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Dispokredit: Welche Gebühren verlangen Banken und wie wirkt er sich auf die Bonität aus?

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Dispokredit: Welche Gebühren verlangen Banken und wie wirkt er sich auf die Bonität aus?

Experten-Autorin dieses Themas

Ein Dispokredit – auch Überziehungskredit genannt – ist eine beliebte Möglichkeit, kurzfristige finanzielle Engpässe zu überbrücken. Doch was genau steckt hinter diesem Kredit und welche Regelungen gelten? In diesem Ratgeber erfahren Sie alles Wichtige rund um den Dispokredit, von den Voraussetzungen bis hin zu den möglichen Nachteilen. 

Was ist ein Dispokredit?

Ein Dispokredit (Dispositionskredit) ist ein Kreditrahmen, den Banken ihren Kunden auf dem Girokonto einräumen. Dieser Kreditrahmen erlaubt es dem Kontoinhaber, sein Konto bis zu einer bestimmten Grenze zu überziehen. Der Vorteil liegt in der schnellen und unkomplizierten Verfügbarkeit der Mittel, ohne dass ein formaler Kreditantrag gestellt werden muss.  

Trotz seiner Vorteile hat der Dispokredit auch einige Nachteile. Die hohen Zinsen können schnell zu einer teuren Angelegenheit werden, besonders wenn der Kreditrahmen dauerhaft genutzt wird. Zudem kann eine übermäßige Nutzung des Dispokredits negative Auswirkungen auf den Schufa-Score haben und die finanzielle Flexibilität einschränken. 

Wie hoch sind die Zinsen beim Dispokredit?

Der Dispokreditzins variiert je nach Bank und Marktbedingungen, liegt jedoch in Deutschland im Durchschnitt bei über 12 % pro Jahr. Einige Banken bieten Dispokredite mit Zinsen unter 7 % an, während andere bis zu 17 % oder sogar mehr verlangen. Direktbanken und Online-Banken haben oft günstigere Dispokreditzinsen als Filialbanken. 

Die Zinsen für einen Dispokredit sind damit in der Regel deutlich höher als für klassische Ratenkredite. Diese hohen Dispokreditzinsen können die Nutzung des Dispokredits schnell teuer machen, besonders wenn das Konto über einen längeren Zeitraum überzogen wird. Der Dispokredit sollte daher nur für kurze Zeiträume genutzt und möglichst schnell ausgeglichen werden. 

Überziehungsgebühren zusätzlich zum Dispozins: Darf die Bank das?

Nein, grundsätzlich darf die Bank zusätzlich zum Dispokreditzins keine gesonderten Überziehungsgebühren erheben. Dies wurde durch mehrere Gerichtsurteile klargestellt. Gemäß der Rechtsprechung ist es nicht zulässig, dass Banken Bearbeitungsgebühren oder pauschale Mindestgebühren für Überziehungen von Girokonten verlangen. 

Das Oberlandesgericht Hamm (vgl. Urteil vom 21.09.2009, Az. 31 U 55/09) und das Landgericht Frankfurt/Main (vgl. Urteil vom 07.05.2015, Az. 2-05 O 482/14) haben entschieden, dass solche Gebührenklauseln in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Banken unwirksam sind. Diese Entscheidungen wurden unter anderem damit begründet, dass die Kosten für die Bearbeitung von Überziehungen allein im Interesse der Bank liegen und nicht zusätzlich zum Dispokreditzins vom Kunden getragen werden dürfen. 

Der Bundesgerichtshof hat ebenfalls klargestellt, dass pauschale Mindestgebühren, die unabhängig vom Überziehungsbetrag erhoben werden, nicht rechtens sind (vgl. Urteil vom 25.10.2016, Az. XI ZR 9/15). Diese Gebühren könnten dazu führen, dass Kunden unverhältnismäßig hohe Kosten tragen müssten, insbesondere bei kleinen oder kurzfristigen Überziehungen. 

Insgesamt müssen Banken daher die Kosten für die Überziehung durch die Zinsen abdecken, die sie für den Dispokredit berechnen. Jegliche zusätzlichen Bearbeitungs- oder Mindestgebühren sind rechtlich nicht zulässig und können von Kunden zurückgefordert werden, wenn sie bereits gezahlt wurden. 

Wirkt sich ein Dispokredit auf die Schufa aus?

Ja, der Dispokredit kann sich auf den Schufa-Score auswirken. Die Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) sammelt Informationen über Kreditverträge, Bankkonten, Zahlungsausfälle und andere finanzielle Verpflichtungen von Verbrauchern. Dazu gehören auch Informationen über die Nutzung von Dispokrediten. Banken melden in der Regel automatisch an die Schufa, wenn der Kunde seinen Dispokredit nutzt, um das Konto zu überziehen. Die Nutzung eines Dispokredits kann also Auswirkungen auf den Schufa-Score haben.  

Insbesondere wenn der Dispokredit regelmäßig oder über längere Zeiträume in Anspruch genommen wird und das Konto stark überzogen ist, kann dies als Indikator für finanzielle Probleme oder eine hohe Verschuldung gewertet werden. Wenn der Dispokredit aber regelmäßig zurückgeführt wird und das Konto nicht dauerhaft überzogen bleibt, sind die Auswirkungen auf die Schufa in der Regel begrenzt. Um negative Auswirkungen zu vermeiden, sollte der Dispokredit also nur für kurzfristige Liquiditätsengpässe genutzt und das Konto möglichst schnell wieder ausgeglichen werden. 

Welche Voraussetzungen müssen für den Dispokredit erfüllt sein?

Für die Gewährung eines Dispokredits müssen in der Regel bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Diese können je nach Bank und individueller Situation variieren, aber im Allgemeinen umfassen sie vor allem folgende zwei Punkte: 

  • regelmäßiges Einkommen: Banken erwarten üblicherweise ein regelmäßiges und ausreichendes Einkommen des Kontoinhabers. Dies dient als Sicherheit dafür, dass der Dispokredit zurückgezahlt werden kann. Das Einkommen kann aus Gehalt, Pension, Mieteinnahmen oder anderen regelmäßigen Einnahmequellen stammen. 

  • positive Schufa-Auskunft: Eine gute Bonität ist oft eine Grundvoraussetzung für die Bewilligung eines Dispokredits. Die Bank prüft die Schufa-Auskunft, um festzustellen, ob der Kunde bereits bestehende Verpflichtungen ordnungsgemäß bedient und in der Lage ist, weitere Schulden zu tragen. 

Einige Banken bieten ihren Kunden einen Dispokredit bereits bei der Kontoeröffnung an, während andere eine separate Beantragung fordern. 

Gibt es den Dispokredit auch für Unternehmen?

Ja, auch Unternehmen können von einem Dispokredit profitieren. Dieser wird oft als Kontokorrentkredit bezeichnet und dient der Überbrückung kurzfristiger Liquiditätsengpässe. Die Konditionen und Voraussetzungen ähneln denen eines Dispokredits für Privatpersonen, jedoch können die Kreditrahmen für Unternehmen deutlich höher sein. 

Banken verlangen üblicherweise von Unternehmen, die einen Dispokredit beantragen möchten, dass sie eine positive Bonität nachweisen. Das bedeutet, dass das Unternehmen über eine solide finanzielle Basis verfügen sollte und in der Lage sein muss, die Kreditlinie zurückzuzahlen. Banken prüfen oft auch betriebswirtschaftliche Kennzahlen wie Umsatzentwicklung, Rentabilität, Liquidität und die allgemeine Finanzlage des Unternehmens. Diese Informationen dienen der Bank als Grundlage für die Entscheidung über die Gewährung des Dispokredits. 

Dispokredit überziehen: Ist das möglich und was kann passieren?

Es ist grundsätzlich möglich, den Dispokredit zu überziehen, also den Kreditrahmen zu überschreiten. Dies wird von den Banken als geduldete Überziehung bezeichnet und ist mit noch höheren Zinsen verbunden.  

Wenn sich das Konto jedoch ohne einen vereinbarten Dispokreditrahmen im Minus befindet – also das Konto überzogen ist, obwohl kein Dispokredit eingeräumt wurde –, kann dies zu erheblichen Problemen führen: 

  • höhere Zinsen: Für den überzogenen Betrag fallen in der Regel höhere Zinsen an als für den regulären Dispokredit. Diese Zinsen können beträchtlich sein. 

  • Kontosperrung: Wenn das Konto stark überzogen ist oder das Dispolimit wiederholt und ohne Deckung überschritten wird, kann die Bank das Konto sogar sperren. 

  • Mahnungen und Inkasso: Bei dauerhafter Überziehung verschickt die Bank in der Regel Mahnungen und leitet ein Inkassoverfahren ein, um die offenen Beträge einzutreiben, was mit weiteren Kosten verbunden ist. 

Darf die Bank den Dispokredit jederzeit kündigen?

Ein Dispokredit kann jederzeit von beiden Seiten gekündigt werden. Die Bank muss allerdings eine angemessene Frist für die Rückzahlung der Kreditsumme einhalten, meist sind dies 30 Tage. Als Kunde kann man den Dispokredit ebenfalls jederzeit kündigen und muss den offenen Betrag ausgleichen. 

Gesetzliche Regelungen zum Dispokredit

Der Dispokredit unterliegt verschiedenen gesetzlichen Regelungen, die sowohl für den Verbraucher als auch für die Bank bindend sind. Die relevanten gesetzlichen Grundlagen für den Dispokredit sind vor allem im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und der Preisangabenverordnung (PAngV) verankert. 

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

§ 488 BGB

Vertragstypische Pflichten beim Darlehensvertrag:

Dieser Paragraf regelt die allgemeinen Pflichten aus einem Darlehensvertrag, zu denen auch der Dispokredit zählt. Hier ist insbesondere die Rückzahlung des Darlehensbetrags sowie die Verzinsung des gewährten Kredits festgelegt.

§ 491 BGB

Verbraucherdarlehensvertrag:

Der Dispokredit fällt unter die Regelungen für Verbraucherdarlehensverträge, da er einem Verbraucher (Privatperson) gewährt wird und dabei nicht gewerblich genutzt wird. Dies bedeutet unter anderem, dass bestimmte Informationspflichten der Bank gegenüber dem Kunden gelten, etwa bezüglich der Zinskonditionen und der Vertragslaufzeit.

§ 492 BGB

Schriftform; Rechtsfolgen fehlender Schriftform:

Für Darlehensverträge – einschließlich Dispokredite – gilt grundsätzlich die Schriftform. Das bedeutet, dass die Vereinbarungen über den Dispokredit schriftlich festgehalten werden müssen, um rechtsgültig zu sein. Ausnahmen von dieser Formvorschrift sind gesetzlich geregelt.

§ 500 BGB

Kündigung bei Verbraucherdarlehensverträgen

Dieser Paragraf regelt die Kündigungsmöglichkeiten für den Darlehensnehmer bei Verbraucherdarlehensverträgen, die auch auf den Dispokredit anwendbar sind. Er legt fest, unter welchen Bedingungen der Kreditnehmer das Darlehen vorzeitig zurückzahlen oder kündigen kann.

Preisangabenverordnung (PAngV)

§§ 16ff. PAngV

Preisangaben bei Krediten und Finanzierungen:

Die PAngV regelt, dass Kreditinstitute verpflichtet sind, ihre Kunden über sämtliche Kosten und Bedingungen von Krediten – einschließlich Dispokrediten – transparent zu informieren. Insbesondere müssen die effektiven Jahreszinsen und alle weiteren Kostenbestandteile in der Werbung und in Verträgen angegeben werden.

Foto(s): ©Adobe Stock/zorandim75

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