Die 5 größten rechtlichen Fehler auf Instagram, TikTok, Facebook oder YouTube

  • 3 Minuten Lesezeit

Viele Fälle, die wir als Fachanwälte für Medienrecht bearbeiten, spielen auf Instagram, TikTok, Facebook oder YouTube. Dabei werden immer wieder ähnliche Rechtsverstöße begangen, die dann bei uns auf dem Schreibtisch landen. 

Was sind die aus unserer Erfahrung typischen juristischen Fails in den sozialen Netzwerken und was sollte man vermeiden, damit man keinen Ärger mit Rechtsanwälten, der Staatsanwaltschaft oder der Polizei bekommt?

1. Fakeprofile erstellen

Legen Sie in keinem Fall Fakeprofile im Namen anderer Personen an. Oftmals beginnt so etwas als kleiner Streich in der Schule, was sich dann allerdings schnell zu einer richtigen Mobbingkampagne hochschaukeln kann. Oder es werden Profile zu Prominenten erstellt. Über diese Fakeprofile werden häufig Nachrichten mit bloßstellenden Inhalten verschickt oder bösartige Inhalte veröffentlicht. Dies ist nicht nur moralisch daneben, sondern verletzt auch die Namens- und Persönlichkeitsrechte der Betroffenen. Die Folge sind dann nicht selten teure Abmahnungen, Schadensersatzzahlungen oder Strafverfahren. 

2. Fotos rumschicken

Verbreiten Sie keine Fotos von anderen Personen, die mit der Veröffentlichung oder dem Verschicken nicht einverstanden sind. Denn Bilder von Menschen dürfen in aller Regel nur mit deren Einwilligung verbreitet werden. Dabei kommt es nicht darauf an, ob Sie das nur über WhatsApp oder in einer Story, in einem Beitrag oder in einem Reel teilen. In all diesen Konstellationen verletzen Sie das Recht der abgebildeten Person am eigenen Bild, was einerseits zu Abmahnungen oder Klagen, andererseits aber auch zu Strafverfahren führen kann. Denn das Verbreiten von Personenfotos ohne Einwilligung kann sogar eine Straftat darstellen, was viele nicht wissen. 

Ganz besonders gilt das für Intimfotos. Da es sich bei der Verbreitung von solchen Intimbildern oder Videos um schwerwiegende Persönlichkeitsrechtsverletzungen handelt, werden hier sehr hohe Geldentschädigungszahlungen fällig.

3. Fakenews über Personen oder Unternehmen verbreiten

Die Äußerung von Fakenews oder Tatsachen, die Sie nicht nachweisen können, ist verboten. Das gilt auch dann, wenn Sie einen fremden Beitrag teilen oder liken. Sind Sie sich nicht sicher, ob eine Information stimmt, sollten Sie lieber vorsichtig sein. Wenn Sie beispielsweise ein Zitat einer anderen Person verbreiten und diese Person hat das gar nicht gesagt, ist auch das eine schwerwiegende Persönlichkeitsrechtsverletzung, die die Zahlung einer hohen Geldentschädigung nach sich ziehen kann. 

Außerdem ist die Verbreitung von unwahren Tatsachenbehauptungen eine üble Nachrede oder Verleumdung und damit ebenfalls eine Straftat.

Manchmal kann auch die Verbreitung von wahren Informationen unzulässig sein. Das ist immer dann der Fall, wenn die Privat- oder Intimsphäre einer Person verletzt wird. Ob jemand zum Beispiel mit einer anderen Person eine Affäre hat, mag zwar sehr interessant sein. Die Öffentlichkeit geht so etwas allerdings nichts an, es sei denn, dass dies selbst von den betroffenen Personen preis gegeben wurde.

4. Fremden Content als eigenen ausgeben

Beachten Sie das Geistige Eigentum anderer. Wenn Sie Texte, Fotos, Videos oder Musik von anderen Personen teilen, sollten Sie immer auf das Urheberrecht achten. Inhalte, die rechtmäßig auf Instagram oder TikTok eingestellt wurden, können Sie problemlos im sozialen Netzwerk mit den dort vorgegebenen Funktionen teilen. Auf Ihrer eigenen Website oder in einem anderen Netzwerk dürfen Sie das Material hingegen nicht ohne Erlaubnis verwenden. Erst recht dürfen Sie nicht den wahren Urheber verschweigen und eine fremde kreative Leistung als Ihr eigenes Gedankengut ausgeben. 

Urheberrechtsverletzungen sind ebenfalls teuer und können auch strafbar sein.

5. Andere Leute beleidigen

Last but not least sollten Sie in den sozialen Netzwerken keine anderen Personen beleidigen. Das heißt, die klassischen Vulgärausdrücke sind tabu. Andernfalls drohen auch hier neben Strafverfahren Abmahnungen und Schadensersatzansprüche. Im Video zu diesem Beitrag können Sie ganz am Ende ein erschreckendes Beispiel sehen, was vor allem Personen des öffentlichen Lebens täglich von völlig fremden Menschen zugeschickt bekommen. 

Dass solche Beleidigungen gänzlich daneben sind, ist völlig unstreitig. Für den Herren wurde diese Sache auch ziemlich teuer. Neben einem Strafbefehl von 60 Tagessätzen á 15 € wurde er vom Zivilgericht auch noch zur Zahlung von 1.500 € Geldentschädigung verurteilt. Dazu kommen noch Abmahn- und Verfahrenskosten. Man sieht also, dass Hate Speech nicht nur für die Opfer sehr belastend ist, sondern den Tätern auch empfindliche Strafen drohen.

Falls Sie noch Fragen zu diesem Thema haben oder Unterstützung im Medienrecht oder Strafrecht benötigen, können Sie sich jederzeit an mich oder mein Anwaltsteam wenden.

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