sind vor allem Altverträge betroffen, bei denen das Bausparguthaben seit mehr als 10 Jahren …“ Weiterlesen
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27.09.2015 Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller„Bausparkassen versuchen weiter, relativ hoch verzinste Bausparverträge loszuwerden und kündigen diese. Diese Kündigung ist häufig nicht rechtmäßig. So hat das Amtsgericht Ludwigsburg mit Urteil vom 7 …“ Weiterlesen