Betriebsratswahl: Wie läuft sie ab und wann ist sie anfechtbar?
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Inhaltsverzeichnis
- Betriebsratswahl: Wer darf wählen und wer steht zur Wahl?
- Termin der Betriebsratswahlen
- Wahlordnung
- Wählerliste bei der Betriebsratswahl
- Rolle des Wahlvorstands bei der Betriebsratswahl
- Betriebsversammlung im Vorfeld der Betriebsratswahl
- Stützunterschriften für die Betriebsratswahl
- Ablauf der Betriebsratswahl
- Einstufiges oder zweistufiges Wahlverfahren?
- Vereinfachtes oder normales Wahlverfahren?
- Anfechtung der Betriebsratswahl
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Betriebsratswahl: Wer darf wählen und wer steht zur Wahl?
Um einen Betriebsrat zu gründen, müssen im Betrieb mindestens fünf wahlberechtigte Arbeitnehmer beschäftigt sein. Von diesen Arbeitnehmern müssen mindestens drei Arbeitnehmer wählbar sein.
Wahlberechtigt sind alle im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer, die am Tag der Wahl mindestens 16 Jahre alt sind. Hierzu zählen auch Teilzeit- und Aushilfskräfte, Arbeitnehmer auf Probe sowie geringfügig Beschäftigte. Ebenfalls wahlberechtigt sind im Betrieb beschäftigte Auszubildende, sofern die Berufsausbildung auf einem privatrechtlichen Ausbildungsvertrag beruht. Dem Arbeitgeber zur Arbeitsleistung überlassene Arbeitnehmer sind nur dann wahlberechtigt, wenn sie mindestens drei Monate lang im Betrieb eingesetzt werden.
Wählbar hingegen sind alle Wahlberechtigten, die am Tag der Wahl mindestens 18 Jahre alt und seit mindestens sechs Monaten im Betrieb beschäftigt sind oder als in Heimarbeit Beschäftigte in der Hauptsache für den Betrieb gearbeitet haben. Existiert der Betrieb erst weniger als sechs Monate, so sind alle Arbeitnehmer wählbar, die zum Zeitpunkt der Einleitung der Betriebsratswahl im Betrieb beschäftigt sind und die sonstigen Wahlvoraussetzungen erfüllen. Auf die Betriebszugehörigkeit von sechs Monaten werden Zeiten angerechnet, in denen der Arbeitnehmer unmittelbar vorher in einem anderen Betrieb desselben Unternehmens oder Konzerns beschäftigt war. Ist ein Arbeitnehmer nicht wahlberechtigt, kann er selbst auch nicht gewählt werden.
Termin der Betriebsratswahlen
Die Betriebsratswahlen finden alle vier Jahre zwischen dem 1. März und dem 31. Mai statt, das nächste Mal im Jahr 2026. Erstmalig kann der Betriebsrat jederzeit gewählt werden. Nach der Gründung findet die nächste Wahl dann turnusgemäß statt.
Wahlordnung
Der Ablauf der Betriebsratswahl wird durch die Wahlordnung festgelegt. Diese regelt neben dem Wahlsystem und der Vorbereitung der Wahl auch den Wahlvorgang einschließlich der Stimmauszählung und die Zuteilung der Sitze.
Wählerliste bei der Betriebsratswahl
Der Wahlvorstand hat eine Wählerliste zu erstellen, aus der die Wahlberechtigten mit Familiennamen, Vornamen und Geburtsdatum in alphabetischer Reihenfolge hervorgehen. Die Geschlechter sind innerhalb der Liste voneinander zu trennen. Nur Arbeitnehmern, die in der Wählerliste aufgeführt sind, steht das aktive und passive Wahlrecht zu. Sobald die Betriebsratswahl eingeleitet wurde, muss die Wählerliste und die Wahlordnung im Betrieb ausgelegt werden. Die Möglichkeit einer elektronischen Bekanntmachung besteht nur dann, wenn alle Arbeitnehmer davon Kenntnis erlangen können.
Rolle des Wahlvorstands bei der Betriebsratswahl
Die Betriebsratswahl wird vom Wahlvorstand geleitet. Spätestens zehn Wochen, im vereinfachten Wahlverfahren spätestens vier Wochen vor Ende der Amtszeit muss der aktuelle Betriebsrat einen mindestens dreiköpfigen Wahlvorstand bestellen. Mehr Mitglieder sind möglich, aber die Gesamtzahl muss ungerade sein. Geschlechterparität sollte gewahrt werden. Bei der erstmaligen Wahl eines Betriebsrats können mindestens drei wahlberechtigte Arbeitnehmer zu einer Betriebsversammlung laden, in der dann der Wahlvorstand gewählt wird. Soweit im Betrieb ein Gewerkschaftsmitglied ist, kann auch die Gewerkschaft zu einer solchen Betriebsversammlung einladen. Auch der Arbeitgeber kann zur Betriebsversammlung laden. Wenn im Betrieb nicht ausreichend auf die Betriebsversammlung aufmerksam gemacht wurde, ist die Wahl des Wahlvorstands nichtig. Sofern acht Wochen vor dem Ende der Amtsperiode noch kein Wahlvorstand besteht, kann dieser auf Antrag von mindestens drei Wahlberechtigten oder einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft vom Arbeitsgericht bestellt werden.
Praxistipp: Der Wahlvorstand hat einen Anspruch auf Schulung. Die Kosten dafür gehören zu den Kosten der Betriebsratswahl und sind vom Arbeitgeber zu tragen. Darüber hinaus sind Mitglieder des Wahlvorstands unter Fortzahlung der Vergütung von der Arbeitsleistung freizustellen, sofern ihre Amtstätigkeit dies verlangt.
Mittlerweile sind auch Wahlvorstandssitzungen per Video oder Telefonkonferenzen zulässig.
Betriebsversammlung im Vorfeld der Betriebsratswahl
Die Einladung zur Betriebsversammlung zur Wahl des Wahlvorstands bei der erstmaligen Wahl des Betriebsrats muss spätestens eine Woche vor dem Wahltag für alle Arbeitnehmer sichtbar ausgehängt werden. Die Einladung muss neben Ort, Tag und Uhrzeit der Betriebsversammlung auch folgende Informationen enthalten:
Kandidatenvorschläge für den Betriebsrat können nur bis zum Ende der Betriebsversammlung gemacht werden.
Kandidatenvorschläge während der Betriebsversammlung können auch mündlich gemacht werden.
Anzahl der erforderlichen Stützunterschriften (siehe unten).
Die Betriebsversammlung findet während der Arbeitszeit im Betrieb statt. Die Zeit der Teilnahme ist vergütungspflichtige Arbeitszeit. Ist eine Durchführung im Betrieb oder während der Arbeitszeit für bestimmte Arbeitnehmer nicht möglich, muss der Arbeitgeber die daraus resultierenden zusätzlichen Kosten tragen. Praxistipp: Vorsorglich sollten auch Ersatzmitglieder für den Wahlvorstand gewählt werden.
Stützunterschriften für die Betriebsratswahl
In Betrieben ab 21 bis 100 wahlberechtigten Arbeitnehmern braucht jeder Wahlvorschlag mindestens zwei Stützunterschriften. In größeren Betrieben muss jeder Wahlvorschlag von mindestens 5 Prozent der wahlberechtigten Arbeitnehmer oder insgesamt 50 wahlberechtigten Mitarbeitern unterstützt werden. In Betrieben mit in der Regel weniger als 21 Wahlberechtigten ist eine Stützunterschrift nicht notwendig.
Ablauf der Betriebsratswahl
Der Ablauf der Betriebsratswahl beginnt mit dem vom Wahlvorstand unverzüglich auszuhängen Wahlausschreiben. Das Wahlausschreiben muss spätestens sechs Wochen vor dem Tag der ersten Stimmabgabe erlassen werden. Um beim Inhalt keine Fehler zu machen, sollte ein Musterschreiben verwendet werden. Bei der Wahl des Wahlvorstandes in einer Betriebsversammlung ist das Wahlausschreiben noch während der Betriebsversammlung zu erlassen. Mithilfe der vom Arbeitgeber bereitzustellenden Unterlagen müssen bereits in der Betriebsversammlung die Wählerlisten erstellt werden. Wahlberechtigte Arbeitnehmer und im Betrieb vertretene Gewerkschaften können Wahlvorschläge machen. Wird kein Wahlvorschlag gemacht, gibt der Wahlvorstand bekannt, dass ein Betriebsrat nicht gewählt wurde.
Einstufiges oder zweistufiges Wahlverfahren?
Das einstufige Wahlverfahren wird durchgeführt, wenn der Wahlvorstand bereits durch den Betriebsrat, die Gewerkschaft oder das Arbeitsgericht bestellt wurde. Zweistufig bedeutet, dass mangels vorheriger Bestellung (in der Regel bei erstmaliger Wahl des Betriebsrats) zunächst auf einer Betriebsversammlung der Wahlvorstand und eine Woche später in einer weiteren Betriebsversammlung der Betriebsrat selbst gewählt wird.
Vereinfachtes oder normales Wahlverfahren?
Für die Frage, welches Wahlverfahren Anwendung findet, kommt es auf die Betriebsgröße an. In Betrieben mit maximal 100 wahlberechtigten Mitarbeitern wird das vereinfachte Wahlverfahren durchgeführt. In Betrieben mit mehr als 100 Wahlberechtigten findet das normale Wahlverfahren statt. Hiervon abweichend können in Betrieben mit in der Regel 101 bis 200 wahlberechtigten Arbeitnehmern der Wahlvorstand und der Arbeitgeber die Anwendung des vereinfachten Wahlverfahrens vereinbaren.
Insbesondere unterscheidet sich das vereinfachte vom normalen Wahlverfahren durch den Zeitfaktor und das Wahlsystem. Das vereinfachte Wahlverfahren kann innerhalb von zwei Wochen abgeschlossen werden, wohingegen das normale Wahlverfahren mindestens sechs Wochen dauert.
Beispiele unterschiedlicher Fristen
Normales Wahlverfahren | Vereinfachtes Wahlverfahren | |
Bestellung des Wahlvorstandes | Spätestens 10 Wochen vor Ablauf der Amtszeit des amtierenden Betriebsrates. | Spätestens 4 Wochen vor Ablauf der Amtszeit des amtierenden Betriebsrates. |
Erlass des Wahlausschreibens | Spätestens 6 Wochen vor dem ersten Tag der Stimmabgabe. | Keine Mindestfrist, aber „unverzüglich“. |
Einreichung der Wahlvorschläge | Innerhalb von 2 Wochen nach Erlass des Wahlausschreibens. | Spätestens eine Woche vor dem Tag der Stimmabgabe. |
Das Wahlsystem unterscheidet sich darin, dass im normalen Wahlverfahren grundsätzlich eine Verhältniswahl in Form einer Listenwahl durchgeführt werden muss. Hierbei werden keine bestimmten Wahlkandidaten gewählt, sondern eine Vorschlagsliste. Im vereinfachten Wahlverfahren findet hingegen immer eine Mehrheitswahl in Form einer Personenwahl statt. Hierbei werden die Stimmen unmittelbar für einzelne Wahlbewerberinnen oder Wahlbewerber abgegeben.
Das Wahlsystem wirkt sich letztlich auch auf die Ermittlung des Wahlergebnisses aus. Während im vereinfachten Wahlverfahren automatisch die Personen gewählt sind, die die meisten Stimmen erhalten haben, müssen bei der Listenwahl im normalen Wahlverfahren erst die für die einzelnen Listen abgegebenen Stimmen nach dem d’Hondtschen Höchstzahlensystem auf die Anzahl der im Betriebsrat zur Verfügung stehenden Sitze umgerechnet werden.
Anfechtung der Betriebsratswahl
Die Betriebsratswahl ist anfechtbar, wenn gegen wesentliche Vorschriften für das Wahlrecht, die Wählbarkeit oder das Wahlverfahren verstoßen worden ist und diese Fehler nicht berichtigt worden sind. Die Betriebsratswahl darf durch niemanden behindert werden. Die Betriebsratswahl kann innerhalb von zwei Wochen ab Bekanntgabe der Wahlergebnisse durch drei Wahlberechtigte, eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft oder den Arbeitgeber beim Arbeitsgericht angefochten werden. Die Anfechtbarkeit entfällt, sofern durch die begangenen Fehler das Wahlergebnis nicht beeinflusst oder geändert worden sein kann.
Praxistipp: Fehler bei der Wahl führen zur Anfechtbarkeit, möglicherweise sogar zur Nichtigkeit (Ungültigkeit) der Wahl. Besonders bei der erstmaligen Wahl eines Betriebsrats besteht die Gefahr, dass der Arbeitgeber unter Ausnutzung der Fehler versucht, die Wahl im Nachhinein zu torpedieren.
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Rechtstipps zu "Betriebsratswahl" | Seite 3
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25.08.2014 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„Arbeitnehmer, die für das Amt des Wahlvorstands zur Durchführung einer Betriebsratswahl kandidieren oder vorgeschlagen werden, sind keine Wahlbewerber. Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht …“ Weiterlesen
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04.06.2014 MAYR Kanzlei für Arbeitsrecht GbR„Als Fachanwälte für Arbeitsrecht vertreten und beraten wir Arbeitnehmer, Betriebsräte und Arbeitgeber auch zur Anfechtung einer Betriebsratswahl. Anfechtungsberechtigte, Fristen, Gründe und Folgen …“ Weiterlesen
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19.02.2014 KBM Legal Bauer Sommer Partnerschaftsgesellschaft mbB Rechtsanwälte„Wenn in Unternehmen zwischen März und Mai die diesjährigen Betriebsratswahlen durchgeführt werden, haben sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer im Betriebsrat diverse Pflichten und Fristen …“ Weiterlesen
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13.02.2014 Rechtsanwalt Henning Wessels„… bzw. Ausspruch der Kündigung wurde vom Arbeitgeber übersehen, dass der Arbeitnehmer als Wahlbewerber zur Betriebsratswahl dem Kündigungsschutz des § 15 Abs. 3 KSchG unterfiel. Dem Integrationsamt wurde …“ Weiterlesen
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03.02.2014 MAYR Kanzlei für Arbeitsrecht GbR„… in einem Schichtbetrieb von 450 Arbeitnehmern nicht als ausreichenden Grund für einen Abbruch bzw. eine Unterlassung der Betriebsratswahl angesehen. Arbeitnehmer können nicht dazu verpflichtet werden, Mitglied …“ Weiterlesen
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08.01.2014 MAYR Kanzlei für Arbeitsrecht GbR„… die Leiharbeiter. Während letztere zum Beispiel bei den Betriebsratswahlen wahlberechtigt sind, wenn sie länger als drei Monate im Betrieb eingesetzt werden (sollen) und wenn sie am Wahltag im Entleiherbetrieb tätig …“ Weiterlesen
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20.12.2013 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… werden die nächsten regulären Betriebsratswahlen durchgeführt. Wir beraten und schulen Sie im Zusammenhang mit der Vorbereitung einer rechtssicheren Betriebsratswahl. Videos und weiterführende …“ Weiterlesen
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28.10.2013 MAYR Kanzlei für Arbeitsrecht GbR„… Anspruch auf Equal Pay and Equal Treatment, d.h. sie sind mit der Stammbelegschaft beim Entleiher gleich zu behandeln, soweit kein Tarifvertrag abweichendes für sie regelt. Bei den Betriebsratswahlen …“ Weiterlesen
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05.09.2013 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts grundsätzlich dahingehend auszulegen ist, dass eine Betriebsratswahl und das damit zusammenhängende Prozedere nicht unnötig erschwert, sondern im Gegenteil gefördert werden …“ Weiterlesen
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22.08.2013 Rechtsanwalt Dipl. jur. Oliver Beetz„… im Entleiherbetrieb (Betriebsratswahl) mitgezählt zu werden. Bereits im Juni 2012 sagte dies der Passauer Arbeitsrechtsprofessor Bayreuther auf dem 26. Passauer Arbeitsrechtssymposium. Er begründete das mit dem neuen …“ Weiterlesen
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27.05.2013 Rechtsanwalt Ralph Sauer„… des Arbeitsgerichts Elmshorn für den Betriebsrat daher sowohl wahlberechtigt, als auch wählbar. Der Betriebsrat streitet mit dem Arbeitgeber über die Wirksamkeit einer kürzlich durchgeführten Betriebsratswahl …“ Weiterlesen
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08.04.2013 Rechtsanwälte Brandt, Weinreich & Abel„… diese bei Betriebsratswahlen zu berücksichtigen sind und gegebenenfalls ein größerer Betriebsrat zu wählen ist. Rechtsanwalt Volker Weinreich Fachanwalt für Arbeitsrecht“ Weiterlesen
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03.04.2013 GKS Rechtsanwälte„… , beim Schwellenwert für die Betriebsratswahl eine Rolle spielen können. Größe des Betriebsrates streitig Im konkreten Fall klagten 14 Arbeitnehmer gegen das Ergebnis einer in ihrem Betrieb …“ Weiterlesen
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28.03.2013 KBM Legal Bauer Sommer Partnerschaftsgesellschaft mbB RechtsanwälteDas Bundesarbeitsgericht (BAG) gibt seine bisherige Rechtsprechung auf und berücksichtigt nunmehr auch die Leiharbeitnehmer bei der Berechnung des Schwellenwertes der zu wählenden Betriebsratsmitglied … Weiterlesen
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14.02.2013 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… . Betriebsratswahlen finden alle vier Jahre statt. Die Aufgaben und Rechte des Betriebsrats sind im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelt. Seine Rechte sind unterschiedlich stark ausgeprägt. Sie reichen …“ Weiterlesen
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10.09.2012 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… . Das Betriebsverfassungsgesetz findet zum weit überwiegenden Teil auf leitende Angestellte keine Anwendung. Sie haben bei Betriebsratswahlen weder ein aktives noch ein passives Wahlrecht. 6. In Betrieben …“ Weiterlesen
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10.02.2012 Sandra Voigt, anwalt.de-Redaktion„Der Sonderkündigungsschutz gilt bereits für einen Bewerber zur Betriebsratswahl, sofern für ihn ein Wahlvorschlag aufgestellt wurde, der die erforderliche Anzahl an Stützunterschriften aufweist …“ Weiterlesen
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24.01.2012 Rechtsanwalt Martin J. Haas„… , hilfsweise ordentlich unter Einhaltung einer sozialen Auslauffrist zum 31.12.2010. Der Vorwurf der Unterschlagung ist zwischen den Parteien streitig. Der Kläger hatte bei der letzten Betriebsratswahl …“ Weiterlesen
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08.12.2011 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… . Das Betriebsverfassungsgesetz findet zum weit überwiegenden Teil auf leitende Angestellte keine Anwendung. Sie haben bei Betriebsratswahlen weder ein aktives noch ein passives Wahlrecht. In Betrieben mit mehr als zehn …“ Weiterlesen
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09.09.2011 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… bei Betriebsratswahlen im Unternehmen Gestaltung und Beratung bei Abschluss von Verträgen mit freiberuflichen Mitarbeitern Gestaltung von Handelsvertreterverträgen, Begleitung bei der Verhandlung von Handelsvertreterverträgen Kündigung von Handelsvertreterverträgen“ Weiterlesen
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08.09.2011 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… von Sozialplänen, Interessenausgleichen, Betriebsvereinbarungen, Dienstvereinbarungen Schlichtung Vertretung im Verfahren vor den Einigungsstellen Begleitung und Beratung bei Betriebsratswahlen im Unternehmen …“ Weiterlesen
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07.09.2011 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… bei Betriebsratswahlen im Unternehmen Gestaltung und Beratung bei Abschluss von Verträgen mit freiberuflichen Mitarbeitern Gestaltung von Handelsvertreterverträgen, Begleitung bei der Verhandlung von Handelsvertreterverträgen Kündigung von Handelsvertreterverträgen“ Weiterlesen
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29.07.2011 Dr. Gaupp & Coll. Rechtsanwälte„… Einrichtung eine Betriebsratswahl statt. Die Beklagte kündigte mit einem Schreiben vom 22. September 2008 nach Beteiligung der bei ihr gebildeten Personalvertretung, aber ohne Anhörung des neu gewählten …“ Weiterlesen
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09.05.2011 Dr. Gaupp & Coll. Rechtsanwälte„… entschieden, dass die Betriebsratswahl im Betrieb "Zentrale" der Daimler AG vom 10.03.2010 unwirksam ist. Darauf verweist der Stuttgarter Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Henn, Präsident des VdAA - Verband …“ Weiterlesen