Entleiher – Leih Dir meine Arbeitskraft!
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Zeitarbeit, Leiharbeit, Personalleasing – verschiedene Bezeichnungen beschreiben dasselbe Arbeitsmodell: Ein Unternehmen "leiht" sich für bestimmte Projekte oder bei besonders guter Auftragslage Arbeitskräfte.
Entleiher: Gesetzliche Grundlagen
Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) regelt seit 1972 die Rahmenbedingungen für ein entgeltliches „Verleihen“ von Arbeitskräften. Es findet jedoch nur auf die gewerbliche Überlassung von Arbeitnehmern Anwendung. Es gilt nicht für Fälle, in denen zwischen nahestehenden Unternehmen oder innerhalb eines Konzerns Arbeitnehmer ausgeliehen werden, um etwa Kurzarbeit oder betriebsbedingte Entlassungen zu vermeiden. Gewerbliche Zeitarbeitsfirmen unterliegen zum Schutz der entliehenen Arbeitskräfte strengen Kontrollen und dürfen nur mit einer vom Landesarbeitsamts nach § 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG erteilten Zulassung tätig werden. Maßgeblich für den regelrechten Siegeszug des Zeitarbeitsmodells war die Gesetzesänderung von 2004: Durften Arbeitnehmer bis dahin höchstens zwei Jahre in demselben Unternehmen eingesetzt werden, wurde dies damit zeitlich unbegrenzt möglich.
Dreiecksbeziehung zwischen Verleiher und Entleiher
An einer Zeitarbeitsvereinbarung sind stets drei Parteien beteiligt: die Zeitarbeitsfirma (Verleiher), der Arbeitnehmer und das Einsatzunternehmen (Entleiher). Den eigentlichen Arbeitsvertrag schließen Zeitarbeitsfirma und Arbeitnehmer. Er folgt den allgemeinen Arbeitsvertragsregeln: Die Zeitarbeitsfirma verpflichtet sich zur Arbeitslohnzahlung, der Arbeitnehmer zur Arbeitsleistung. Im Überlassungsvertrag (§ 12 AÜG) vereinbaren dann die Zeitarbeitsfirma und das Einsatzunternehmen, wie und zu welchen Konditionen der Arbeitnehmer bei ihm tätig werden soll. Das Einsatzunternehmen zahlt das vereinbarte Entgelt an die Zeitarbeitsfirma, die eine geeignete Arbeitskraft auswählt und zum Einsatz schickt. Nur wenn diese beiden Verträge vorliegen, geht die Rechtsprechung von echter Arbeitsüberlassung aus (LAG München, 07.12.2004, Az.: 6 Sa 1235/03). Zwischen Arbeitnehmer und Einsatzunternehmen besteht - für manche vielleicht überraschend – jedoch kein Vertrag.
Arbeitnehmerrechte und Pflichten
Auch ohne Vertrag hat der Arbeitnehmer gegenüber dem Entleiher Rechte und Pflichten. Die Pflicht zur Arbeitsleistung erfüllt er jedoch nicht beim Arbeitgeber, sondern im Einsatzbetrieb des Entleihers, so dass er während der Überlassung seinem Weisungsrecht unterliegt und ihm gegenüber zur arbeitsrechtlichen Sorgfalt verpflichtet ist. Im Gegenzug kann er verlangen, vollständig im Einsatzbetrieb eingegliedert zu arbeiten und dabei den eigenen Arbeitnehmern des Entleihers gleichgestellt zu sein. Die gesetzliche Pflicht zur Gleichbehandlung erstreckt sich von den Arbeitsbedingungen bis hin zum Entgelt (Verfassungsmäßigkeit: BVerfG, 29.12.2004, Az.: 1 BvR 2283/03).
Ist der Arbeitsvertrag unwirksam, weil z.B. die behördliche Zulassung der Zeitarbeitsfirma fehlte, schützt § 10 AÜG den Arbeitnehmer: Laut Gesetz liegt dann ein Arbeitsvertrag zwischen Arbeitnehmer und Entleiher vor, mit der Folge, dass dieser für den neuen Angestellten auch rückwirkend Lohn und Sozialversicherungsabgaben zahlen muss.
Entleiher: Zeitarbeitsfirma und Einsatzbetrieb
Die Zeitarbeitsfirma entrichtet für den Arbeitnehmer die Sozialversicherungsbeiträge und muss im Überlassungsvertrag für seine Gleichstellung im Einsatzbetrieb sorgen. Unzulässig sind Verbote oder Vermittlungsprovisionen, die dem Entleiher die Einstellung des Arbeitnehmers nach Ende der Überlassungszeit erschweren oder sie verhindern (BGH, 03.07.2003, Az.: III ZR 348/02). Die Zeitarbeitsfirma haftet nur für die Auswahl eines geeigneten Arbeitnehmers, nicht für dessen Leistung selbst. Der Entleiher stellt den Arbeitsplatz zur Verfügung und muss die Gleichbehandlung beachten. Rechtsprechung und § 14 AÜG lassen nur bei der Mitbestimmung Unterschiede zu: Weil Zeitarbeiter nicht Arbeitnehmer des Entleihers werden, haben sie dort kein Mitbestimmungsrecht etwa bei der Betriebsratswahl (BAG, 10.03.2004, Az.: 7 ABR 49/03).
(MIC)
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21.03.2022 Rechtsanwalt Martin Loibl„… Festanstellung bei sehr langer Entleihung von Arbeitnehmern beschäftigt. In der Zeitarbeit herrscht eine Dreieckskonstellation zwischen Personaldienstleister (Verleiher), Zeitarbeitnehmer: innen …“ Weiterlesen
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16.03.2022 Rechtsanwalt Moritz Hausmann„… - und Mitwirkungspflichten. So haben Arbeitgeber und Auftraggeber beziehungsweise Entleiher eine Prüfung der Ermittlungsbehörden, ob die Mindestlohnverpflichtungen eingehalten werden, zu dulden. Sie haben im Rahmen …“ Weiterlesen
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03.02.2022 Rechtsanwalt Andreas Junge„… von selbstständig tätigen Personen sowie des Entleihers auch ohne Durchsuchungsbeschluss während der Arbeitszeit der dort tätigen Personen zu betreten und dabei von diesen Auskünfte hinsichtlich …“ Weiterlesen
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13.09.2021 Rechtsanwalt Mathias Wenzler„… (Zeitarbeitsunternehmen, Personaldienstleister) einen Arbeitsvertrag hat und für eine begrenzte Zeit an einen Kunden (Entleiher) „ausgeliehen“ wird. Im AÜG ist unter anderem der sogenannte Grundsatz …“ Weiterlesen
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11.05.2021 Rechtsanwalt Karsten Kahlau„… , die das 18. Lebensjahr vollendet haben und Leiharbeitnehmer, die länger als drei Monate beim Entleiher eingesetzt werden. Eine mitbestimmungsrelevante Einstellung liegt vor, wenn eine Person …“ Weiterlesen
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19.04.2021 Rechtsanwältin Neshe Filippatos„… Kraft. Im Falle der Überlassung von Arbeitnehmern hat grundsätzlich der Entleiher die Testungen anzubieten. Die Durchführung von Testung der Beschäftigten kann auch durch Dritte z.B. durch geeignete …“ Weiterlesen
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18.04.2021 Rechtsanwalt Mahir Özüdoğru„… , die bspw. direkten Körperkontakt zu anderen Personen haben (zum Beispiel Friseure oder Pfleger). Im Falle der Überlassung von Arbeitnehmern hat grundsätzlich der Entleiher die Testungen anzubieten …“ Weiterlesen
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21.03.2022 Rechtsanwältin Dagmara Döll LL.M.(Limerick)„… im Jahresdurchschnitt seit 2002 von 318.000 bis 2019 auf 895.000 erhöht. [1] Der Begriff der Arbeitnehmerüberlassung bezeichnet grundlegend ein Überlassungsverhältnis zwischen dem Verleiher, dem Entleiher …“ Weiterlesen
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05.01.2021 Rechtsanwalt Dr. Ralf Baur„… von 18 Monaten durch den TV LeiZ auf das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses mit dem Entleihunternehmen zu klagen und damit Mitglied der Stammbelegschaft des Entleihers zu werden, deutlich verbessert …“ Weiterlesen
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27.07.2020 Rechtsanwalt Matthias Baring LL.M.„… nicht nur der Vertragspartner des Arbeitnehmers in Betracht, sondern auch im Rahmen von Leiharbeitsverhältnissen der sog. Entleiher, weil auch er gegenüber dem Arbeitnehmer eine Arbeitgeberfunktion …“ Weiterlesen
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25.06.2020 Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M.„… . Bei Arbeitnehmerüberlassung ist der Betrieb derjenige des Verleihers. Die im Einsatz befindlichen Leiharbeitnehmer bleiben auch während der Zeit ihrer Arbeitsleistung beim Entleiher Angehörige des Betriebs des Verleihers …“ Weiterlesen
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03.10.2021 Rechtsanwalt Peter Koch„… des Arbeitnehmerüberlassungsgesetztes (AÜG) konnten Leiharbeitnehmer grundsätzlich vom Verleihunternehmen denjenigen Lohn beanspruchen, der auch im Betrieb des jeweiligen Entleihers im Sinne des AIG …“ Weiterlesen
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28.04.2020 Rechtsanwalt Raik Pentzek„… abgestellt. In der (legalen) Leiharbeit besteht ein Arbeits- und Beschäftigungsverhältnis allein zwischen Arbeitnehmer und Verleiher. Zwischen Entleiher und Arbeitnehmer besteht grundsätzlich keine …“ Weiterlesen
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06.04.2020 Rechtsanwalt Mathias Pistner„… auf 10 Prozent abgesenkt. Für den Antrag genügt somit bereits, dass lediglich ein geringer Teil von der Reduzierung der Arbeitszeit betroffen ist. Es genügt somit für Zeitarbeitsfirmen, dass ein Entleiher …“ Weiterlesen
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01.04.2020 Rechtsanwältin Andrea Hellmann„Grundsätzlich bedürfen Arbeitgeber, die Dritten (Entleihern) Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit vorübergehend zur Arbeitsleistung überlassen wollen …“ Weiterlesen
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31.03.2020 Rechtsanwältin Verena Marrero-Brenner„… . Die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers wird aber nicht beim Arbeitgeber, also dem Verleiher erbracht, sondern bei dem Entleiher. Hierfür zahlt der Entleiher dem Verleiher eine Entleihgebühr …“ Weiterlesen
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26.03.2020 Rechtsanwalt Georgios Aslanidis„… . In aller Regel erhalten die Anleger für die Zeit des Entleihens des Geldes einen festgeschriebenen Zins. Handelt es sich um eine Unternehmensanleihe in ein Unternehmen, welches an Kapitalmangel …“ Weiterlesen
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08.02.2021 Fachanwältin für Arbeitsrecht Dorit Jäger„… der Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetztes (AÜG) dürfen Leiharbeitnehmer demselben Entleiher nicht länger als 18 aufeinanderfolgende Monate überlassen werden (Gemäß § 1 Abs. 1 lit. b AÜG). Besteht …“ Weiterlesen
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09.08.2019 Rechtsanwalt Rainer Göhle„… weiterleitet. Es handelt sich dann um illegale Arbeitnehmerüberlassung, Vorenthalten von Beiträgen,- da ja eigentlich er der Arbeitgeber des verliehenen Arbeitgebers ist. Der Entleiher haftet übrigens …“ Weiterlesen
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06.06.2019 Rechtsanwalt Dr. Ralf Baur„… dies die freigesetzten Zeitarbeitnehmer hinnehmen oder bestehen Möglichkeiten, weiterhin in der Automobilindustrie eingesetzt zu werden oder gar unmittelbar ein Arbeitsverhältnis beim Entleiher zu begründen …“ Weiterlesen
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21.05.2024 Rechtsanwalt Oliver Eiben„… Durch den Leihvertrag wird der Verleiher einer Sache verpflichtet, dem Entleiher den Gebrauch der Sache unentgeltlich zu gestatten. Nach Ende des Leihvertrags ist die Sache zurückzugeben. 3. Das Darlehen Anders …“ Weiterlesen
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23.02.2019 Rechtsanwältin Sandra E. Pappert„… zum vorübergehenden Besitz berechtigten Entleihers als auch das Datum der Überlassung hervorgeht. Dieser Beleg tritt an die Stelle der sonst mitzuführenden Waffenbesitzkarte und dient dem Nachweis …“ Weiterlesen
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27.01.2019 Rechtsanwalt Dr. Nils Bronhofer„… , dass ein Kunde, also ein Entleiher, den Auftrag gekündigt hat oder seinerseits den Auftrag verloren hat und man deshalb den Arbeitnehmer nicht mehr einsetzen kann, weshalb man gezwungen gewesen sei …“ Weiterlesen
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10.01.2019 Rechtsanwalt und Notar Jan T. Ockershausen„… den einzelnen Mitarbeitern und der Verleihfirma. Diese wiederum unterhält mit dem Entleiher ein Rechtsverhältnis, demzufolge die Arbeitnehmer der Zeitarbeitsfirma im Betrieb des Entleihers gegen Entgelt …“ Weiterlesen